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MeisterLou Captain

Anmeldungsdatum: 19.06.2006 Beiträge: 140
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Verfasst am: So Jul 22, 2007 2:28 pm Titel: Frage zur "Erklärung über frühere und schwebende Verfah |
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Hallo,
eine Frage zur "Erklärung über frühere und schwebende Verfahren", die man zur BU mitbringen muss: Vor kurzem bin ich mit meinem Fahrrad auf ein stehendes Auto gefahren. Die Folge: An selbigem entstand ein beträchtlicher Schaden, woraufhin der im Auto sitzende Fahrer die Polizei rief. Diese teilte mir mit, dass ich eine Ordnungswidrigkeit begangen hätte und normalerweise 35€ Bußgeld zahlen müsste. In meinem Fall, ich blutete unterm Auge, würde man aber davon absehen und es bei einer mündlichen Belehrung belassen. Die polizeiliche Sache war mit einer Zahlung von 0€ damit erledigt.
Meine Frage nun: Muss ich diese Ordnungswidrigkeit nun angeben und wie kann die LH überhaupt solche, z.B. Parkknöllchen, nachvollziehen, wenn ich diese verschweige? Immerhin stehen Ordnungswidrigekeiten ja nicht im Führungszeugnis!?
Viele Grüße, MeisterLou |
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skylounge Captain


Anmeldungsdatum: 21.07.2006 Beiträge: 61 Wohnort: Heide  |
Verfasst am: Mo Jul 23, 2007 1:58 pm Titel: |
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Hi Meister Lou!
In deinem Fall wurde nach der Ordnungwidrigkeit kein Strafverfahren eingeleitet. Die Sache war mit einem Bußgeldausspruch oder halt einer mündlichen Verwarnung erledigt. Strafverfahren werden eingleitet wenn über den Vorfall auf gerichtlicher Ebene entschieden werden muss.
Wenn du z.B. weggefahren wärst, der Fahrer dich angezeigt hätte, du es abgestritten hättest - dann wäre es etwas anderes. Also musst du es nicht angeben.
LG skylounge _________________ nur fliegen ist schöner...
BU 11./12.06. -  |
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rossox Captain

Anmeldungsdatum: 15.04.2007 Beiträge: 152 Wohnort: nähe EDDH  |
Verfasst am: Mo Jul 23, 2007 3:25 pm Titel: |
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Ich glaube du sollst nur angeben, wenn du verurteilt und damit vorbestraft bist und wenn du irgendwo eingebrochen bist und mit einer Verurteilung rechnen mußt. _________________ BU: 07./08.06.2007
FQ: 07./08.08.2007 Interview |
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frumpy Captain


Anmeldungsdatum: 29.05.2007 Beiträge: 683
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Verfasst am: Mo Jul 23, 2007 6:56 pm Titel: |
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Sag einfach Du hast mal ein kleines Kind umgefahren, als Du nach dem Bankraub schnell weg wolltest, dann ist denen das mit dem Fahrrad egal
Also Vorredner haben recht, ist unwichtig. Es geht um kapitalere Verbrechen, ala Steuerhinterziehung und so. _________________ http://free.pages.at/dlrdownloads/ |
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MeisterLou Captain

Anmeldungsdatum: 19.06.2006 Beiträge: 140
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Verfasst am: Mo Jul 23, 2007 9:46 pm Titel: |
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Hallo,
Zitat: | Ich glaube du sollst nur angeben, wenn du verurteilt und damit vorbestraft bist |
vollkommen richtig! Ich habe schlicht und einfach überlesen, dass sich das nur auf Fälle bezieht, bei denen ich, o-ton, "gerichtlich belangt wurde".
Grüße, MeisterLou |
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