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								Philipp4 Navigator
  
 
  Anmeldungsdatum: 11.11.2009 Beiträge: 41 Wohnort: Schleiden                     | 
								
									
										
											 Verfasst am: Mo Apr 12, 2010 9:30 pm    Titel:  | 
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											oke. da werd ich mal nachhacken.
 
 
wie gut, dass es dieses forum gibt:D | 
										 
									 
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								Theux Captain
  
 
  Anmeldungsdatum: 01.06.2008 Beiträge: 68
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											 Verfasst am: Di Apr 13, 2010 3:05 pm    Titel:  | 
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											@EDML: Soweit ich weiß hat der PPL-A über den nationalen weg nicht mehr flugstunden. Das angebot meiner Flugschule lautet wie folgt:
 
 
PPl-N (750kg) : 30 std.
 
-->PPl-N(2000kg) : +5 std
 
-->PPl-A: +10 std
 
 
das macht insgesamt 45 flugstunden, und das is doch die gleiche mindestanzahl wie bei der direkten PPl-A ausbildung oder?! _________________ PPL: Checked
 
Abi: Checked
 
BU: Checked
 
FQ: Checked
 
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								Theux Captain
  
 
  Anmeldungsdatum: 01.06.2008 Beiträge: 68
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											 Verfasst am: Mi Apr 14, 2010 11:16 am    Titel:  | 
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											Wobei ich hier gleich nochmal ne frage habe...
 
es heißt ja im PPL-N is CVFR nicht enthalten, dass heißt die berechtigung in einen kontrollierten Luftraum einzufliegen. heißt das auf deutsch das ich mit meinem PPL-N nicht in einem Verkehrsflughafen anfliegendürfte?! weil die ham ja da den Kontrollierten Sektor ( D- Luftbereich oder E, ka..) 
 
 
ist diese auffassung richtig?!
 
 
Gruß _________________ PPL: Checked
 
Abi: Checked
 
BU: Checked
 
FQ: Checked
 
Med: | 
										 
									 
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								EDML Moderator
  
 
  Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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											 Verfasst am: Mi Apr 14, 2010 11:22 am    Titel:  | 
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											Zu Deinen Fragen:
 
 
Ich war von 15h für den JAR "Upgrade" ausgegangen. Unabhängig davon sind die Mindeststunden sehr knapp kalkuliert - zumal Du 2 Prüfungen machen mußt.
 
 
Zum CVFR: Eine Kontrollzone ist kein Problem, in einen Airspace "C" (rund um Verkehrsflughäfen nach oben) darfst Du aber nicht rein. Man kommt da aber VFR sowieso kaum mal eine Freigabe.
 
 
Gruß, Marcus | 
										 
									 
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								joyflight Captain
  
 
  Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München                     | 
								
									
										
											 Verfasst am: Mi Apr 14, 2010 11:46 am    Titel:  | 
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											 	  | EDML hat folgendes geschrieben: | 	 		  | ... Man kommt da aber VFR sowieso kaum mal eine Freigabe.... | 	  
 
 
und wenn, dann wird kaum gefragt (oder gar davon abhänig gemacht) ob der pilot nun cvfr hat oder nicht
 
 
 
 
 
 	  | Theux hat folgendes geschrieben: | 	 		  | ... CVFR ... heißt die berechtigung in einen kontrollierten Luftraum einzufliegen. ... | 	  
 
 
nicht ganz - wie du festgestellt hast, ist E auch kontrollierter luftraum. also muss sich CVFR wohl eher auf kontrolliertes Fliegen, (im kontrollierten Luftraum) beziehen.
 
denn wenn für jemanden E gesperrt wäre, könnt er praktisch eigentlich gar nicht fliegen in deutschland, da E bei uns flächendeckend sehr tief geht | 
										 
									 
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								EDML Moderator
  
 
  Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
                      | 
								
									
										
											 Verfasst am: Mi Apr 14, 2010 1:28 pm    Titel:  | 
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											Genau geht es um Lufträume für die eine Verkehrsfreigabe erforderlich ist (mit Ausnahme von Kontrollzonen). Also Airspaces A, B und C wobei in Deutschland nur C relevant ist (in A nur IFR, A und B gibt es in Deutschland nicht).
 
 
Fragen tut nach einer CVFR Erlaubnis natürlich keiner (genausowenig wie nach IR) sie ist aber Voraussetzung für eine Nachtflugberechtigung.
 
 
Gruß, Marcus | 
										 
									 
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								Der_Physiker Captain
  
 
  Anmeldungsdatum: 21.08.2008 Beiträge: 474
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											 Verfasst am: Do Apr 15, 2010 1:39 pm    Titel:  | 
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											 	  | Theux hat folgendes geschrieben: | 	 		  @EDML: Soweit ich weiß hat der PPL-A über den nationalen weg nicht mehr flugstunden. Das angebot meiner Flugschule lautet wie folgt:
 
 
PPl-N (750kg) : 30 std.
 
-->PPl-N(2000kg) : +5 std
 
-->PPl-A: +10 std
 
 
das macht insgesamt 45 flugstunden, und das is doch die gleiche mindestanzahl wie bei der direkten PPl-A ausbildung oder?! | 	  
 
 
Das Angebot deiner Flugschule ist meiner Meinung nach unseriös.
 
 
Warum: Auf diesem Weg machst du völlig unnötigerweise 3 praktische und 2 theoretische Prüfungen. Für die Prüfungen ALLEIN gehen dir zusammen wahrscheinlich 1000 Euro drauf.
 
 
Du hast hinterher NICHTS zusätzlich in der Hand als bei einer direkten JAR FCL Ausbildung. Im Gegenteil! Hast du eine Behörde, die genau hinschaut, so darfst du eine Umschreibung zu JAR FCL eigentlich erst mit 75 Flugstunden machen. Also frag mal nach, warum das so gemacht werden soll. | 
										 
									 
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								joyflight Captain
  
 
  Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München                     | 
								
									
										
											 Verfasst am: Fr Apr 16, 2010 2:22 pm    Titel:  | 
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											grund für mehrere modulare abschnitte:
 
 
- pause ist immer gut. wenn man mal mitten in der ausbildung pause macht, hat man nix, kann man nix, verfällt eventuell alles. ausserdem kann man konzentrierter auch was anderes machen (familie, geld verdienen, egal was)
 
- finanzielle blöcke für den kleinen geldbeutel: wie bei einer bank, ist abstottern in summe über den zeitraum natürlich teuerer, aber man muss halt nicht die ganze kohle auf einmal auf den tisch legen - you might consider, finanzierungskosten gleichen schnell die 1000 euronen prüfungsgebühr wieder aus
 
 
wer allerdings zielstrebig und vor allem schnell was erreichen will, der soll sich gleich fpr atpl anmelden, der ppl "fällt unterwegs" als abfallprodukt ganz nebenbei heraus (einmal spazieren-fliegen mit nem prüfer).
 
hier gelten die gleichen grundsätze: nicht viel pause machen, nicht knickrig sein wegen paar euros, die fristen laufen.
 
 
PS: noch ein grund für "modular": zwischendurch kann man immer mal ohne flugschule fliegen: das erweitert nicht nur den horizont, und bringt möglichkeiten der vergleiche, sondern der spezifische preis ist auch wesentlich günstiger, als die sandsack- (lehrer)- mitschlepperei.
 
selbst wenn dich die schule auf solo-flüge schickt (später dann für CPL): der auftrag "flieg mal 100 stunden durch die gegend" is eine echt bekloppte mission - die hat der ppl-n'ler vielleicht im laufe der zeit schon mit seiner tusse runtergerissen
 
 
wie gesagt, für beide varianten gibt es gründe, und jede hat ihre berechtigung - man muss nur noch das für sich passende aussuchen
 
 
und PS2: das finanzamt ist ebenfalls erfreut, wenn kosten in mehreren blöcken abgerechnet werden. die komplette ATPL auf ein steuerjahr anzusetzen bringt of nichts, weil man in dem jahr wahrscheinlich kaum steuern gezahlt hat, und ist wirklich nicht gern gesehen beim sachbearbeiter des finanzamtes | 
										 
									 
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								EDML Moderator
  
 
  Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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											 Verfasst am: Fr Apr 16, 2010 8:24 pm    Titel:  | 
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											Na ja, hier ging es aber nicht um einen modularen ATPL sondern darum den PPL in 3 Module auf Basis des PPL-N aufzuteilen.
 
 
Das finde ich weniger sinnvoll - so ein großer Block ist der PPL ja nicht. Dem Finanzamt ist der PPL auch herzlich egal ...
 
 
Gruß, Marcus | 
										 
									 
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								joyflight Captain
  
 
  Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München                     | 
								
									
										
											 Verfasst am: Sa Apr 17, 2010 5:26 pm    Titel:  | 
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											1. ist alles relativ - manche wollen auch "kleines geld" gut einteilen
 
2. ist das trotzdem der einzig erkennbare sinn - lässt man diesen aspekt weg, (bzw. die beiden punkte: pausen + geld-blöcke) sind wir vöillig bei "sinnfreie unterteilung + unnötige zusatzprüfungen" wie schon erwähnt
 
3. habe ich in Xing über absetzbarkeit von PPL publiziert - jeder den das ebenfalls interessiert kann mich gerne kontaktieren, bzw. 
 
 
hier
 
http://www.pilotenboard.de/viewtopic.php?p=244977#244977
 
 
weiterdiskutieren
 
gruß,
 
udo | 
										 
									 
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