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Zoll USA und Lufthansa
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ILS
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Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 384
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: Fr Apr 18, 2008 7:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

...und "vorbestraft" ist man auch erst ab eine Anzahl von x Tagessätzen. Ich kann mit Sicherheit nicht sagen, wie viele.

Eine Vorstrafe wird in aller Regel erst einmal zur Nichterteilung der Zuverlässigkeit führen. Dann wird allerdings in einem genaueren Verfahren geprüft, warum derjenige vorbestraft ist. Und es könnte dann doch zur Erteilung der ZUP führen.

Wann genau, in welchen Fällen, kann ich auch nicht sagen. Interessiert mich auch nicht.

Wegen Kleinkram wird sicher keinem eine ZUP verweigert. Und wenn doch, wird es sicherlich Gründe geben.
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tankman
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Anmeldungsdatum: 06.08.2007
Beiträge: 1386
Wohnort: around the world

BeitragVerfasst am: Fr Apr 18, 2008 9:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

allerdings muss man sich dennoch bewusst sein, dass man mit vorstrafen, warum auch immer, für airlines ausscheidet bzw es in keiner branche mehr leicht ist, einen job zu bekommen. mit zup oder ohne.
_________________
die letzten worte eines kapitäns: junge, ich zeig dir was.. die des co's: das schau ich mir an
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fliegerpilot
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Anmeldungsdatum: 28.09.2007
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: Fr Apr 18, 2008 9:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

es geht mir aber darum, ob es was ausmacht, wenn man das als noch nicht Lufthanseat macht und sich dann bewirbt? Kann das die LH irgendwo sehen?
Falls man mal dort arbeitet, kann ich mir es eher vorstellen, dass da der Zoll was an die Lufthansa schickt aber wenn man mit der Firma noch nix zu tun hat??? Hat die Jugendstrafe da eine Auswirkung drauf?
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fluffi
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Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: Fr Apr 18, 2008 10:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ILS hat folgendes geschrieben:
...und "vorbestraft" ist man auch erst ab eine Anzahl von x Tagessätzen. Ich kann mit Sicherheit nicht sagen, wie viele.

Eine Vorstrafe wird in aller Regel erst einmal zur Nichterteilung der Zuverlässigkeit führen. Dann wird allerdings in einem genaueren Verfahren geprüft, warum derjenige vorbestraft ist. Und es könnte dann doch zur Erteilung der ZUP führen.

Wann genau, in welchen Fällen, kann ich auch nicht sagen. Interessiert mich auch nicht.

Wegen Kleinkram wird sicher keinem eine ZUP verweigert. Und wenn doch, wird es sicherlich Gründe geben.


tun wir mal so, als wüßte ich was ne vorstrafe per definition ist, aber tun wir auch so, als wüßte ich gerne wo besagte grenze ist. sprich welche art von zuverlässigkeit ist gefragt???

mit recht kenne ich mich zufälig etwas aus, üblicherweise sind hier einschlägige dinge relevant, sonstige jedoch nicht...

sprich: auf welche quelle bezieht ihr euch in dieser diskussion, würde das gerne mal nachlesen..

wie ich oben schon sagte: wegen nem verkehrsunfall mit fahrlässiger kv/tötung zb ist man ganz fix im bereich der 30+ tagessätze...!!!
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fluffi
Captain
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Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: Fr Apr 18, 2008 10:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

sooo... also, dacht ichs mir doch: viel panikmache, wenig realitätsbezug...

unzuverlässigkeit:

* Ein Bewerber ist unzuverlässig, wenn er wegen eines Verbrechens verurteilt wurde (dies sind Straftaten, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr versehen sind) und seit Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind.

* Der Bewerber ist weiter unzuverlässig, wenn er wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde und seit Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.

* Weiter ist man unzuverlässig, wenn man erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen hat und diese Verstöße für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Personen im Umgang mit Luftfahrzeugen von Bedeutung sind.



also keine panik auf der titanic, diese hürden überspringt keiner aus versehen..!

hier hab ichs rauskopiert, hab aber auch anderweitig kurz quergelesen, das stimmt ungefäht..!
http://www.dg-flugzeugbau.de/neue-regeln-d.html
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tankman
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Anmeldungsdatum: 06.08.2007
Beiträge: 1386
Wohnort: around the world

BeitragVerfasst am: Sa Apr 19, 2008 2:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hier wird auch keine panikmache betrieben. ob man eine vorstrafe hat oder nicht wird man schon wissen - in dem fall eben nicht.
ob man ein zollvergehen in seine bewerbung rein schreiben soll - besser nicht - dann bekommts auch keiner raus.
_________________
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fluffi
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Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: Mo Apr 21, 2008 2:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

klar weiß man ob man ne vorstrafe hat oder nicht, das war ja nicht die frage, die frage war, ab wann hindert ne vorstrafe am traumjob....

und da ist die jahreshürde ja nochmal nen riesen sprung von der vorstrafe an sich weg....!!!!
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