Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht

 Wiki  ChatChat  FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin   RegistrierenRegistrieren 

Ableistung Zivildienst/Wehrdienst

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht -> DLR Berufsgrunduntersuchung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
damarges
Gast





BeitragVerfasst am: Mi Mai 09, 2007 12:02 pm    Titel: Ableistung Zivildienst/Wehrdienst Antworten mit Zitat

Ich hab gelesen, man müsse auch den abgeleisteten Zivil- bzw. Wehrdienst nachweisen. Nur gibt es meine Zivildienststelle nicht mehr, kann dort auch keinen Nachweis anfordern. Und ob mir das Bundesamt für den Zivildienst jetzt noch meinen abgeleisteten Zivildienst bescheinigen kann?
Nach oben
Shuny
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 09.03.2007
Beiträge: 281

BeitragVerfasst am: Mi Mai 09, 2007 12:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich hab nach meiner Wehrdienstzeit an meinem Ausscheidungstag eine Dienstzeitbestätigung undn Zeugnis von der Bundeswehr bekommen, müssten Zivis doch normalerweise auch bekommen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
damarges
Gast





BeitragVerfasst am: Mi Mai 09, 2007 12:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Umzug verloren gegangen Sad
Nach oben
robs
Navigator
Navigator


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: Do Mai 10, 2007 7:31 am    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast am Entlassungstag eine Bescheinigung über deinen abgeleisteten Zivildienst bekommen. Meines Erachtens dürftest du das Original und die Zivildienststelle sowie das Bundesamt jeweils eine Kopie haben. Ich würde dir deshalb raten mal beim Bundesamt anzurufen bzw. denen einen Brief zu schreiben. Der Nachweis muss dort ja schon vorhanden sein, d.h. du bräuchtest aufgrund des Verlustes eben eine beglaubigte Kopie oder ein neues Original. Ich denke nicht, dass du der einzige mit solch einem Problem bist, von daher sind die für solche Fälle sicher gewappnet. Wink
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
damarges
Gast





BeitragVerfasst am: Do Mai 10, 2007 8:27 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ich werd mal durchbimmeln und euch auf dem Laufenden halten.
Nach oben
broome
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 06.04.2007
Beiträge: 289
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: Do Mai 10, 2007 11:22 am    Titel: Antworten mit Zitat

sprichst du von der lh? da muss man doch gar nicht wehrdienst/zivildienst nachweisen. auf der homepage steht, dass man sich auch ohne musterungsbescheid bewerben kann. ich gehe mal davon aus, dass die lh dich dann nach/während der schulung als "unverzichtbar" erklärt, falls sich der bund dann meldet.
_________________
mfg broome
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
damarges
Gast





BeitragVerfasst am: Do Mai 10, 2007 11:38 am    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Musterungsbescheid spielen sie wohl eher auf eine Tauglichkeit als auf die Ableistung des Wehrdienstes hin. Die wollen dich halt nicht ausbilden und hinterher erstmal 9 Monate ans Land abgeben müssen. Damit wärst du ja auch total aus der Übung und aus dem Job raus.
Nach oben
broome
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 06.04.2007
Beiträge: 289
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: Do Mai 10, 2007 11:49 am    Titel: Antworten mit Zitat

hey damarges,

ich glaube, dass du dich irrst. man kann die schulung auch machen ohne vorher zivil - oder wehrdienst abzuleisten. wenn dem nicht so wäre, hätte sie ja meine bewerbung zb nicht akzeptiert. ich bin nämlich grade abiturient.

hab hier auch ein zitat der lh-seite:

Zitat:
Ab sofort können Sie sich auch dann bewerben, wenn Sie noch keinen Musterungsbescheid erhalten haben und können die Schulung in Bremen durchlaufen. Der Wehr- oder Zivildienst muss in diesem Fall ggf. nach dem Ende der Schulung geleistet werden. Wählen Sie bitte auch, wenn Sie gemustert sind, aber noch keinen Starttermin kennen, in der Online-Bewerbung das Feld "ohne Musterungsbescheid" aus.


ich denke mal, dass sie schreiben müssen, dass man den dienst ggf. später ableisten muss. das wird wohl in der realität kaum geschehen, denn die lh will ihre nffler ja nicht wieder für 9 monate abgeben, wie du shcon sagtest.

ob man wehrdiensttauglich ist oder nicht, ist der lh ja latte. die machen ja ihre eigene medizinische untersuchung.
_________________
mfg broome
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
damarges
Gast





BeitragVerfasst am: Do Mai 10, 2007 11:55 am    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, wieder dazugelernt, wenn auch nicht mehr relevant für mich.
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht -> DLR Berufsgrunduntersuchung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Impressum        Datenschutzbestimmungen nach DSGVO

Cobalt by Jakob Persson
Cobalt phpBB Theme/Template by Jakob Persson.
Copyright © Jakob Persson 2002.

Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group