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Verkehrsregisterauszug

 
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Remus586
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 13.09.2012
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Do Sep 13, 2012 1:19 pm    Titel: Verkehrsregisterauszug Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich will mich bei der LH als Pilot bewerben und habe eine Frage bezüglich des Verkehrsregisterauszugs den man bei der zweiten Prüfung vorzeigen muss. Vor knapp zwei Jahren wurde ich mit 0,7 Promille am Steuer erwischt ( bitte spart euch jegliche Belehrungen, ich weiss, ich weiss Wink ) Nach momentanem Stand wird der Eintrag in ein paar Monaten gelöscht, zumindest in dem Auszug den ich selber anfordern kann. Für die Lufthansa braucht man ja einen Auszug für dritte. Deswegen meine Fragen, ist der Eintrag in dem Auszug für die LH bzw. für die LBA sichtbar und führt die LBA noch andere Überprüfungen durch?
Nach meinem Kenntnisstand gilt mein Vergehen als Bagatelldelikt und wird deswegen auch nach zwei Jahren komplett gelöscht. Aber vielleicht gibt es ja im Bezug auf Verkehrssicherheit bestimme Regelungen von denen ich nichts weiss...

Vielen dank schon mal für eine Antwort Smile
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Flugleiter
Captain
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Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Do Sep 13, 2012 1:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Du, und zwar du ganz persönlich, forderst einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister an.
Wenn der Vorfall da nicht mehr steht, ist alles gut.
_________________
Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!

- SPL (Segelflug)
- PPL-A incl. FI
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ImhO77
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Do Sep 13, 2012 1:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Du beziehst einen ganz normalen Auszug für Dich und leitest den nur an die Lufthansa weiter. Deshalb wird sie auch nicht direkt an die LH gesendet, sondern über den Umweg an Dich. Wie Du weißt, sind Punkte, die unter Drogeneinfluss zustande gekommen sind, auch unter der 5 Punkte Grenze ein absolutes KO-Kriterium.
Du solltest also warten, bis die Punkte verfallen.
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Remus586
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 13.09.2012
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Do Sep 13, 2012 1:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, vielen dank für die schnellen Antworten.
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Morphin
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.07.2007
Beiträge: 287

BeitragVerfasst am: Do Sep 13, 2012 2:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

wird sowas bei der ZÜP eig nachgeschaut? ich versteh nie 100% was die genau alles nachgucken Rolling Eyes
_________________
_____
380.NFF, AERO-BETA, OLT
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Dacia123
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.02.2010
Beiträge: 134

BeitragVerfasst am: Do Sep 13, 2012 3:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

das würde ich erst mal noch mit dem KBA in Flensburg klären.
Man kann dort anrufen, die sind eigentlich echt ganz freundlich dort.

Frag am besten dort nach und klär ob 100% sicher ist, dass es nächstes Jahr aus den Akten verschwindet.

Vergiss die Überliegefristen etc. nicht.
Nach 2 Jarhen getilgt ist nicht = aus der Akte gelöscht.


Z.B. Haben Punkte wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen glaube ich eine Überliegefrist von einem Jahr (d.H. 2007 geblitzt, heißt, dass die Punkte effektiv erst 2010 aus der Akte gelöscht sind).

Bei Alkohol könnte die Überliegefrist höher sein.

Ruf einfach dort an, die werde es dir schon erklären Smile

Viel Erfolg!
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Zitlo
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 02.10.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: Fr Apr 19, 2013 12:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Überliegefrist bei Alkohol waren 5 Jahre und sind jetzt 10Jahre
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