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Alkohol und Ausbildung
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cRaZyBaNaNa
Captain
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Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 95
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: Di Jan 09, 2007 9:49 pm    Titel: Alkohol und Ausbildung Antworten mit Zitat

Hallo hab eine ganz wichtige Frage...
Folgendes ich hab ganz am Anfang meiner Führerschein Zeit einen riesengroßen Fehler begangen und mich obwohl ich Alkohol konsumiert hatte ans Steuer gesetzt und wurde auch prompt erwischt. Es sind nun aber schon einige Jahre ohne irgendwelche Besonderen Vorkomnisse verstrichen (im Bezug auf meinen Führerschein). Ich hatte nicht soviel getrunken das es eine Straftat war ( bitte berichtigt mich wenn ich da falsch liege glaub Straftat fängt ab 1,6 Promille an hatte 1,29 glaub war das ist schon etwas länger her Wink) musste auch keine MPU machen oder sonstiges sondern nur ein Aufbauseminar.
Hatte natürlich Gerichtsverhandlung.
Aber nach einer gewissen Zeit werden die Punkte sowie Eintragungen doch gelöscht und dann ist es nicht mehr Nachweisbar. Habe ich das so richtig verstanden?
Wenn ja wie lang ist die Zeit in meinem Fall bis zur Löschung aus dem Verkehrszentralregister?

Danke schonmal für eure Antworten
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bearbus
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 762

BeitragVerfasst am: Di Jan 09, 2007 9:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hm.... ich kann dir nicht genaues drüber sagen, aber du kannst ja mal den Auszug aus dem Verkehrszentralregister beantragen und schaun ob sie schon weg sind^^....

http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/VZR/FormularVZRneu1.pdf

Man kann die Punkte doch auch mit Seminaren komplett streichen lassen, oder irre ich mich?
Aber ich glaube eher, dass du n Eintrag im Polizeiregister hast, wenns ne Verhandlung gab...und das bekommt man nicht so leicht raus

Lg, Thomas
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cRaZyBaNaNa
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Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 95
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: Di Jan 09, 2007 10:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ich mein im führungszeugnis wird das nach einer gewissen Zeit auch gelöscht...
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Bullet
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 163
Wohnort: Hildesheim

BeitragVerfasst am: Di Jan 09, 2007 10:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ich fürchte ich muss dich enttäuschen

punkte durch alkohol und drogen bleiben bis 10 jahre stehen und danach wird vermerkt dass du schonmal alkohol/drogen punkte hattest.. selbst wenn die weg sind bleibt der vermerk
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: Di Jan 09, 2007 10:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

alk und drogen bleibt bei FS Entzug 10 Jahre stehen, die Punkte sind zwar genullt worden durch den FS Entzug(soviel ich weiß), aber die Bemerkung bleibt stehen für 10 Jahre.

Ab 1,1 Promille (Zum Zeitpunkt heute) ist immer strafbar, auch wenn du lenkst als wärst du nüchtern. Deswegen hattest du auch eine Gerichtsverhandlung und keine Geldbuße.
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: Di Jan 09, 2007 10:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bullet hat folgendes geschrieben:
ich fürchte ich muss dich enttäuschen

punkte durch alkohol und drogen bleiben bis 10 jahre stehen und danach wird vermerkt dass du schonmal alkohol/drogen punkte hattest.. selbst wenn die weg sind bleibt der vermerk


stimmt nicht ganz

Zitat:
Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen

* 2 Jahre

bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).

* 5 Jahre

bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.

bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.

* 10 Jahre

bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.

bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.

Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist + einem Jahr gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar.


Also ist er nach 11 Jahren Eintragungsfrei, und womöglich viel zu alt für eine LH Ausbildung, weil sowas ist das klassische NoGo weils nicht von Verantwortungssinn zeugt.

Glaube sogar Alkeintragungen drehen dir generell beim LBA einen Strick für Ausbildung (auch Privat)
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cRaZyBaNaNa
Captain
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Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 95
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: Di Jan 09, 2007 10:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

also wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe Punkte hab ich 0 nur noch den Eintrag wegen Alkohol. Auch wenn ich bei der Gerichtsverhandlung nur zu einer Geldstrafe verurteilt worden bin? Bzw. waren Sozialstunden die ich zu einer Geldstrafe umgewandelt habe
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: Di Jan 09, 2007 10:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

cRaZyBaNaNa hat folgendes geschrieben:
also wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe Punkte hab ich 0 nur noch den Eintrag wegen Alkohol. Auch wenn ich bei der Gerichtsverhandlung nur zu einer Geldstrafe verurteilt worden bin? Bzw. waren Sozialstunden die ich zu einer Geldstrafe umgewandelt habe


Es war eine Straftat, und du hast eine Geldstrafe (oder auch Sozialstunden) bezahlt keine Geldbuße ! Statt Geldstrafe kann auch Haft verhängt werden, nur so. Geldbuße ist was zum "lernen", Geldstrafe/Haft ist wie der Name schon sagt eine "Strafe"

das ist der feine Unterschied. Stehst du vor Gericht wurdest du angeklagt wegen Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss.

Du hast ja sicher den Lappen mehr als 1 Monat abgegeben oder ? Irgendwas um die 6 Monate ?!
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cRaZyBaNaNa
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Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 95
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: Di Jan 09, 2007 10:38 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja 6 monate... D.h. ich kann mich schonmal nach einer Flugschule im Ausland umgucken? oder ist das dort auch noch Nachweisbar? Ansonsten mein ich hätte ich hier auch eine Private Flugschule gefunden die zum ATPL Ausbildet und erst nach "widerholter Trunkenheitsfahrt" die Ausbildung verweigert
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: Di Jan 09, 2007 10:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

das steht dir aber trotzdem bei jedem Einstellungsgespräch im Weg in nächster Zeit.

Die Ausbildung sind vllt 1% was den Beruf Pilot ausmacht, 99% ist der Job Wink
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cRaZyBaNaNa
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Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 95
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: Di Jan 09, 2007 10:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Aber nach der Ausbildung wird doch nicht mehr danach gefragt oder? Die beiden Sachen also Führungszeugnis und Auszug aus dem verkehrszentralregister sind doch nur für die Ausbildung notwendig oder?
hab grad mal nen bisschen gelesen hab herausgefunden das im Behördlichen (o)und im Privaten Führungszeugnis eintragungen wie Verurteilungen mit Geldstrafen , Freiheitsstrafen zur Bewährung sowie Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten und so gut wie alle Jugendstrafen nach 3 Jahren komplett gelöscht werden. Das heißt also da müsste ich die Eintragung los sein.
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bearbus
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 762

BeitragVerfasst am: Di Jan 09, 2007 10:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

cRaZyBaNaNa hat folgendes geschrieben:
Aber nach der Ausbildung wird doch nicht mehr danach gefragt oder? Die beiden Sachen also Führungszeugnis und Auszug aus dem verkehrszentralregister sind doch nur für die Ausbildung notwendig oder?


Nein! Dir wird deswegen unter Umständen die Ausstellung der Lizenz verweigert.
Anderes Beispiel: Wenn man z.B. als Pilot seinen Führerschein verliert, verliert man auch die Lizenz!
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