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damarges Gast
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Verfasst am: Mi Mai 09, 2007 12:02 pm Titel: Ableistung Zivildienst/Wehrdienst |
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Ich hab gelesen, man müsse auch den abgeleisteten Zivil- bzw. Wehrdienst nachweisen. Nur gibt es meine Zivildienststelle nicht mehr, kann dort auch keinen Nachweis anfordern. Und ob mir das Bundesamt für den Zivildienst jetzt noch meinen abgeleisteten Zivildienst bescheinigen kann? |
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Shuny Captain


Anmeldungsdatum: 09.03.2007 Beiträge: 281
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Verfasst am: Mi Mai 09, 2007 12:18 pm Titel: |
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Also ich hab nach meiner Wehrdienstzeit an meinem Ausscheidungstag eine Dienstzeitbestätigung undn Zeugnis von der Bundeswehr bekommen, müssten Zivis doch normalerweise auch bekommen. |
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damarges Gast
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Verfasst am: Mi Mai 09, 2007 12:48 pm Titel: |
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Beim Umzug verloren gegangen  |
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robs Navigator

Anmeldungsdatum: 29.11.2006 Beiträge: 37
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Verfasst am: Do Mai 10, 2007 7:31 am Titel: |
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Du hast am Entlassungstag eine Bescheinigung über deinen abgeleisteten Zivildienst bekommen. Meines Erachtens dürftest du das Original und die Zivildienststelle sowie das Bundesamt jeweils eine Kopie haben. Ich würde dir deshalb raten mal beim Bundesamt anzurufen bzw. denen einen Brief zu schreiben. Der Nachweis muss dort ja schon vorhanden sein, d.h. du bräuchtest aufgrund des Verlustes eben eine beglaubigte Kopie oder ein neues Original. Ich denke nicht, dass du der einzige mit solch einem Problem bist, von daher sind die für solche Fälle sicher gewappnet.  |
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damarges Gast
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Verfasst am: Do Mai 10, 2007 8:27 am Titel: |
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Ja ich werd mal durchbimmeln und euch auf dem Laufenden halten. |
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broome Captain


Anmeldungsdatum: 06.04.2007 Beiträge: 289 Wohnort: frankfurt  |
Verfasst am: Do Mai 10, 2007 11:22 am Titel: |
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sprichst du von der lh? da muss man doch gar nicht wehrdienst/zivildienst nachweisen. auf der homepage steht, dass man sich auch ohne musterungsbescheid bewerben kann. ich gehe mal davon aus, dass die lh dich dann nach/während der schulung als "unverzichtbar" erklärt, falls sich der bund dann meldet. _________________ mfg broome |
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damarges Gast
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Verfasst am: Do Mai 10, 2007 11:38 am Titel: |
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Mit Musterungsbescheid spielen sie wohl eher auf eine Tauglichkeit als auf die Ableistung des Wehrdienstes hin. Die wollen dich halt nicht ausbilden und hinterher erstmal 9 Monate ans Land abgeben müssen. Damit wärst du ja auch total aus der Übung und aus dem Job raus. |
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broome Captain


Anmeldungsdatum: 06.04.2007 Beiträge: 289 Wohnort: frankfurt  |
Verfasst am: Do Mai 10, 2007 11:49 am Titel: |
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hey damarges,
ich glaube, dass du dich irrst. man kann die schulung auch machen ohne vorher zivil - oder wehrdienst abzuleisten. wenn dem nicht so wäre, hätte sie ja meine bewerbung zb nicht akzeptiert. ich bin nämlich grade abiturient.
hab hier auch ein zitat der lh-seite:
Zitat: | Ab sofort können Sie sich auch dann bewerben, wenn Sie noch keinen Musterungsbescheid erhalten haben und können die Schulung in Bremen durchlaufen. Der Wehr- oder Zivildienst muss in diesem Fall ggf. nach dem Ende der Schulung geleistet werden. Wählen Sie bitte auch, wenn Sie gemustert sind, aber noch keinen Starttermin kennen, in der Online-Bewerbung das Feld "ohne Musterungsbescheid" aus.
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ich denke mal, dass sie schreiben müssen, dass man den dienst ggf. später ableisten muss. das wird wohl in der realität kaum geschehen, denn die lh will ihre nffler ja nicht wieder für 9 monate abgeben, wie du shcon sagtest.
ob man wehrdiensttauglich ist oder nicht, ist der lh ja latte. die machen ja ihre eigene medizinische untersuchung. _________________ mfg broome |
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damarges Gast
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Verfasst am: Do Mai 10, 2007 11:55 am Titel: |
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Alles klar, wieder dazugelernt, wenn auch nicht mehr relevant für mich. |
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