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k6969 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 17.06.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: Di Jun 17, 2008 1:10 pm Titel: Alkoholeintrag Flensburg |
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Hier mal eine Frage aus dem Leben, ich bitte auf Moralpredigten zu verzichten, da ich selbst weiss, dass ich einen riesigen Fehler begangen habe!
Ich habe vor 3 Jahren für 8 Monate meinen Führerschein aufgrund Trunkenheit am Steuer verloren. Allerdings habe ich aber nie Punkte in Flensburg erhalten. Also mein Punktestand ist derzeit 0, nur als Anlage werden alle meine "Auffälligkeiten" eigentlich nur speeding und eben auch der oben beschriebene Vorfall geführt.
Muss ich diese Anlagen denn mit bei der LH, AB, GW etc. einreichen??
Bekommt das LBA denn noch zusätzliche Auszüge direkt aus Flensburg?? Oder reicht der eigentliche Auszug aus Flensburg mit der Bestätigung o Punkte???
Ich jedenfalls habe meine Lektion gelernt und kann nur jedem raten, don´t drink and drive!!! |
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Domte Captain

Anmeldungsdatum: 07.08.2007 Beiträge: 2394
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Verfasst am: Di Jun 17, 2008 1:36 pm Titel: |
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Und du bekommst doch eine Moralpredigt ... aber nicht wegen `Alkohol am Steuer´ sondern weil du nicht die Suchfunktion benützt hast.
http://pilotenboard.de/viewtopic.php?t=14082&highlight=
da hab ich auch zwei weitere Links gepostet, wenn dann noch Fragen offen sind einfach posten, aber zu erst bitte lesen ...
Achja Willkommen am Board!!
Gruß
Domte |
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k6969 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 17.06.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: Di Jun 17, 2008 1:45 pm Titel: |
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Diesen Eintrag habe ich natürlich schon gelesen, aber eine endgültige Antwort kann ich hier nicht erkennen.
Erfährt nun irgend jemand von meinen Jugendsünden oder nicht? Vorausgesetzt natürlich ich entschliesse mich dazu nicht alles preiszugeben... |
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Simulator Captain

Anmeldungsdatum: 16.11.2007 Beiträge: 451
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Verfasst am: Di Jun 17, 2008 9:43 pm Titel: |
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Hm, schwer zu sagen, selbst wenn es nicht aufm Verkehrszentralregisterauszug drauf steht (was eigentlich schon sein müsste) musst du eine Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen; dort könnte gut sein das die rausfinden was damals passiert ist, die durchleuchten fast dein ganzes Leben. Falls du als nicht zuverlässig erklärt wirst kanste die Ausbildung zum Piloten vergessen und falls du es der LH verheimlicht hast und es rauskommt wirst auch die Schulung zahlen müssen, also lieber mal bei den offiziellen Stellen nachfragen ob es irgendwo aufgelistet ist und zum Notfall mal beim LBA anrufen wegen der Zuverlässigkeitsüberprüfung...
MFG |
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k6969 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 17.06.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: Mi Jun 18, 2008 7:45 am Titel: |
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| Da ich bereits im Besitz einer Lizenz bin glaube ich eigentlich nicht, dass ich nochmals eine Zuverlässigkeitsprüfung über mich ergehen lassen muss. Oder etwa doch?? |
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Simulator Captain

Anmeldungsdatum: 16.11.2007 Beiträge: 451
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Verfasst am: Mi Jun 18, 2008 9:08 am Titel: |
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| Zuverlässigkeitsüberprüfung ist alle 2 Jahre fällig... |
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DEZTZ Captain

Anmeldungsdatum: 14.02.2008 Beiträge: 97
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Verfasst am: Mi Jun 18, 2008 4:28 pm Titel: |
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| In meinem Schreiben von der LH steht, dass man den Auszug mit sämtlichen Anhängen einreichen muss. |
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quetzalcoatl Captain

Anmeldungsdatum: 08.01.2008 Beiträge: 475
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Verfasst am: Mi Jun 18, 2008 6:51 pm Titel: |
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| sieht für nen piloten nach seiner ausbildung wohl übel aus, wenn er sich irgendwann mal mit alk im blut beim fahren erwischen lässt.. |
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Simulator Captain

Anmeldungsdatum: 16.11.2007 Beiträge: 451
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Verfasst am: Mi Jun 18, 2008 7:25 pm Titel: |
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| Zitat: | sieht für nen piloten nach seiner ausbildung wohl übel aus, wenn er sich irgendwann mal mit alk im blut beim fahren erwischen lässt..
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Sollte weder bei einem Piloten noch sonst bei irgendjemanden vorkommen oder denkst du nicht?
Trinken schön und gut, aber dann bitte mitm Taxi oder Freund heimfahren...!
MFG |
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quetzalcoatl Captain

Anmeldungsdatum: 08.01.2008 Beiträge: 475
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Verfasst am: Mi Jun 18, 2008 9:12 pm Titel: |
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na klar der meinung bin ich auch. aber es scheint ja immer noch leute zu geben, die sich noch überreden lassen, auto nach dem trinken zu fahren.
ich würd natürlich nich machen, wär auch schön blöd |
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DEZTZ Captain

Anmeldungsdatum: 14.02.2008 Beiträge: 97
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Verfasst am: Mi Jun 18, 2008 9:21 pm Titel: |
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Ach, das mit der fertigen Ausbildung hab ich glatt überlesen. Mein Beitrag gilt eigentlich nur für BUler... Es dürfte aber bei der GU keinen Unterschied geben.
P.S.: Jetzt erspart dem armen Kerl doch mal die Moralpredigt - die hat er bstimmt schon zu genüge gehört... |
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Charlie November Captain

Anmeldungsdatum: 14.12.2007 Beiträge: 83
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Verfasst am: Mi Jun 18, 2008 10:02 pm Titel: |
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wann ist diese zuverlässigkeitsprüfung denn zum ersten mal fällig?
gruß |
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