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DLR-Test: DFS und danach Lufthansa, Probleme?

 
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msvelent
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 13.12.2010
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mo Dez 13, 2010 8:17 pm    Titel: DLR-Test: DFS und danach Lufthansa, Probleme? Antworten mit Zitat

Ich habe folgende Frage:
Sofern ich beim DLR einen Einstellungstest für die Ausbildung zum Fluglotsen durchlaufe und dabei durchfalle, darf ich dann dennoch den DLR-Test für die Ausbildung zum Nachwuchsflugzeugführer (Lufthansa) danach durchlaufen?
Hätte ich, bedingt durch das vorherige Durchfallen beim DLR-Test für die DFS, irgendwelche Nachteile bei der Bewerbung zum Lufthansa NFF?

Danke!
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ImhO77
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Di Dez 14, 2010 2:02 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, darfst Du.
Nein, hast Du nicht. Zumindest nicht offiziell, allerdings hat das DLR natürlich Deine Daten und darf sie auch zu Rate ziehen.
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Arty87
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Anmeldungsdatum: 20.05.2010
Beiträge: 170

BeitragVerfasst am: Di Dez 14, 2010 2:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ist dann eben so, dass der Pilotenberuf nur deine Zweite Wahl ist... Viel Erfolg beim Überzeugen der Psychologen das du der richtige bist.
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coolmadmat
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 1311

BeitragVerfasst am: Mi Dez 15, 2010 12:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Airlines suchen keine Träumer sondern Realisten die Risiken abwägen können und auch Alternativen haben. Ich denke dass es verdammt sinnvoll ist noch einen Plan B zu haben. Man kann außerdem argumentieren dass man auf Planungssicherheit im Leben setzt... was durchaus konform geht mit dem Berufsbild.. Wink Das zeigt eher einen reiferen Charakter als alles andere in diesem Kontext. Darüber hinaus sind beide Berufe im Bereich Luftfahrt angesiedelt was die Begeisterung dafür genug unterstreichen sollte!
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„To oberserve without evaluating is the highest form of human intelligence“. - Jiddu Krishnamurti
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Arty87
Captain
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Anmeldungsdatum: 20.05.2010
Beiträge: 170

BeitragVerfasst am: Mi Dez 15, 2010 2:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin auch dieser Meinung, nur habe ich schon desöfteren gehört, das Leute aus diesem Grund nicht genommen wurden.
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ImhO77
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Mi Dez 15, 2010 7:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Es werden auch des öfteren mal Gründe vorgeschoben, munkelt man.
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coolmadmat
Captain
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 1311

BeitragVerfasst am: Do Dez 16, 2010 11:53 am    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich bin auch dieser Meinung, nur habe ich schon desöfteren gehört, das Leute aus diesem Grund nicht genommen wurden.


I.d.R. bekommt man heutzutage von Unternehmen keinen konkreten Grund mitgeteilt, außer der dass man nicht ins Profil bzw. auf's Profil der Ausschreibung passt. Alles andere würde in vielen Fällen für den abgelehnten Bewerber eine hervorragende Vorlage für eine Klage vor Gericht bieten. Das AGG lässt grüßen!

Zitat:
Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.


siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/
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