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JayJay86 Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 30.07.2011 Beiträge: 13
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Verfasst am: Mi Nov 16, 2011 12:24 pm Titel: Ordnungswidrigkeit - Punkte, ja oder nein? What to do? |
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Moin Moin,
da ich hierzu tatsächlich auch durch die Suchfunktion keine Antwort finden konnte, nun hier meine Frage:
In dem Fragebogen, der zur BU mitgebracht werden soll, wird nach Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gefragt.
Nun bin ich vor ca. 1,5 Jahren über eine rote Ampel "gerutscht"
( Quasi dunkelgelb ) und wurde prompt angehalten. Die Polizisten waren sehr nett als ich ihnen erklärte, dass ich nicht der "Rasertyp" bin und ich mir das Rotlichvergehen kaum vorstellen kann. Aber wenn sie es gesehen hätten, wird es wohl so gewesen sein und ich möchte dem nicht widersprechen.
Nun kam nach kurzer Zeit ein Brief mit der Zahlungsaufforderung von knapp 90 Euro. Von Punkten war jedoch keine Rede ( geschweigedenn Fahrverbot )
Da der Brief im Laufe der Zeit leider abhanden gekommen ist, kann ich nun nicht mehr nachvollziehen, welcher § hier seine Anwendung fand bzw. ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt ( denn es stand dort keine Angabe von Punkten )
Was soll ich denn nun angeben?
Danke und Grüße aus´m Norden! |
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fuechsken Captain


Anmeldungsdatum: 05.01.2011 Beiträge: 98 Wohnort: Hamburg  |
Verfasst am: Mi Nov 16, 2011 1:11 pm Titel: |
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Meines Wissens handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Diese liegt nämlich nicht zwingendermaßen erst bei der Vergabe von Punkten vor. Jedoch ist es auch so, dass nach Zahlung des Bußgeldes diese Ordnungswidrigkeit nirgendwo vermerkt wird, sondern nach Zahlung quasi erledigt und vergessen ist. "Erinnern" tun sich Behörden nur an Punkte.
Edit: Kein Anspruch auf Richtigkeit, man korrigiere mich bitte, wenn ich mich irre. _________________ BU: 03.11.2011 -> Check
FQ: 23.-24.02.2012 -> Check
Medical: 07.03.2012 -> Check
409. NFF
Zuletzt bearbeitet von fuechsken am Mi Nov 16, 2011 1:13 pm, insgesamt einmal bearbeitet |
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Karnivour Captain


Anmeldungsdatum: 02.05.2010 Beiträge: 87 Wohnort: Berlin  |
Verfasst am: Mi Nov 16, 2011 1:11 pm Titel: |
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Wenn du keine Punkte bekommen hast, dann machst du bei Ordnungswidrigkeiten einen -
 _________________ 395 |
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JayJay86 Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 30.07.2011 Beiträge: 13
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Verfasst am: Mi Nov 16, 2011 1:37 pm Titel: |
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Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Wäre es denn nicht möglich, dass die Punkte auf dem Schreiben garnicht vermerkt werden?
Oder muss das der Fall sein, wenn es zu der Geldbuße auch Punkte gibt? |
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Karnivour Captain


Anmeldungsdatum: 02.05.2010 Beiträge: 87 Wohnort: Berlin  |
Verfasst am: Mi Nov 16, 2011 2:02 pm Titel: |
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Wenn du punkte bekommen hättest, dann stünde das auch drauf. Aber da es bei Rotlichtverstössen auf die Zeit, bei der du nach Rot gefahren bist ankommt, kannst du allein durch die Beobachtung der Polizei keine Punkte bekommen haben. Hast du noch keine Anfrage in Flensburg gemacht? Muss man das nicht mit der BU wegschicken? _________________ 395 |
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747 Captain


Anmeldungsdatum: 08.01.2010 Beiträge: 749
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Verfasst am: Mi Nov 16, 2011 2:17 pm Titel: |
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Also wenn ich mich recht erinnere, wurde uns in der Fahrschule gesagt, dass Rotlichtverstöße generell mit Buße und Punkten verbunden sind. Wenn es länger als 1 Sekunde rot ist, wird es teurer und man bekommt mehr Punkte und sogar noch ein Fahrverbot. |
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DaRealAd Captain

Anmeldungsdatum: 15.12.2010 Beiträge: 63 Wohnort: Unterhaching  |
Verfasst am: Mi Nov 16, 2011 2:20 pm Titel: |
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Bei Bußgeldern > 35 € gibts immer Punkte in Flensburg, auch wenn das auf dem Bußgeldbescheid nicht draufsteht.
In deinem Fall (Ampel <1s Rot) gibts nach dem Bußgeldkatalog eben deine 90 € Bußgeld, zzgl 20 € Gebühren und 3-5 € Auslagen und obendrein 3 Punkte in Flensburg.
Nach 2 Jahren werden die Punkte gelöscht, wenn nichts neues dazukommt.
Genaue Auskunft über deinen Punktestand bekommst du schriftlich beim KBA (brauchst du eh für die FQ) _________________ Abi: 2003
Studium: 2008
BU: 24.08.2011
FQ: 28./29.11.2011 - Interview |
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JayJay86 Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 30.07.2011 Beiträge: 13
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Verfasst am: Mi Nov 16, 2011 2:26 pm Titel: |
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DaRealAd hat folgendes geschrieben: |
In deinem Fall (Ampel <1s Rot) gibts nach dem Bußgeldkatalog eben deine 90 € Bußgeld, zzgl 20 € Gebühren und 3-5 € Auslagen und obendrein 3 Punkte in Flensburg.
...
Genaue Auskunft über deinen Punktestand bekommst du schriftlich beim KBA (brauchst du eh für die FQ) |
Danke für die Auskunft! Die Zeit, die für die Auskunft der Punkte benötigt wird ( 5 - 10 Werktage lt. Flensburg ) habe ich leider nicht mehr, da die BU bereits in den kommenden Tagen stattfindet.
Sollte ich dann die 3 Punkte aufschreiben? Wg. Rotlichtverstoß?
Doch, wenn dann bei der Auskunft, die für die FQ angefordert wird, davon nichts steht, ist das doch auch merkwürdig, oder? |
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fuechsken Captain


Anmeldungsdatum: 05.01.2011 Beiträge: 98 Wohnort: Hamburg  |
Verfasst am: Mi Nov 16, 2011 3:37 pm Titel: |
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Wie so oft gilt wohl auch in diesem Fall: ruf bei LH an und frag, wie sie es am liebsten hätten. Kannst ja sagen, dass du dir nicht sicher bist, ob und wie viele Punkte du hast (dass es aber höchstens 5 sind, das ist ja Voraussetzung) und dass du nicht mehr rechtzeitig eine Aussage vom Zentralregister bekommst. Fragen kostet nichts. _________________ BU: 03.11.2011 -> Check
FQ: 23.-24.02.2012 -> Check
Medical: 07.03.2012 -> Check
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JayJay86 Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 30.07.2011 Beiträge: 13
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Verfasst am: Mi Nov 16, 2011 9:49 pm Titel: |
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fuechsken hat folgendes geschrieben: | Wie so oft gilt wohl auch in diesem Fall: ruf bei LH an und frag, wie sie es am liebsten hätten. ... |
Du magst recht haben!
Heut Nachmittag getan, leider niemanden erreicht, AB Bekanntschaft gemacht und hoffe nun auch baldigen Rückruf. |
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