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Alkoholeintrag Flensburg
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k6969
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 17.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Di Jun 17, 2008 1:10 pm    Titel: Alkoholeintrag Flensburg Antworten mit Zitat

Hier mal eine Frage aus dem Leben, ich bitte auf Moralpredigten zu verzichten, da ich selbst weiss, dass ich einen riesigen Fehler begangen habe!
Ich habe vor 3 Jahren für 8 Monate meinen Führerschein aufgrund Trunkenheit am Steuer verloren. Allerdings habe ich aber nie Punkte in Flensburg erhalten. Also mein Punktestand ist derzeit 0, nur als Anlage werden alle meine "Auffälligkeiten" eigentlich nur speeding und eben auch der oben beschriebene Vorfall geführt.
Muss ich diese Anlagen denn mit bei der LH, AB, GW etc. einreichen??
Bekommt das LBA denn noch zusätzliche Auszüge direkt aus Flensburg?? Oder reicht der eigentliche Auszug aus Flensburg mit der Bestätigung o Punkte???

Ich jedenfalls habe meine Lektion gelernt und kann nur jedem raten, don´t drink and drive!!!
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Domte
Captain
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Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Di Jun 17, 2008 1:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Und du bekommst doch eine Moralpredigt ... aber nicht wegen `Alkohol am Steuer´ sondern weil du nicht die Suchfunktion benützt hast.
http://pilotenboard.de/viewtopic.php?t=14082&highlight=
da hab ich auch zwei weitere Links gepostet, wenn dann noch Fragen offen sind einfach posten, aber zu erst bitte lesen ...
Achja Willkommen am Board!!
Gruß
Domte
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k6969
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 17.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Di Jun 17, 2008 1:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Diesen Eintrag habe ich natürlich schon gelesen, aber eine endgültige Antwort kann ich hier nicht erkennen.
Erfährt nun irgend jemand von meinen Jugendsünden oder nicht? Vorausgesetzt natürlich ich entschliesse mich dazu nicht alles preiszugeben...
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Simulator
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 451

BeitragVerfasst am: Di Jun 17, 2008 9:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, schwer zu sagen, selbst wenn es nicht aufm Verkehrszentralregisterauszug drauf steht (was eigentlich schon sein müsste) musst du eine Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen; dort könnte gut sein das die rausfinden was damals passiert ist, die durchleuchten fast dein ganzes Leben. Falls du als nicht zuverlässig erklärt wirst kanste die Ausbildung zum Piloten vergessen und falls du es der LH verheimlicht hast und es rauskommt wirst auch die Schulung zahlen müssen, also lieber mal bei den offiziellen Stellen nachfragen ob es irgendwo aufgelistet ist und zum Notfall mal beim LBA anrufen wegen der Zuverlässigkeitsüberprüfung...

MFG
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k6969
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 17.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Mi Jun 18, 2008 7:45 am    Titel: Antworten mit Zitat

Da ich bereits im Besitz einer Lizenz bin glaube ich eigentlich nicht, dass ich nochmals eine Zuverlässigkeitsprüfung über mich ergehen lassen muss. Oder etwa doch??
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Simulator
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 451

BeitragVerfasst am: Mi Jun 18, 2008 9:08 am    Titel: Antworten mit Zitat

Zuverlässigkeitsüberprüfung ist alle 2 Jahre fällig...
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DEZTZ
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Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: Mi Jun 18, 2008 4:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

In meinem Schreiben von der LH steht, dass man den Auszug mit sämtlichen Anhängen einreichen muss.
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quetzalcoatl
Captain
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Anmeldungsdatum: 08.01.2008
Beiträge: 475

BeitragVerfasst am: Mi Jun 18, 2008 6:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

sieht für nen piloten nach seiner ausbildung wohl übel aus, wenn er sich irgendwann mal mit alk im blut beim fahren erwischen lässt..
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Simulator
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 451

BeitragVerfasst am: Mi Jun 18, 2008 7:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
sieht für nen piloten nach seiner ausbildung wohl übel aus, wenn er sich irgendwann mal mit alk im blut beim fahren erwischen lässt..


Sollte weder bei einem Piloten noch sonst bei irgendjemanden vorkommen oder denkst du nicht?

Trinken schön und gut, aber dann bitte mitm Taxi oder Freund heimfahren...!

MFG
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quetzalcoatl
Captain
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Anmeldungsdatum: 08.01.2008
Beiträge: 475

BeitragVerfasst am: Mi Jun 18, 2008 9:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

na klar der meinung bin ich auch. aber es scheint ja immer noch leute zu geben, die sich noch überreden lassen, auto nach dem trinken zu fahren.

ich würd natürlich nich machen, wär auch schön blöd
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DEZTZ
Captain
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Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: Mi Jun 18, 2008 9:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ach, das mit der fertigen Ausbildung hab ich glatt überlesen. Mein Beitrag gilt eigentlich nur für BUler... Es dürfte aber bei der GU keinen Unterschied geben.

P.S.: Jetzt erspart dem armen Kerl doch mal die Moralpredigt - die hat er bstimmt schon zu genüge gehört...
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Charlie November
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: Mi Jun 18, 2008 10:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

wann ist diese zuverlässigkeitsprüfung denn zum ersten mal fällig?

gruß
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