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Neuer Fan Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 28.11.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: Fr Nov 28, 2008 2:19 pm Titel: vorweggenomme Werbungskosten, zu welchem Finanzamt ??? |
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bei der Erstausbildung werden Vorweggenomme Werbungskosten, als Flugschule rund 50 bis 70 Tausned Euro, sowie weitere Nebenkosten von rund 20.000 nicht mehr anerkannt.Ihr könnt also nur die läppischen 4000.- pro Jahr absetzen, und das ist nichts, da ihr je weitere Kosten in den Jahren habt..... also schwer aufpassen...
Deshalb hier die Frage an ALLE : wer hat im Jahr 2005 bis 2007 , da es ab 2004 durch unseren lieben Finanzstaat geändert wurde, dieses noch als vorweggenomme Werbungskosten ererkannt bekommen ??? Und wenn ja, bei welchen Fianzamt war das gewesen ??? Kann da einer etwas konkret zu sagen ?? Übe Infos wären wir dankbar, da wir gerade vor diesem Problem aktuell stehen, bei welchen Finanzamt wir das abgeben...damit es klappt ?????? DANKE |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Fr Nov 28, 2008 2:57 pm Titel: |
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Hmm, Du kannst Dir das Finanzamt nicht aussuchen - das richtet sich immer nach dem Wohnort.
Außerdem sieht es bei einer Erstausbildung generell ganz düster aus.
Gruß, Marcus |
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Neuer Fan Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 28.11.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: Sa Nov 29, 2008 1:29 pm Titel: |
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EDML hat folgendes geschrieben: | Hmm, Du kannst Dir das Finanzamt nicht aussuchen - das richtet sich immer nach dem Wohnort.
Außerdem sieht es bei einer Erstausbildung generell ganz düster aus.
Gruß, Marcus |
natürlich kann ich mir das Finanzamt aussuchen....nachdenken....geht ganz eienfach...also nochmals, wer hat hier tatsächliche positive Erfahrungen und wenn ja mit welchen ...er wird immer nur vermutet..leider |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Sa Nov 29, 2008 3:04 pm Titel: |
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Klar - Du kannst natürlich umziehen, aber auch damit wäre ich vorsichtig, ganz blöd sind die auch nicht - das mußte auch Boris Becker schon feststellen ...
Außerdem hängt das immer vom Sachbearbeiter ab. Natürlich kann man auch das beeinflussen indem man den Namen ändert
Wie ich bereits gesagt habe, habe ich noch nicht gehört, daß irgendjemand die ERSTAUSBILDUNG absetzen konnte. Bei den Leuten, die es absetzen konnten war es immer eine Zweitausbildung.
Gruß, Marcus |
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Romeo.Mike Captain


Anmeldungsdatum: 04.02.2003 Beiträge: 4355
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Verfasst am: Sa Nov 29, 2008 8:23 pm Titel: |
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Moin,
viele negative Erfahrungen wurden in Bremen gemacht, ansonsten versuch ich mein Glück selbst zur Zeit, mal schauen was bei rum kommt.
Gruß
Romeo Mike |
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D.Düsentrieb Captain

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 599 Wohnort: EHBK  |
Verfasst am: Sa Nov 29, 2008 9:49 pm Titel: |
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Habe einen interessanten Artikel gefunden. Man sollte es auf alle Fälle probieren die Kosten als werbungskosten abzusetzen. Es gibt beim BFH noch anhängige Verfahren. Auf www.Bundesfinazhof.de habe ich auch noch keine Entscheidung zu den genannten Aktenzeichen gefunden. Zitat aus dem Artikel:
http://www.e-fellows.net/show/detail.php/14543
Zitat: | Alternative B: Hoffnung auf Werbungskosten
Offiziell wurde die Möglichkeit, Studienkosten als Werbungs- kosten abzusetzen, zwar abgeschafft. Vielleicht muss der Steuergesetzgeber hier aber nachbessern: Derzeit sind nämlich mehrere Verfahren zu dieser Frage vor dem Bundesfinanzhof anhängig. Das bedeutet: Studenten sollten für alle Jahre ab einschließlich 2005 eine Steuererklärung einreichen, auch wenn sie nichts oder wenig verdienen. Die Studienausgaben werden als Werbungskosten deklariert.
Gegen den Steuerbescheid des Finanzamts, das diese Werbungskosten nicht anerkennt, wird dann Einspruch eingelegt - mit dem Hinweis darauf, dass die Ausgaben Werbungs- und keine Sonderkosten sind und (nicht vergessen!) mit Verweis auf die anhängigen Verfahren (Aktenzeichen: VI R 79/06, VI R 6/07, VI R 14/07, VI R 31/07, VI R 49/07). Solange die nämlich nicht abgeschlossen sind, ruht der Einspruch - und wenn sie zugunsten der Studenten entschieden werden, liegen die passenden Steuererklärungen bereits vor. Wer bis dahin nach der Sonderkosten-Regelung abgerechnet hat, kann nachträglich nicht mehr auf die Werbungskosten-Variante umschwenken. |
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Two Red Two White Senior First Officer

Anmeldungsdatum: 30.11.2008 Beiträge: 54
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Verfasst am: So Nov 30, 2008 3:19 pm Titel: |
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Vor paar Wochen hab ich meine Bescheid bekommen für die Zeit meiner Ausbildung.
Meine Ausbildung wurde komplett anerkannt außer Wohnung und Fahrten.
Bei Fragen gerne PM aber es dürfte wohl klar sein, dass ich keine Kopie meines Bescheids verschicke.
Wer in München ist darf natürlich gerne einen Blick darauf werfen wenn er/sie mir nicht glaubt....
Finanzamt war aber nicht München oder Umgebung.
d.h. man sollte es auf jedenfall versuchen! |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: So Nov 30, 2008 4:27 pm Titel: |
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Two Red Two White hat folgendes geschrieben: | Vor paar Wochen hab ich meine Bescheid bekommen für die Zeit meiner Ausbildung.
Meine Ausbildung wurde komplett anerkannt außer Wohnung und Fahrten.
Bei Fragen gerne PM aber es dürfte wohl klar sein, dass ich keine Kopie meines Bescheids verschicke.
Wer in München ist darf natürlich gerne einen Blick darauf werfen wenn er/sie mir nicht glaubt....
Finanzamt war aber nicht München oder Umgebung.
d.h. man sollte es auf jedenfall versuchen! |
Zwei Detailfragen dazu:
1. War es eine Erstausbildung ?
2. Als Verlustvortrag oder direkt mit Einkünften verrechnet ?
Gruß, Marcus |
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Two Red Two White Senior First Officer

Anmeldungsdatum: 30.11.2008 Beiträge: 54
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Verfasst am: So Nov 30, 2008 5:24 pm Titel: |
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1. Ja
2. Verlustvortrag => Eintragung auf Lohnsteuerkarte danach...
P.S. Wir (ich + Steuerberater) haben auch nicht damit gerechnet, nur etwa die Hälfte. Aber war relativ kleines Amt. Mein Steuerberater hat danach gemeint, dass die entweder schon wieder mehr als wir wissen oder zu wenig und keine Ahnung von Pilotenausbildungen haben...
Auf jeden hats geklappt. Der Bescheid ist da....  |
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Neuer Fan Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 28.11.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: Mo Dez 15, 2008 2:00 pm Titel: keiner weitere Erfahrungen auf den Gebiet... |
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hat niemand von euch weitere Infos zu diesem Gebiet als nur einer ??? hier geht es um richtig Geld für euch alle , sofern ihr mal einen Job nach der teuren Ausbildung bekommt...denn dann zählt jeder Cent der hier netto ausgzahlt wird... gruss
Two Red Two White hat folgendes geschrieben: | 1. Ja
2. Verlustvortrag => Eintragung auf Lohnsteuerkarte danach...
P.S. Wir (ich + Steuerberater) haben auch nicht damit gerechnet, nur etwa die Hälfte. Aber war relativ kleines Amt. Mein Steuerberater hat danach gemeint, dass die entweder schon wieder mehr als wir wissen oder zu wenig und keine Ahnung von Pilotenausbildungen haben...
Auf jeden hats geklappt. Der Bescheid ist da....  |
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Speedbirdy Captain

Anmeldungsdatum: 11.10.2008 Beiträge: 1797
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Verfasst am: Mo Dez 15, 2008 3:09 pm Titel: |
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Das Problem ist eben, dass es heutzutage kaum noch jemand anerkannt bekommt. Da gibt es fast keine Chance mehr. |
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Neuer Fan Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 28.11.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: Di Dez 16, 2008 9:46 am Titel: |
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man sollte es in jedem Fall probieren, zudem einige Verfahren anhängig sind und solange ist die Sache dann auch noch schwebend, denn hier geht es um richtig Steuern, die man sparen kann...wir werden in jedem Fall kämpfen und hoffentlich das richtige Finanzamt aussuchen. Selbst eine gute Bekannte, die hier auf dem F. arbeitet , findet diese Regelung eine Unverschämheit denen gegenüber, die nichts machen und nur die Hand aufhalten ,d. h nichts für eine Ausbildung bezahlen müssen,.d.h sie würde das sofort anerkennen, wenn es gehen würde.Aber leider hat sie andere Anweisung von OBEN....so werden wir schön verarscht ... |
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