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madmax Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 30.11.2011 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mi Nov 30, 2011 12:58 pm Titel: Traum geplatzt ? |
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Hallo an alle,
Mein Traum war es schon immer bei der LH eine Pilotenausbildung zu machen. Jedoch habe ich nach ein wenig Nachforschung erfahren, dass man nach der Bewerbung auch noch die ZÜP bestehen muss..
Nun meine Frage:
Im Alter von 17 wurde ich einmal wegen dem Erwerb von Cannabis verurteilt und zu einer geringen Geldstrafe verurteilt. Seit dem habe ich jedoch den Konsum ganz eingestellt. Mit 20 kam es dann zu einer zweiten Straftat, nämlich der gefährliche Körperverletzung. Bin wirklcih nicht stolz darauf, wollte nur einem Freund helfen ..Hier kam es zu einer Verwarnung und einer Geldbuße von 300€. Bei beiden Fällen wurde das Jugendstrafmaß angewandt.
Ich weiß dass diese Dummheiten nicht in meinem polizeilichen Führungszeugniss stehen. Aber beim Bundeszentralregister bin ich mir nicht so sicher. Wäre eine ZÜP unter diesen Vorrausetzungen schaffbar?
Oder muss ich mich vom Traum des Piloten endgültig verabschieden ?
Vielen Dank für Eure Hilfe |
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ImhO77 Captain

Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Mi Nov 30, 2011 1:14 pm Titel: |
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Du da hilft nur einen Auszug bestellen und selber nachgucken. Jedem Bürger ist nach meinem Wissensstand beim örtlichen Amtsgericht Einsicht in seinen Eigenen Auszug zu gewähren. |
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madmax Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 30.11.2011 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mi Nov 30, 2011 1:34 pm Titel: |
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Vielen Dank für deine Antwort. Werde im Laufe der Woche Versuchen eine Einsicht zu bekommen. Hat sonst noch jmd. wichtige Infos für mich ? Oder weiß jemand ob es sich für mich eh shcon erledigt hat oder ich vlt. doch eine Chance habe ? |
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Jon86 Captain

Anmeldungsdatum: 01.02.2009 Beiträge: 437 Wohnort: CGN  |
Verfasst am: Mi Nov 30, 2011 2:32 pm Titel: |
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Hi Max,
wenn im Zeungnis nichts drinsteht.... Dann hast du nie etwas gemacht....  |
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madmax Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 30.11.2011 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mi Nov 30, 2011 2:40 pm Titel: |
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Ja im Führungszeugniss steht nichts da bin ich mir sicher. Aber schauen die nicht auch im Bundeszentralregister nach? Denn dort stehen auch Sachen die nicht im polizeilichen Führungszeugniss stehen. Bei der ZÜP meine ich soetwas gehört zu haben.. Verdammt ich bereue es so dermaßen so einen Mist gebaut zu haben  |
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ImhO77 Captain

Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Mi Nov 30, 2011 3:03 pm Titel: |
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In der ZÜP wird auch der BZR zu Rate gezogen. Zumindest ist die zuständige Behörde dazu berechtigt.
Ansonsten kann ich nur dazu raten: Bestell Dir doch mal bei der Zuständigen Polizeibehörde eine ZÜP! Kostet 35 Euro, und dann hast Du Gewissheit.
Lufthansa bekommt ja keine detaillierten Infos, sondern lediglich ein Schreiben, in dem dann im Idealfall steht: "..., dass keine Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit im Sinne der Bestimmungen des Luftsicherheitsgesetzes bestehen." |
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