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msvelent Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 13.12.2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: Mo Dez 13, 2010 8:17 pm Titel: DLR-Test: DFS und danach Lufthansa, Probleme? |
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Ich habe folgende Frage:
Sofern ich beim DLR einen Einstellungstest für die Ausbildung zum Fluglotsen durchlaufe und dabei durchfalle, darf ich dann dennoch den DLR-Test für die Ausbildung zum Nachwuchsflugzeugführer (Lufthansa) danach durchlaufen?
Hätte ich, bedingt durch das vorherige Durchfallen beim DLR-Test für die DFS, irgendwelche Nachteile bei der Bewerbung zum Lufthansa NFF?
Danke! |
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ImhO77 Captain

Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Di Dez 14, 2010 2:02 am Titel: |
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Ja, darfst Du.
Nein, hast Du nicht. Zumindest nicht offiziell, allerdings hat das DLR natürlich Deine Daten und darf sie auch zu Rate ziehen. |
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Arty87 Captain

Anmeldungsdatum: 20.05.2010 Beiträge: 170
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Verfasst am: Di Dez 14, 2010 2:29 pm Titel: |
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| Ist dann eben so, dass der Pilotenberuf nur deine Zweite Wahl ist... Viel Erfolg beim Überzeugen der Psychologen das du der richtige bist. |
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coolmadmat Captain

Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 1311
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Verfasst am: Mi Dez 15, 2010 12:23 pm Titel: |
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Airlines suchen keine Träumer sondern Realisten die Risiken abwägen können und auch Alternativen haben. Ich denke dass es verdammt sinnvoll ist noch einen Plan B zu haben. Man kann außerdem argumentieren dass man auf Planungssicherheit im Leben setzt... was durchaus konform geht mit dem Berufsbild.. Das zeigt eher einen reiferen Charakter als alles andere in diesem Kontext. Darüber hinaus sind beide Berufe im Bereich Luftfahrt angesiedelt was die Begeisterung dafür genug unterstreichen sollte! _________________ „To oberserve without evaluating is the highest form of human intelligence“. - Jiddu Krishnamurti |
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Arty87 Captain

Anmeldungsdatum: 20.05.2010 Beiträge: 170
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Verfasst am: Mi Dez 15, 2010 2:44 pm Titel: |
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| Ich bin auch dieser Meinung, nur habe ich schon desöfteren gehört, das Leute aus diesem Grund nicht genommen wurden. |
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ImhO77 Captain

Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Mi Dez 15, 2010 7:32 pm Titel: |
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| Es werden auch des öfteren mal Gründe vorgeschoben, munkelt man. |
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coolmadmat Captain

Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 1311
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Verfasst am: Do Dez 16, 2010 11:53 am Titel: |
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| Zitat: | | Ich bin auch dieser Meinung, nur habe ich schon desöfteren gehört, das Leute aus diesem Grund nicht genommen wurden. |
I.d.R. bekommt man heutzutage von Unternehmen keinen konkreten Grund mitgeteilt, außer der dass man nicht ins Profil bzw. auf's Profil der Ausschreibung passt. Alles andere würde in vielen Fällen für den abgelehnten Bewerber eine hervorragende Vorlage für eine Klage vor Gericht bieten. Das AGG lässt grüßen!
| Zitat: | | Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat. |
siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/ _________________ „To oberserve without evaluating is the highest form of human intelligence“. - Jiddu Krishnamurti |
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