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Zoll USA und Lufthansa
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fliegerpilot
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Anmeldungsdatum: 28.09.2007
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: So Apr 13, 2008 5:29 am    Titel: Zoll USA und Lufthansa Antworten mit Zitat

hallo
mal angenommen man wird mit 17 auf einer USA Reise vom Dt. Zoll angehalten weil man nicht angab, dass man was zu verzollen hat. Jetzt hat der Zoll allerdings ein Strafverfahren eingeleitet. Wie ernst ist das (ca. 800€ Warenwert, frei sind 175€)

Wird man damit automatisch von der Lufthansa ausgeschlossen? Zumal es ja kein "schlimmes" Verbrechen ist, bei dem Leute zu schaden kamen oder dass mit Drogen oder Alkoholmissbrauch zu tun hat.

Man könnte doch der Lufthansa das erklären, man war jung und wusste das mit dem Zoll nicht und so?

Wie realistisch ist es, dass einem der Zoll erwischt?
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flapfail
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6910
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: So Apr 13, 2008 7:12 am    Titel: Re: Zoll USA und Lufthansa Antworten mit Zitat

fliegerpilot hat folgendes geschrieben:
hallo
mal angenommen man wird mit 17 auf einer USA Reise vom Dt. Zoll angehalten weil man nicht angab, dass man was zu verzollen hat. Jetzt hat der Zoll allerdings ein Strafverfahren eingeleitet. Wie ernst ist das (ca. 800€ Warenwert, frei sind 175€)

Wird man damit automatisch von der Lufthansa ausgeschlossen? Zumal es ja kein "schlimmes" Verbrechen ist, bei dem Leute zu schaden kamen oder dass mit Drogen oder Alkoholmissbrauch zu tun hat.

Man könnte doch der Lufthansa das erklären, man war jung und wusste das mit dem Zoll nicht und so?

Wie realistisch ist es, dass einem der Zoll erwischt?


sind piloten nicht auch zollaufsichts-hilfs-organe oder sowas ähnliches. ? d.h. sie müssen mit dem Zoll zusammenarbeiten und daher auch vertrauenswürdig sein. Wenn man da schon ein Zollvergehen am Hals hatte weiß ich nicht ob das dann noch so geht Confused
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Gast





BeitragVerfasst am: So Apr 13, 2008 8:11 am    Titel: Re: Zoll USA und Lufthansa Antworten mit Zitat

fliegerpilot hat folgendes geschrieben:


Wie realistisch ist es, dass einem der Zoll erwischt?


Ich würde es auf jeden Fall nicht darauf ankommen lassen. Die Chance, dass der Zoll einen erwischt, ist sehr hoch. Man sieht oft genug im Fern, wie genau der Zoll arbeitet und das den selbst das kleinste auffällt. Es ist ja auch nicht so aufwendig, sich vorher ein bisschen zu erkundigen und alles zu beantragen. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
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ILS
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Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 384
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: So Apr 13, 2008 8:51 am    Titel: Antworten mit Zitat

Das interessiert keinen Menschen..
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fliegerpilot
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Anmeldungsdatum: 28.09.2007
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: So Apr 13, 2008 9:13 am    Titel: Antworten mit Zitat

Was?
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ILS
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Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 384
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: So Apr 13, 2008 12:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ob Du in deiner Jugend mal ein Zollvergehen hattest. In aller Regel wird so etas mit einem Ordnungsgeld abgehakt.

Solltest Du wegen eines Vergehens VORBESTRAFT sein, ist das etwas anderes.

Bis dahin ist es allerdings ein etwas weiterer Weg, als Waren für ein paar Hundert Euro über die Grenze zu schmuggeln.
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CaptainJogo
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Anmeldungsdatum: 23.04.2007
Beiträge: 92
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: Mi Apr 16, 2008 12:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

also ich weiß ja nicht, was du da alles besonderes mit "rüberschmuggeln" wolltest, aber ich habe noch nie Probleme dabei gehabt...
Ich wurde letztes Jahr, als ich aus den USA wieder kam, vom Zoll rausgefischt... Hatte das MacBook Pro dabei, ein Paar neue Cowboystiefel, die Maglite Rechargeable und viele andere Sachen; also Gesamtwert von ca. 2500$... Habe die Kassenbelege extra vorher per Post nach Hause geschickt und alle Verpackungsmaterialien in den USA gelassen und am Zoll gesagt: "Hatt' ich alles vorher schon gekauft und als Gepäck schon in die USA gebracht..."
Hatt wunderbar funktioniert... Die konnten nichts machen... Vielleicht waren das aber auch besonders "gnädige" Beamten...
_________________
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ILS
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Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 384
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: Mi Apr 16, 2008 12:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zoll Jungens sind nicht doof. Vielleicht hatten die keine Lust auf eine große Recherche.
Aber es ist leicht nachzuweisen, ob Elektrogeräte in den USA oder in D gekauft wurden. Im Zweifelsfall bist Du in der Beweispflicht.
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mike.alpha
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Anmeldungsdatum: 05.01.2008
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: Do Apr 17, 2008 11:11 am    Titel: Antworten mit Zitat

soll das etwa heißen, dass man mit Zollvergehen kein Pilot mehr werden kann? Es werden doch nicht alle Strafen ins Führungszeugnis eingetragen. Dann könnnen die das doch garnicht einsehen.
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tankman
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Anmeldungsdatum: 06.08.2007
Beiträge: 1386
Wohnort: around the world

BeitragVerfasst am: Do Apr 17, 2008 10:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

zollvergehen sind ein entlassungsgrund.
insofern glaub ich nicht dass die bei der LH das allzu locker sehen.
allerdings sofern das ganze nirgendwo aufscheint, würde ich es wie alles was negativ ist nicht an die große glocke hängen.

insofern wundert es mich, dass hier viele in dem forum ihr negatives abschneiden beim dlr groß vor sich her tragen. ich hoffe in zukünftigen bewerbungsgesprächen werden die das nicht tun...
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fluffi
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Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: Fr Apr 18, 2008 3:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ILS hat folgendes geschrieben:
ob Du in deiner Jugend mal ein Zollvergehen hattest. In aller Regel wird so etas mit einem Ordnungsgeld abgehakt.

Solltest Du wegen eines Vergehens VORBESTRAFT sein, ist das etwas anderes.

Bis dahin ist es allerdings ein etwas weiterer Weg, als Waren für ein paar Hundert Euro über die Grenze zu schmuggeln.


gegenfrage: ab wann ist das was anderes..!?

"vorbestraft" wegen eines vergehens ist man auch schon bei ner geldstrafe/tagessätzen zb wegen nes verkehrsunfalls der ja auch ohne drogen/alkohol aber eben mit folgen (fahrlässige kv/tötung) zustande kommen kann etc...
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tankman
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Anmeldungsdatum: 06.08.2007
Beiträge: 1386
Wohnort: around the world

BeitragVerfasst am: Fr Apr 18, 2008 5:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

vorbestraft kann man nur sein, wenn man nach StGB in einem Prozess verurteilt wurde - zu was auch immer. Wenn dir ein Straßenpolizist ein Strafmandat ausstellt, ist man nicht vorbestraft. Genausowenig wegen Alkohol am Steuer, schnell fahren, bei rot über die ampel gehen und bei geldstrafen von irgendwelchen organen (zb zoll). wer nie einen richter gesehen hat ist (außer er wurde dummerweise in abwesenheit verurteilt) sicher nicht vorbestraft.
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