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Fieser Fettsack Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 25.03.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mi März 25, 2009 1:44 am Titel: Zuverlässigkeitsprüfung LH/LBA |
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Guten Abend,
wie so viele beabsichtige ich mich bei der Lufthansa um eine Pilotenausbildung zu bewerben. Ich hab 2003 das Abi gut abgeschlossen und im Februar diesen Jahres noch ein zusätzliches Studium...alle formellen Voraussetzungen sind erfüllt...währen da nicht zwei Makel, die mir ziemlich den Kopf zerbrechen:
1. 2004 hab ich wegen einer 0,7 Promille- Fahrt (Ordnungswidrigkeit) 4 Punkte gesammelt (erstmals und seitdem keine mehr)
2. 2007 wurde ich wegen einem Fahrraddiebstahl zu einer Geldstrafe (20 TS) verurteilt (mein erstes und einziges Delikt)
Obwohl solche Fragen sicher schon öfter das Thema waren, wollte ich an dieser Stelle Euren Rat einholen. Ist der Eintrag ins VZR für die 0,7 Promille nach über 5 Jahren noch da bzw. macht der Eintrag ins BZR wegen dem Fahrraddiebstahl (Führungszeugnis bleibt ja sauber) in der Prüfung durch LH und LBA irgendwelche Probleme?
Über alle ernst gemeinten Antworten freue ich mich sehr!
Ralph |
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Maeff Captain

Anmeldungsdatum: 26.07.2008 Beiträge: 237
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Verfasst am: Mi März 25, 2009 2:03 am Titel: |
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Ruf in Bremen an, und frag mal nach...
Aber warum hast du ein Fahrrad geklaut? Das würde mich mal interessieren... |
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Domte Captain

Anmeldungsdatum: 07.08.2007 Beiträge: 2394
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Verfasst am: Mi März 25, 2009 3:49 am Titel: |
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Zitat: | Aber warum hast du ein Fahrrad geklaut? Das würde mich mal interessieren... |
War sicher besoffen und wollte das Auto stehen lassen ... nur ein Spaß, bitte nicht übelnehmen (Übrigens wird man auch bestraft wenn man besoffen Fahrrad fährt). _________________ Speed is life - Altitude is life insurance!
Anything that is unrelated to elephants is irrelephant. |
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jajung Captain

Anmeldungsdatum: 06.07.2008 Beiträge: 170
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Verfasst am: Mi März 25, 2009 10:46 am Titel: |
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da kann einem sogar der führerschein entzogen werden... find ich eigentlich eh eine frechheit... aber was solls, ich mach die regeln nicht. |
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Simulator Captain

Anmeldungsdatum: 16.11.2007 Beiträge: 451
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Verfasst am: Mi März 25, 2009 12:04 pm Titel: |
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Wie schon häufig gesagt, siehst eher schlecht aus... Wegen ZÜP. Ruf mal bei LBA an oder bei deinem zuständigen Luftamt...
Hier kann dir keiner eine rechtliche Auskunft geben wahrscheinlich. Aber wenn ich so an die Vergangenheit denke wirst du ZÜP negativ werden, und damit keine Chance auf nem Job als Pilot oder egal welcher Art indem du in den Sicherheitsereich des Flughafens musst...
Sorry, meine Meinung natürlich ohne Gewähr. Frag bei den offiziellen Stellen nach! Und spiel von Anfang an mit offenen Karten. |
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bleier116 Captain


Anmeldungsdatum: 29.05.2004 Beiträge: 428 Wohnort: Dortmund  |
Verfasst am: Mi März 25, 2009 12:19 pm Titel: |
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Beim Fahrradfahren ist die Grenze aber höher. 0,8 oder so _________________ BU - 19./20. September 2007
FQ - 12./13. November 2007
Medical - 11. Dezember 2007
=> 366. NFF |
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A340 600 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 25.03.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: Mi März 25, 2009 2:14 pm Titel: |
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Ich hab das gleiche Problem wie du bei 2., Fettsack :(
...hab einen Eintrag im BZR, jedoch nicht im privaten Führungszeugnis (10 Tagessätze, auch wegen einem Diebstahl)
Will die LH nur das private Führungszeugnis und die VZR-Auskunft oder sehen die gleich ins BZR? Wenn man die Straffreiehitserklärung abgibt, muss ja sicherlich mit angegeben werden, dass was im BZR steht...bedeutet dies von vornherein eine Absage, ohne dass die LBA jemals aktiv wird?? (man ist ja nicht vorbestraft und kann somit bspw. immer noch in die USA einreisen)
P.S. Witze hier und da sind sicher ok, aber eine brauchbare Aussage unter 5 Antworten auf die Frage vom Fettsack ist schon ziemlich dünne ;) |
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Pit_Cock Captain

Anmeldungsdatum: 24.03.2008 Beiträge: 107 Wohnort: Bei LOWS  |
Verfasst am: Mi März 25, 2009 2:22 pm Titel: |
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Hallo Fettsack!
Okay, bei mir kommt der Witz am Schluss.
Was den Fahrraddiebstahl betrifft, kann ich Dir keine Auskunft geben.
Die Ordnungswidrigkeit wegen der Trunkenheitsfahrt ist nach zwei Jahren erloschen (+ 1 Jahr Frist).
Da nun lt. Deiner Auskunft 5 Jahre vergangen sind, sollte das also kein Thema mehr sein. Im VZR (Verkehrszentralregister) taucht also definitiv (!) nichts mehr auf, ausser Du hast dir etwas neues zu Schulden kommen lassen, was eine Eintragung im VZR nach sich ziehen würde. Die Punkte sind auch "abgebaut". Dort ist also alles so, als wenn nie etwas gewesen wäre.
Die ZÜP kann tückisch sein, da gibt es unterschiedliche Meinungen. Einem Jeden ist es jedenfalls gesetzlich zugesichert, dass derjenige, der durch eine Ordnungswidrigkeit z.B., nach Ablauf aller Fristen, keine nachteilige Behandlung durch sein vergangenes Fehlverhalten erfahren darf.
Ob das für eine ZÜP auch gilt, weiß ich nicht. Ich würde Dir wie oben schon erwähnt, empfehlen bei der entsprechenden Stelle nachzufragen, und die Antwort am besten hier für Andere zu veröffentlichen.
Musste leider auch mal wegen 0,7 vier Wochen zu Fuß gehen, daher weiß ich das mit dem VZR sicher. Fahrräder hab ich noch keine gestohlen. Kann mir aber vorstellen, dass sich die Lufthansa Sorgen um Ihre Flugzeuge macht in Deinem Fall.
Beste Grüße, Pit |
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Vnav Pth Captain

Anmeldungsdatum: 05.03.2009 Beiträge: 84
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Verfasst am: Mi März 25, 2009 5:22 pm Titel: |
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Habe in einem anderen Thread schon mal was dazu geschrieben. Was mich aber noch interessiert:
Hat man die Chance sich bei der Züp zu "an Tageslicht geförderten" Sachen zu äußern? |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Mi März 25, 2009 5:49 pm Titel: |
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Leider nein - genau das ist eben das Problem. Evlt. gibt die Länderbehörde (nicht das LBA !) den Betroffenen Gelegenheit sich zu äußern - vielleicht aber auch nicht. Da gibt es keine Regeln. Auch von Bundesland zu Bundesland sind die Bedingungen sehr unterschiedlich.
Im Gegensatz zu allen anderen Verwaltungsakten gibt bei der ZüP keinen genau geregelten Einspruch oder Wiederspruchsweg. Das dies eigentlich rechtlich nicht zulässig ist, wurde die Konstruktion gewählt, daß man selbst die ZüP beantragen muß und damit den entsprechenden Regeln zustimmt. Begründet wurde das damals mit der ach so großen Terrorgefahr.
Es sind allerdings schon Verfassungsbeschwerden gegen die ZüP anhängig. Verfassungsrechtlich ist das wohl auch nicht haltbar - ist halt die Frage wann das Bundesverfassungsgericht dazu ein Urteil fällen wird.
Gruß, Marcus |
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Vnav Pth Captain

Anmeldungsdatum: 05.03.2009 Beiträge: 84
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Verfasst am: Mi März 25, 2009 6:47 pm Titel: |
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In einem Fall hat das Gericht so weit ich weiß wirklich schon zugunsten eines Piloten entschieden. Stand glaub ich in der AOPA Zeitschrift! |
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CFI Captain

Anmeldungsdatum: 19.02.2009 Beiträge: 72
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Verfasst am: Do März 26, 2009 1:00 am Titel: |
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Lufthansa kannste vergessen!!!! Auch wenn das ganze nach ein paar Jahren aus den Akten gelöscht wird.....die Lufthansa bekommt soetwas raus.
Selbst wenn du die ZÜP erhalten würdest......jede Airline und jedes Luftfahrtunternehmen frägt dich nach deiner Vergangenheit mit Alkohol im Straßenverkehr.
Ich weiß, dass so etwas eine Jugendsünde ist, aber in der kommerziellen Luftfahrt bedeutet Alkohol am Steuer einen totalen Genickbruch. Mit so etwas ist der Traum vom gewerblichen Fliegen ausgeträumt! |
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