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Vorfahrt missachtet

 
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JANKA
Captain
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Anmeldungsdatum: 07.04.2009
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: Do Mai 14, 2009 6:55 pm    Titel: Vorfahrt missachtet Antworten mit Zitat

Hey leute
hab mal ne frage , ich hoffe es kennt sich jemand damit aus.

Letztes jahr hatte ich einen Autounfall, in dem ich die vorfahrt missachtete und es somit zu einem kleinen Unfall kam, bei dem jedoch keiner verletzt wurde.

Könnte mir bitte jemand sagen , wieviele punkte das gibt?

mir wurde es zwar mitgeteilt aber ich habe keine Ahnung mehr.

vielen Dank im Voraus

gruß jan
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Jon86
Captain
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Anmeldungsdatum: 01.02.2009
Beiträge: 437
Wohnort: CGN

BeitragVerfasst am: Do Mai 14, 2009 7:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Gewissheit schau im VZR nach Smile
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Aussie_Flo
Gast





BeitragVerfasst am: Do Mai 14, 2009 7:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.rechtspraxis.de/verkehr/vorfahrt.htm

Ob's durch den Unfall mehr Konsequenzen hat, weiß ich nicht...
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Domte
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Do Mai 14, 2009 7:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es überhaupt Delikte die mehr als 4 Punkte geben???
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Speed is life - Altitude is life insurance!

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Aussie_Flo
Gast





BeitragVerfasst am: Do Mai 14, 2009 7:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Jop, gibt's:
Zitat:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte
Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.

Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge
Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel 7 Punkte

Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)
Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte

Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte

Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte

Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte

Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte


Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/ubussgeld.html unten
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EDML
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Do Mai 14, 2009 7:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Oh ja !!!

Generell alle Straftaten: Fahrerflucht, Nötigung, Unfall mit Körperverletzung, Alkoholstraftaten.

Fahrerflucht z.B. bis zu 7 Punkte genauso wie mehr als 1,1 Promille. Bei den anderen Straftaten gilt ähnliches.

Gruß, Marcus
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JANKA
Captain
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Anmeldungsdatum: 07.04.2009
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: Do Mai 14, 2009 8:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

dann denke ich ma, dass es drei Punkte sein werden.

Oder seht ihr das anders.
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Domte
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Do Mai 14, 2009 9:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

EDML hat folgendes geschrieben:
Oh ja !!!

Generell alle Straftaten: Fahrerflucht, Nötigung, Unfall mit Körperverletzung, Alkoholstraftaten.

Fahrerflucht z.B. bis zu 7 Punkte genauso wie mehr als 1,1 Promille. Bei den anderen Straftaten gilt ähnliches.

Gruß, Marcus

Ich hab einen französischen Führerschein und hab mich deshalb nie mit dem Flensburger Punktekatalog auseinander gesetzt, jedoch war ich der Meinung das mit den 4 Punkten gelesen zu haben.

Gruß
Dom
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