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Frage zur "Erklärung über frühere und schwebende Verfah

 
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MeisterLou
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: So Jul 22, 2007 2:28 pm    Titel: Frage zur "Erklärung über frühere und schwebende Verfah Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Frage zur "Erklärung über frühere und schwebende Verfahren", die man zur BU mitbringen muss: Vor kurzem bin ich mit meinem Fahrrad auf ein stehendes Auto gefahren. Die Folge: An selbigem entstand ein beträchtlicher Schaden, woraufhin der im Auto sitzende Fahrer die Polizei rief. Diese teilte mir mit, dass ich eine Ordnungswidrigkeit begangen hätte und normalerweise 35€ Bußgeld zahlen müsste. In meinem Fall, ich blutete unterm Auge, würde man aber davon absehen und es bei einer mündlichen Belehrung belassen. Die polizeiliche Sache war mit einer Zahlung von 0€ damit erledigt.
Meine Frage nun: Muss ich diese Ordnungswidrigkeit nun angeben und wie kann die LH überhaupt solche, z.B. Parkknöllchen, nachvollziehen, wenn ich diese verschweige? Immerhin stehen Ordnungswidrigekeiten ja nicht im Führungszeugnis!?

Viele Grüße, MeisterLou
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skylounge
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Anmeldungsdatum: 21.07.2006
Beiträge: 61
Wohnort: Heide

BeitragVerfasst am: Mo Jul 23, 2007 1:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Meister Lou!

In deinem Fall wurde nach der Ordnungwidrigkeit kein Strafverfahren eingeleitet. Die Sache war mit einem Bußgeldausspruch oder halt einer mündlichen Verwarnung erledigt. Strafverfahren werden eingleitet wenn über den Vorfall auf gerichtlicher Ebene entschieden werden muss.
Wenn du z.B. weggefahren wärst, der Fahrer dich angezeigt hätte, du es abgestritten hättest - dann wäre es etwas anderes. Also musst du es nicht angeben.

LG skylounge
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rossox
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Anmeldungsdatum: 15.04.2007
Beiträge: 152
Wohnort: nähe EDDH

BeitragVerfasst am: Mo Jul 23, 2007 3:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube du sollst nur angeben, wenn du verurteilt und damit vorbestraft bist und wenn du irgendwo eingebrochen bist und mit einer Verurteilung rechnen mußt.
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FQ: 07./08.08.2007 Sad Interview
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frumpy
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Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 683

BeitragVerfasst am: Mo Jul 23, 2007 6:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sag einfach Du hast mal ein kleines Kind umgefahren, als Du nach dem Bankraub schnell weg wolltest, dann ist denen das mit dem Fahrrad egal Wink

Also Vorredner haben recht, ist unwichtig. Es geht um kapitalere Verbrechen, ala Steuerhinterziehung und so.
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http://free.pages.at/dlrdownloads/
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MeisterLou
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: Mo Jul 23, 2007 9:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Ich glaube du sollst nur angeben, wenn du verurteilt und damit vorbestraft bist


vollkommen richtig! Ich habe schlicht und einfach überlesen, dass sich das nur auf Fälle bezieht, bei denen ich, o-ton, "gerichtlich belangt wurde".

Grüße, MeisterLou
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