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numanair Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 31.01.2008 Beiträge: 13
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Verfasst am: Mi Feb 20, 2008 4:38 pm Titel: Wohnsitz? |
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Hallo leute,
ich hätt da mal ne frage.
Wo müsste man als pilot wohnen?nahe am Flughafen?
oder könnt man sogar als lh pilot im ausland wohnen?wisst ihr was davon? _________________ ich hoffe wir sehen uns in der Luft! |
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aNd Gast
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Verfasst am: Mi Feb 20, 2008 4:44 pm Titel: |
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SuFu |
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ercan Captain

Anmeldungsdatum: 12.06.2006 Beiträge: 389
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Verfasst am: Mi Feb 20, 2008 6:13 pm Titel: |
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Es gibt genug Piloten die pendeln.. Oder sie haben ihren Wohnsitz in irgendnem Steuerparadies angemeldet umd BRUTTO = NETTO zu kassieren ^^
aber vorsicht.. unser fiskus is da gleich dran  |
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eclipse500 Gast
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Verfasst am: Mi Feb 20, 2008 6:17 pm Titel: |
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ercan hat folgendes geschrieben: |
aber vorsicht.. unser fiskus is da gleich dran  |
Genau, der taucht dann sogar im Ausland auf! |
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ercan Captain

Anmeldungsdatum: 12.06.2006 Beiträge: 389
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Verfasst am: Mi Feb 20, 2008 6:22 pm Titel: |
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Bestes Beispiel ist Boris Becker.. Er hatte seinen Wohnsitz glaub ich in der Schweiz oder so angemeldet.. Oder wars in monaco? Ich weiß es nicht mehr so genau..
Irgendwann ist dem Finanzamt aufgefallen, dass Herr Becker sehr sehr oft in Deutschland verkehrt, aber er keinen Wohnsitz in Deutschland hat..
Er ist bei einer guten Freundin untergekommen, und das gilt nach deutschem Recht, als Wohnsitz ! Muss nur ein Zimmerchen sein wo du immer schlafen kannst.. Das langt schon un batz, biste fällig ! |
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eclipse500 Gast
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Verfasst am: Mi Feb 20, 2008 7:18 pm Titel: |
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ercan hat folgendes geschrieben: | Bestes Beispiel ist Boris Becker.. Er hatte seinen Wohnsitz glaub ich in der Schweiz oder so angemeldet.. Oder wars in monaco? Ich weiß es nicht mehr so genau..
Irgendwann ist dem Finanzamt aufgefallen, dass Herr Becker sehr sehr oft in Deutschland verkehrt, aber er keinen Wohnsitz in Deutschland hat..
Er ist bei einer guten Freundin untergekommen, und das gilt nach deutschem Recht, als Wohnsitz ! Muss nur ein Zimmerchen sein wo du immer schlafen kannst.. Das langt schon un batz, biste fällig ! |
Aber mit dem neuen Steuergesetz können Piloten die bei einer in Deutschland ansässigen Airline arbeiten sowieso nicht mehr "steuerflüchtig" werden, und sind so voll in D besteuert, egal wo sie wohnen...  |
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nffanwaerter Captain

Anmeldungsdatum: 14.05.2007 Beiträge: 293
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Verfasst am: Mi Feb 20, 2008 7:47 pm Titel: |
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Dazu mal eine Frage...das ist mir ja nicht unbedingt neu, aber gilt das denn auch für Schweizer, Österreicher usw, die bei der LH arbeiten, aber im Heimatland leben...? _________________ 362. NFF - Juhuuuu |
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eclipse500 Gast
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Verfasst am: Mi Feb 20, 2008 7:52 pm Titel: |
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nffanwaerter hat folgendes geschrieben: | Dazu mal eine Frage...das ist mir ja nicht unbedingt neu, aber gilt das denn auch für Schweizer, Österreicher usw, die bei der LH arbeiten, aber im Heimatland leben...? |
na klar, seit 1.1.2007 ohne Ausnahme (die Schweizer klagen aber angeblich dagegen, aber dem Deutschen Staat etwas von den fetten Steuereinnahmen wegnehmen zu wollen dürfte sehr schwer werden ) |
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RayBan Captain

Anmeldungsdatum: 01.12.2007 Beiträge: 157 Wohnort: EDDM  |
Verfasst am: Mi Feb 20, 2008 8:52 pm Titel: |
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Vor geraumer Zeit hat mal jemand geschrieben, dass sogar ein Lh-Captain irgentwo in den Usa leben soll .. das zum Thema  _________________ Per Aspera Ad Astra |
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aNd Gast
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Verfasst am: Do Feb 21, 2008 10:27 am Titel: |
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Weiss nicht inwieweit hier das Doppelbesteuerungsgesetz in Kraft tritt.
Ist eine relativ komplizierte Angelegenheit, wo man als Laie kaum einen Durchblick hat.
--> Steuerberater --> Lücken sind in unserem Steuergesetz ausreichend vorhanden, man muss sie nur finden und wissen wie man sie richtig anzuwenden hat.
Und da meine ich jetzt nicht soetwas was der liebe Herr Zumwinkel gemacht hat.  |
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jayfrombt Captain

Anmeldungsdatum: 04.03.2007 Beiträge: 252
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Verfasst am: Do Feb 21, 2008 12:56 pm Titel: |
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Ich glaube es ist die Frage, ob zwischen Tätigkeitsland (Deutschland) und dem Herrkunftsland (jeweiliger Wohnsitz) ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, was in der Regel der Fall ist und wem nach diesem die Besteuerung zusteht.
Würdest du deine orginäre Leistung im Tätigkeitsland Deutschland erbringen, wäre es für den Fiskus überhaupt kein Problem deine Steuerpflicht mit einem Quellenabzug abzugelten. Das Problem ist aber, dass du deine Leistung als Pilot ja nicht in Deutschland erbringst, sondern europa- bzw. weltweit und das Finanzamt deshalb auch nur bedingt zugriff hat. Dadurch ergeben sich wohl auch die Schlupflöcher, die jetzt geschlossen werden sollen  _________________ Heute morgen aufgestanden - Checked!
Tee getrunken & Brot gegessen - Checked!
Pünktlich aus dem Haus gegangen - Checked! |
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