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LufthansaPilot Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 23.09.2009 Beiträge: 59
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Verfasst am: Sa Jan 29, 2011 12:17 am Titel: JAR-FCL 3.220 (Anforderungen an das Sehvermögen) |
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Hallo zusammen!
Ich habe gerade das hier gelesen und bin ein wenig besorgt, weil ich bald vor habe/hatte mir die Augen lasern zu lassen:
"Refraktiv-chirurgische Eingriffe machen untauglich...." - JAR-FCL 3.220 (Anforderungen an das Sehvermögen)*
Ist das neu? Ich dachte man kann Pilot werden wenn man sich die Augen lasern lässt (sofern keine Komplikationen an den Augen auftreten)?! Ich meine, im Forum wird doch die ganze Zeit über Laser-OP's gesprochen, oder etwa nicht..?
So ein Sch*** aber auch!!!!
* Seite 15, unten links: http://www.lba.de/cae/servlet/contentblob/20648/publicationFile/1643/L5_JAR-FCL3.pdf |
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Domte Captain
Anmeldungsdatum: 07.08.2007 Beiträge: 2394
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Verfasst am: Sa Jan 29, 2011 9:31 am Titel: |
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Den Anhang gelesen???
Seite 32 (Acrobat Reader) oder Seite 34 Dokument
Anhang 13 Punkt 8 Absatz B&C
Aber es spricht schon für dich mal direkt im FCL nachzulesen _________________ Speed is life - Altitude is life insurance!
Anything that is unrelated to elephants is irrelephant. |
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LufthansaPilot Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 23.09.2009 Beiträge: 59
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Verfasst am: Sa Jan 29, 2011 12:21 pm Titel: |
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Puuuuh...!!!
Tut mir leid, bei solchen Sachen werde ich immer gleich panisch.
Nachdem ich die Seite 34 im FCL gelesen habe, verstehe ich jetzt warum einige im Forum sagen, dass man nach der OP auch komplett untauglich werden kann..
Naja, ich werde mal meinen OP Arzt damit konfrontieren und mal schauen was der dazu sagt, und vllt. kann er mir ja auch sagen ob bei mir komplikationen auftreten werden (sprich Blendeempfindlichkeit usw.).
Danke dir für deine Antwort! |
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Gizmo Captain
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 219
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Verfasst am: Mi Feb 02, 2011 5:50 pm Titel: |
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Du musst nach der OP nochmal zum Fliegerarzt und es muss ein Gutachten bei einem Augenarzt erstellt werden, welches Dir dann die Tauglichkeit bescheinigt (natürlich nur, wenn die Tauglichkeit auch vorhanden ist).
Läßt Du Dich vor dem Erstmedical lasern, dann wird direkt beim AMC bei der Erstuntersuchung das Gutachten mitgemacht.
Dieses Gutachten muss auch jedes Jahr wiederholt werden - d.h. Du machst jedes Jahr bei der Verlängerungsuntersuchung des Medicals die komplette augenärztliche Untersuchung mit dem Gutachten - diese Auflage steht dann auch in dem Medical, welches Du bekommst.
Wichtig ist nur, dass Du Dir darüber im klaren bist, dass Du Dich NICHT "tauglich lasern" lassen kannst.
Wenn also Deine Werte, die Du vor der OP hattest nicht für das Medical ausreichen, dann geht's nach der OP leider auch nicht. Für das Medical sind die Werte VOR der OP relevant.
Gruss, Gizmo _________________ Gruss, Gizmo |
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