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vorweggenomme Werbungskosten, zu welchem Finanzamt ???

 
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Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 28.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Fr Nov 28, 2008 2:19 pm    Titel: vorweggenomme Werbungskosten, zu welchem Finanzamt ??? Antworten mit Zitat

bei der Erstausbildung werden Vorweggenomme Werbungskosten, als Flugschule rund 50 bis 70 Tausned Euro, sowie weitere Nebenkosten von rund 20.000 nicht mehr anerkannt.Ihr könnt also nur die läppischen 4000.- pro Jahr absetzen, und das ist nichts, da ihr je weitere Kosten in den Jahren habt..... also schwer aufpassen...
Deshalb hier die Frage an ALLE : wer hat im Jahr 2005 bis 2007 , da es ab 2004 durch unseren lieben Finanzstaat geändert wurde, dieses noch als vorweggenomme Werbungskosten ererkannt bekommen ??? Und wenn ja, bei welchen Fianzamt war das gewesen ??? Kann da einer etwas konkret zu sagen ?? Übe Infos wären wir dankbar, da wir gerade vor diesem Problem aktuell stehen, bei welchen Finanzamt wir das abgeben...damit es klappt ?????? DANKE
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Fr Nov 28, 2008 2:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, Du kannst Dir das Finanzamt nicht aussuchen - das richtet sich immer nach dem Wohnort.

Außerdem sieht es bei einer Erstausbildung generell ganz düster aus.

Gruß, Marcus
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Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 28.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Sa Nov 29, 2008 1:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

EDML hat folgendes geschrieben:
Hmm, Du kannst Dir das Finanzamt nicht aussuchen - das richtet sich immer nach dem Wohnort.

Außerdem sieht es bei einer Erstausbildung generell ganz düster aus.

Gruß, Marcus


natürlich kann ich mir das Finanzamt aussuchen....nachdenken....geht ganz eienfach...also nochmals, wer hat hier tatsächliche positive Erfahrungen und wenn ja mit welchen ...er wird immer nur vermutet..leider
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Sa Nov 29, 2008 3:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Klar - Du kannst natürlich umziehen, aber auch damit wäre ich vorsichtig, ganz blöd sind die auch nicht - das mußte auch Boris Becker schon feststellen ...
Außerdem hängt das immer vom Sachbearbeiter ab. Natürlich kann man auch das beeinflussen indem man den Namen ändert Shocked

Wie ich bereits gesagt habe, habe ich noch nicht gehört, daß irgendjemand die ERSTAUSBILDUNG absetzen konnte. Bei den Leuten, die es absetzen konnten war es immer eine Zweitausbildung.

Gruß, Marcus
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Romeo.Mike
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Sa Nov 29, 2008 8:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

viele negative Erfahrungen wurden in Bremen gemacht, ansonsten versuch ich mein Glück selbst zur Zeit, mal schauen was bei rum kommt.


Gruß

Romeo Mike
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D.Düsentrieb
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 599
Wohnort: EHBK

BeitragVerfasst am: Sa Nov 29, 2008 9:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Habe einen interessanten Artikel gefunden. Man sollte es auf alle Fälle probieren die Kosten als werbungskosten abzusetzen. Es gibt beim BFH noch anhängige Verfahren. Auf www.Bundesfinazhof.de habe ich auch noch keine Entscheidung zu den genannten Aktenzeichen gefunden. Zitat aus dem Artikel:
http://www.e-fellows.net/show/detail.php/14543

Zitat:
Alternative B: Hoffnung auf Werbungskosten

Offiziell wurde die Möglichkeit, Studienkosten als Werbungs- kosten abzusetzen, zwar abgeschafft. Vielleicht muss der Steuergesetzgeber hier aber nachbessern: Derzeit sind nämlich mehrere Verfahren zu dieser Frage vor dem Bundesfinanzhof anhängig. Das bedeutet: Studenten sollten für alle Jahre ab einschließlich 2005 eine Steuererklärung einreichen, auch wenn sie nichts oder wenig verdienen. Die Studienausgaben werden als Werbungskosten deklariert.

Gegen den Steuerbescheid des Finanzamts, das diese Werbungskosten nicht anerkennt, wird dann Einspruch eingelegt - mit dem Hinweis darauf, dass die Ausgaben Werbungs- und keine Sonderkosten sind und (nicht vergessen!) mit Verweis auf die anhängigen Verfahren (Aktenzeichen: VI R 79/06, VI R 6/07, VI R 14/07, VI R 31/07, VI R 49/07). Solange die nämlich nicht abgeschlossen sind, ruht der Einspruch - und wenn sie zugunsten der Studenten entschieden werden, liegen die passenden Steuererklärungen bereits vor. Wer bis dahin nach der Sonderkosten-Regelung abgerechnet hat, kann nachträglich nicht mehr auf die Werbungskosten-Variante umschwenken.
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Two Red Two White
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Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: So Nov 30, 2008 3:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Vor paar Wochen hab ich meine Bescheid bekommen für die Zeit meiner Ausbildung.

Meine Ausbildung wurde komplett anerkannt außer Wohnung und Fahrten.

Bei Fragen gerne PM aber es dürfte wohl klar sein, dass ich keine Kopie meines Bescheids verschicke.
Wer in München ist darf natürlich gerne einen Blick darauf werfen wenn er/sie mir nicht glaubt.... Wink

Finanzamt war aber nicht München oder Umgebung.


d.h. man sollte es auf jedenfall versuchen!
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: So Nov 30, 2008 4:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Two Red Two White hat folgendes geschrieben:
Vor paar Wochen hab ich meine Bescheid bekommen für die Zeit meiner Ausbildung.

Meine Ausbildung wurde komplett anerkannt außer Wohnung und Fahrten.

Bei Fragen gerne PM aber es dürfte wohl klar sein, dass ich keine Kopie meines Bescheids verschicke.
Wer in München ist darf natürlich gerne einen Blick darauf werfen wenn er/sie mir nicht glaubt.... Wink

Finanzamt war aber nicht München oder Umgebung.


d.h. man sollte es auf jedenfall versuchen!


Zwei Detailfragen dazu:

1. War es eine Erstausbildung ?
2. Als Verlustvortrag oder direkt mit Einkünften verrechnet ?

Gruß, Marcus
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Two Red Two White
Senior First Officer
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Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: So Nov 30, 2008 5:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

1. Ja

2. Verlustvortrag => Eintragung auf Lohnsteuerkarte danach...


P.S. Wir (ich + Steuerberater) haben auch nicht damit gerechnet, nur etwa die Hälfte. Aber war relativ kleines Amt. Mein Steuerberater hat danach gemeint, dass die entweder schon wieder mehr als wir wissen oder zu wenig und keine Ahnung von Pilotenausbildungen haben...

Auf jeden hats geklappt. Der Bescheid ist da.... Smile
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Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 28.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mo Dez 15, 2008 2:00 pm    Titel: keiner weitere Erfahrungen auf den Gebiet... Antworten mit Zitat

hat niemand von euch weitere Infos zu diesem Gebiet als nur einer ??? hier geht es um richtig Geld für euch alle , sofern ihr mal einen Job nach der teuren Ausbildung bekommt...denn dann zählt jeder Cent der hier netto ausgzahlt wird... gruss




Two Red Two White hat folgendes geschrieben:
1. Ja

2. Verlustvortrag => Eintragung auf Lohnsteuerkarte danach...


P.S. Wir (ich + Steuerberater) haben auch nicht damit gerechnet, nur etwa die Hälfte. Aber war relativ kleines Amt. Mein Steuerberater hat danach gemeint, dass die entweder schon wieder mehr als wir wissen oder zu wenig und keine Ahnung von Pilotenausbildungen haben...

Auf jeden hats geklappt. Der Bescheid ist da.... Smile
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Speedbirdy
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Anmeldungsdatum: 11.10.2008
Beiträge: 1797

BeitragVerfasst am: Mo Dez 15, 2008 3:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist eben, dass es heutzutage kaum noch jemand anerkannt bekommt. Da gibt es fast keine Chance mehr.
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Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 28.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Di Dez 16, 2008 9:46 am    Titel: Antworten mit Zitat

man sollte es in jedem Fall probieren, zudem einige Verfahren anhängig sind und solange ist die Sache dann auch noch schwebend, denn hier geht es um richtig Steuern, die man sparen kann...wir werden in jedem Fall kämpfen und hoffentlich das richtige Finanzamt aussuchen. Selbst eine gute Bekannte, die hier auf dem F. arbeitet , findet diese Regelung eine Unverschämheit denen gegenüber, die nichts machen und nur die Hand aufhalten ,d. h nichts für eine Ausbildung bezahlen müssen,.d.h sie würde das sofort anerkennen, wenn es gehen würde.Aber leider hat sie andere Anweisung von OBEN....so werden wir schön verarscht ...
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