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Straftaten und Punkte in Flensburg--LH Bewerbung

 
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Benjamin_1
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 21.07.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Di Jul 29, 2008 2:59 pm    Titel: Straftaten und Punkte in Flensburg--LH Bewerbung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ich hatte mal vor etwa 8 Jahren nen Verfahren wegen Diebstahls, wurde darauf hin vom Richter zu 12 Sozialstunden verdonnert....
Bei der LH-Online Bewerbung zum NFF muss man aber ankreuzen, dass man:

KBA

Ich erkläre weiterhin, daß gegen mich keine gerichtlichen Strafen ausgesprochen worden sind, gegen mich gegenwärtig kein Strafverfahren schwebt und keine Eintragung im Verkehrszentralregister erfasst ist, die auf Drogen- oder Alkoholkonsum zurückzuführen ist.

sonst kann man sich net bewerben.....kennt Ihr ähnliche Fälle, oder habt Ihr selber mal was "verbrochen", konntet Euch aber dennoch bewerben....??? Oder wisst Ihr sonstwie, was ich da machen kann....??? Andere Airline vllt.?

Gruß Benjamin
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ratzfatz
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1213
Wohnort: FRA

BeitragVerfasst am: Di Jul 29, 2008 3:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nunja, vielleicht rufst du mal bei LH an. Ich halte es zwar für unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen, dass dein Fall als "minderschwer" bewertet werden könnte. 12 Sozialstunden sind wirklich nicht viel, das klingt auch mehr nach "erzieherischer Maßnahme" als nach Bestrafung.

Im Prinzip gilt aber natürlich die Erklärung - die kannst du nunmal nicht abgeben, weil eine richterliches Urteil über dich gefällt worden ist.
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D.Düsentrieb
Captain
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 599
Wohnort: EHBK

BeitragVerfasst am: Di Jul 29, 2008 3:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was hinter diesem Passus steht ist nicht unbedingt die LH selbst. Du musst, egal wo du in Deutschkand Pilot bist oder werden willst, die ZÜP beim LBA durchlaufen. Jeder strafrechtliche Eintrag kann die erfolgreiche ZÜP erschweren oder sogar verhindern. Du kannst ja mal bei LH anrufen, wie das in deinem Fall aussähe, ob das tatsächlich ein NO-GO ist, immerhin ist das ganze ja schon Jahre her.
Zudem informiere Dich mal beim LBA, wie die diesen Fall einschätzen würden.
Dann würde ich mich erkundigen ab wann du einen Antrag zur Löschung dieser Eintragung machen kannst und nach wieviel Jahren es auch einer Behörde nicht mehr möglich ist, diese Tat nachzuvollziehen.
Wenn diese Eintragung auch jetzt nur für Behörden zugänglich ist, wird LH von deiner Tat nie erfahren können, wenn du die ZÜP erfolgreich durchläufst.
Wenn die ZÜP aber negativ ist, wirst du bei LH aber in Erklärungsnöte kommen. Die LH erfährt zwar auch dann nicht was der Grund für die Ablehung ist, aber deine Angabe bei der Bewerbung müsste dann falsch sein. Aber dann ist es ja sowieso mit dem Pilotentraum vorbei.
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Arthur Dent
Captain
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: Di Jul 29, 2008 4:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Benjamin!

Hier ist ein Fred, der diese Themen genauer beleuchtet. Da geht es zwar nicht um Diebstahl (sondern Körperverletzung) aber auch um eine Jugendstrafe. Lies Dir mal die paar Seiten durch; gegen Ende geht's dann darum wo, was wann gelöscht wird (oder auch nicht gelöscht wird).

http://www.pilotenboard.de/viewtopic.php?t=6884

Vllt. hilft's Dir erstmal ein wenig weiter; wirkliche Sicherheit, wie's speziell in Deinem Fall gehandhabt wird, hast Du aber nur nach einem Telefonat mit LBA und LH.

Viele Grüße
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joule
Senior First Officer
Senior First Officer


Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 46
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Di Jul 29, 2008 6:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ich hab jetzt kurz im inet rumgeschaut und festgestellt dass im führungszeugnis nur jugendstrafen eingetragen sind die entweder aus freiheitsentzug bestehen oder aus meh als 90 tagessätzen.
ansonsten gilt man nicht als vorbestrafen(kann ja auch keiner nachlesen)
_________________
-> 12. Klasse(1,9)
-> Abitur 2009
-> LH(wenns denn klappt)
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D.Düsentrieb
Captain
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 599
Wohnort: EHBK

BeitragVerfasst am: Di Jul 29, 2008 6:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das hier ist ganz interessant. Ich würde einfach mal einen Blick in das BZR beantragen. http://www.fuehrungszeugnis-info.de/bzr.htm
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Sicherheitssalamander
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.07.2008
Beiträge: 1924

BeitragVerfasst am: Di Jul 29, 2008 9:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Es besteht auch die Möglichkeit sich unter http://www.frag-einen-anwalt.de, gegen eine geringe (im Vergleich zu einem Anwaltsbesuch) Gebühr, Auskunft von Rechtsanwälten einzuholen. Sollte in deinem Fall bei genauer Schilderung ausreichen.

Ansonsten vielleicht bei www.recht.de anmelden. Da gibt es ein Unterforum zum Luftrecht.
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