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Kest Captain


Anmeldungsdatum: 06.04.2011 Beiträge: 104
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Verfasst am: Do Apr 21, 2011 5:54 pm Titel: trotz kontakt mit der polizei chancen? |
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Hallo,
ich hatte vor 3 jahren ein sehr lebhaftes leben, worauf ich keines falls stolz bin! ich kann es jedoch nicht ändern. musste 30 sozialstunden leisten, bin daher noch NICHT vorbestraft oder ähnliches.
Ist das ein problem bei der LH?
Was für Führungszeugnisse wollen sie sehen etc?
mfg |
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ImhO77 Captain

Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Do Apr 21, 2011 6:52 pm Titel: |
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Nein das ist kein Problem. Wie gesagt Du bist nicht vorbestraft und somit nicht relevant registriert. Wenn aktuell keine Verfahren gegen Dich laufen gibt es kein Problem für Dich. |
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Kest Captain


Anmeldungsdatum: 06.04.2011 Beiträge: 104
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Verfasst am: Do Apr 21, 2011 8:02 pm Titel: |
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danke  |
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Scoop Captain


Anmeldungsdatum: 26.07.2006 Beiträge: 1145 Wohnort: Muc  |
Verfasst am: Do Apr 21, 2011 10:27 pm Titel: |
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Aber jetzt wollen wir die Geschichte hören! |
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Andeey Captain

Anmeldungsdatum: 23.08.2010 Beiträge: 227
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Verfasst am: Sa Apr 30, 2011 7:25 pm Titel: |
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Scoop hat folgendes geschrieben: | Aber jetzt wollen wir die Geschichte hören! |
Ich kenne eine bei der jemand zu 40 Sozialstunden verdonnert wurde - falls du noch eine lesen willst
Ich kenne nicht die Details, aber wenn du im Suff mit deinen Kumpels ein Golfcart gegen den Baum fährtst und das Nachts, wenn der Platz eigentlich schon geschlossen hat, dann gibts 40 Stunden
Da der TE "nur" 30 Stunden auf seinem Konto hat, muss es eine Jugendsünde gewesen sein. Vielleicht hat er ja betrunken eine Mülltonne umgetreten  |
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ImhO77 Captain

Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Sa Apr 30, 2011 8:50 pm Titel: |
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Wieviele Sozialstunden es gibt hängt vor allem beim Richter ab, wenn ich Richter wäre würde es permanent die höchsten Strafmaße hageln, die bei Sozialstunden oft nicht konkret festgelegt sind.
Wenn man einen gnädigen Richter hat kann man auch bei relativ krassen Sachen noch mit der Ausrede "Jugendsünde" mit Sozialstunden davonkommen.
Was man bedenken muss ist, dass 40 Stunden eine volle Arbeitswoche sind, die man noch neben der normalen Arbeit/Schule absolvieren muss, das heißt man ist schon einen Monat oder länger beschäftigt.
Dass Sozialstunden nicht im BZR-Auszug stehen, ist nur im Interesse des Bewerbers, denn Sozialstunden sind nur eine von vielen Möglichkeiten die unter dem Oberbegriff Erziehungsmaßregeln zusammengefasst werden, und wer mit 20 noch als so unreif eingestuft wird dass er eine Erziehungsmaßregel braucht ist nicht unbedingt der tollste Bewerber. |
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