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Vorgesetztenverhältnis Pax - Pilot

 
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grabows
Captain
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Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: So Apr 11, 2010 9:16 pm    Titel: Vorgesetztenverhältnis Pax - Pilot Antworten mit Zitat

hey!

Nach dem Absturz und dem wilden rumspekulieren das überall losbricht (und ich hier nicht vortsetzten möchte) hätte ich mal eine frage an die aktiven Bundeswehrpiloten unter uns. Wenn ich Vorgesetzte als Pax mit an Bord habe in wie weit habe ich als Pilot mit der Verantwortung für Flugzeug und Passagiere noch das sagen an Bord? Ist das Vorgesetztenverhältnis da ausgesetzte sobald es um technische Entscheidungen innerhalb des Fluges geht (diverten, zwischenlandungen was auch immer)? Darf ruhig "militärisch" erklärt werden, war bis vor nem Monat noch braver OG GWDLer aufm Fliegerhorst Wunstorf Wink

Mit besten Grüße!
_________________
386. NFF // FO A320
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Alt&Neu
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Anmeldungsdatum: 01.05.2009
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: Mo Apr 12, 2010 11:38 am    Titel: Antworten mit Zitat

Für ALLE Belange, die mit dem Flug an sich, seiner Vor- und Nachbereitung und den Ereignissen an Bord in Verbindung stehen ist in letzter Instanz IMMER der Pilot (Single Seated Aircraft) oder Kommandant (MCC) verantwortlich und damit anordnungsbefugt.
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grabows
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Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: Mo Apr 12, 2010 12:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

perfekte klar antwort, sowas wünscht man sich! dankeschön!
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Jetty
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 13.12.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mo Apr 12, 2010 7:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Kleiner Zusatz zuAlt&Neu.Es herrscht ein Vorgesetztenverhältnis. Unszwar nach §3 VorgV.
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Alt&Neu
Captain
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Anmeldungsdatum: 01.05.2009
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: Mo Apr 12, 2010 9:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Dies (§3) hat aber zu keinem Zeitpunkt Relevanz für die Entscheidungsfreiheit des verantwortlichen Piloten über sämtliche den Flug betreffende Belange...wie "Dienstgradgefälle", Truppenzugehörigkeit o. ä. auch sein mögen...im Zivilen ist es ebenfalls so...

...dafür trägt der Pilot dann auch die Verantwortung in jeder Beziehung...da nutzt es auch nichts, vor Gericht dann zu sagen "Herr General wollte aber..."...in der Haftungsfrage (sollte es zu Schäden kommen) ist immer der Pilot dran...wenn er noch lebt !!!
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Jetty
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 13.12.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mo Apr 12, 2010 9:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meinte damit das der Pilot den Paxxen vorgesetzt ist nach §3. Also kann da der GI sitzen und der Pilot ist trotzdem vorgesetzt.
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Alt&Neu
Captain
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Anmeldungsdatum: 01.05.2009
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: Di Apr 13, 2010 5:36 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ah so...gut...Grabows scheint mir als NFFler von der zivilen Schiene zu sein...aber vielleicht war er ja beim Bund...
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grabows
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Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: Di Apr 13, 2010 2:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

jopp..war ich, sogar bei der Luftwaffe Wink § 3 VorgV ist eindeutig, hätte ich eigentlich auch von selbst drauf kommen können...danke für die Ergänzung...
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