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Zuverlässigkeitsprüfung LH/LBA
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Fieser Fettsack
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mi März 25, 2009 1:44 am    Titel: Zuverlässigkeitsprüfung LH/LBA Antworten mit Zitat

Guten Abend,

wie so viele beabsichtige ich mich bei der Lufthansa um eine Pilotenausbildung zu bewerben. Ich hab 2003 das Abi gut abgeschlossen und im Februar diesen Jahres noch ein zusätzliches Studium...alle formellen Voraussetzungen sind erfüllt...währen da nicht zwei Makel, die mir ziemlich den Kopf zerbrechen:

1. 2004 hab ich wegen einer 0,7 Promille- Fahrt (Ordnungswidrigkeit) 4 Punkte gesammelt (erstmals und seitdem keine mehr)

2. 2007 wurde ich wegen einem Fahrraddiebstahl zu einer Geldstrafe (20 TS) verurteilt (mein erstes und einziges Delikt)

Obwohl solche Fragen sicher schon öfter das Thema waren, wollte ich an dieser Stelle Euren Rat einholen. Ist der Eintrag ins VZR für die 0,7 Promille nach über 5 Jahren noch da bzw. macht der Eintrag ins BZR wegen dem Fahrraddiebstahl (Führungszeugnis bleibt ja sauber) in der Prüfung durch LH und LBA irgendwelche Probleme?

Über alle ernst gemeinten Antworten freue ich mich sehr!
Ralph
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Maeff
Captain
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Anmeldungsdatum: 26.07.2008
Beiträge: 237

BeitragVerfasst am: Mi März 25, 2009 2:03 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ruf in Bremen an, und frag mal nach...

Aber warum hast du ein Fahrrad geklaut? Das würde mich mal interessieren...
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Domte
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Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Mi März 25, 2009 3:49 am    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber warum hast du ein Fahrrad geklaut? Das würde mich mal interessieren...

War sicher besoffen und wollte das Auto stehen lassen ... nur ein Spaß, bitte nicht übelnehmen (Übrigens wird man auch bestraft wenn man besoffen Fahrrad fährt).
_________________
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jajung
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Anmeldungsdatum: 06.07.2008
Beiträge: 170

BeitragVerfasst am: Mi März 25, 2009 10:46 am    Titel: Antworten mit Zitat

da kann einem sogar der führerschein entzogen werden... find ich eigentlich eh eine frechheit... aber was solls, ich mach die regeln nicht.
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Simulator
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 451

BeitragVerfasst am: Mi März 25, 2009 12:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wie schon häufig gesagt, siehst eher schlecht aus... Wegen ZÜP. Ruf mal bei LBA an oder bei deinem zuständigen Luftamt...

Hier kann dir keiner eine rechtliche Auskunft geben wahrscheinlich. Aber wenn ich so an die Vergangenheit denke wirst du ZÜP negativ werden, und damit keine Chance auf nem Job als Pilot oder egal welcher Art indem du in den Sicherheitsereich des Flughafens musst...

Sorry, meine Meinung natürlich ohne Gewähr. Frag bei den offiziellen Stellen nach! Und spiel von Anfang an mit offenen Karten.
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bleier116
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Anmeldungsdatum: 29.05.2004
Beiträge: 428
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: Mi März 25, 2009 12:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Fahrradfahren ist die Grenze aber höher. 0,8 oder so
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A340 600
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mi März 25, 2009 2:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab das gleiche Problem wie du bei 2., Fettsack :(

...hab einen Eintrag im BZR, jedoch nicht im privaten Führungszeugnis (10 Tagessätze, auch wegen einem Diebstahl)
Will die LH nur das private Führungszeugnis und die VZR-Auskunft oder sehen die gleich ins BZR? Wenn man die Straffreiehitserklärung abgibt, muss ja sicherlich mit angegeben werden, dass was im BZR steht...bedeutet dies von vornherein eine Absage, ohne dass die LBA jemals aktiv wird?? (man ist ja nicht vorbestraft und kann somit bspw. immer noch in die USA einreisen)

P.S. Witze hier und da sind sicher ok, aber eine brauchbare Aussage unter 5 Antworten auf die Frage vom Fettsack ist schon ziemlich dünne ;)
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Pit_Cock
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 107
Wohnort: Bei LOWS

BeitragVerfasst am: Mi März 25, 2009 2:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Fettsack!

Okay, bei mir kommt der Witz am Schluss.

Was den Fahrraddiebstahl betrifft, kann ich Dir keine Auskunft geben.
Die Ordnungswidrigkeit wegen der Trunkenheitsfahrt ist nach zwei Jahren erloschen (+ 1 Jahr Frist).
Da nun lt. Deiner Auskunft 5 Jahre vergangen sind, sollte das also kein Thema mehr sein. Im VZR (Verkehrszentralregister) taucht also definitiv (!) nichts mehr auf, ausser Du hast dir etwas neues zu Schulden kommen lassen, was eine Eintragung im VZR nach sich ziehen würde. Die Punkte sind auch "abgebaut". Dort ist also alles so, als wenn nie etwas gewesen wäre.
Die ZÜP kann tückisch sein, da gibt es unterschiedliche Meinungen. Einem Jeden ist es jedenfalls gesetzlich zugesichert, dass derjenige, der durch eine Ordnungswidrigkeit z.B., nach Ablauf aller Fristen, keine nachteilige Behandlung durch sein vergangenes Fehlverhalten erfahren darf.
Ob das für eine ZÜP auch gilt, weiß ich nicht. Ich würde Dir wie oben schon erwähnt, empfehlen bei der entsprechenden Stelle nachzufragen, und die Antwort am besten hier für Andere zu veröffentlichen.

Musste leider auch mal wegen 0,7 vier Wochen zu Fuß gehen, daher weiß ich das mit dem VZR sicher. Fahrräder hab ich noch keine gestohlen. Kann mir aber vorstellen, dass sich die Lufthansa Sorgen um Ihre Flugzeuge macht in Deinem Fall. Razz Wink

Beste Grüße, Pit
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Vnav Pth
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Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Mi März 25, 2009 5:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Habe in einem anderen Thread schon mal was dazu geschrieben. Was mich aber noch interessiert:

Hat man die Chance sich bei der Züp zu "an Tageslicht geförderten" Sachen zu äußern?
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mi März 25, 2009 5:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Leider nein - genau das ist eben das Problem. Evlt. gibt die Länderbehörde (nicht das LBA !) den Betroffenen Gelegenheit sich zu äußern - vielleicht aber auch nicht. Da gibt es keine Regeln. Auch von Bundesland zu Bundesland sind die Bedingungen sehr unterschiedlich.

Im Gegensatz zu allen anderen Verwaltungsakten gibt bei der ZüP keinen genau geregelten Einspruch oder Wiederspruchsweg. Das dies eigentlich rechtlich nicht zulässig ist, wurde die Konstruktion gewählt, daß man selbst die ZüP beantragen muß und damit den entsprechenden Regeln zustimmt. Begründet wurde das damals mit der ach so großen Terrorgefahr.
Es sind allerdings schon Verfassungsbeschwerden gegen die ZüP anhängig. Verfassungsrechtlich ist das wohl auch nicht haltbar - ist halt die Frage wann das Bundesverfassungsgericht dazu ein Urteil fällen wird.

Gruß, Marcus
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Vnav Pth
Captain
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Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Mi März 25, 2009 6:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

In einem Fall hat das Gericht so weit ich weiß wirklich schon zugunsten eines Piloten entschieden. Stand glaub ich in der AOPA Zeitschrift!
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CFI
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Anmeldungsdatum: 19.02.2009
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: Do März 26, 2009 1:00 am    Titel: Antworten mit Zitat

Lufthansa kannste vergessen!!!! Auch wenn das ganze nach ein paar Jahren aus den Akten gelöscht wird.....die Lufthansa bekommt soetwas raus.
Selbst wenn du die ZÜP erhalten würdest......jede Airline und jedes Luftfahrtunternehmen frägt dich nach deiner Vergangenheit mit Alkohol im Straßenverkehr.
Ich weiß, dass so etwas eine Jugendsünde ist, aber in der kommerziellen Luftfahrt bedeutet Alkohol am Steuer einen totalen Genickbruch. Mit so etwas ist der Traum vom gewerblichen Fliegen ausgeträumt!
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