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joschi200sx Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 17.11.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: Fr Jun 25, 2010 8:54 am Titel: |
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einer der beiden hat mir gesagt sie hätten vor
dem Vordiplom die Uni geschmiesen!!
reicht das um als ausgebildeter Pilot nach 6-7-8 Jahren
gehen zu können. Der andere ist jetzt Bei der LH |
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--Tommy-- Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Fr Jun 25, 2010 10:12 am Titel: |
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Das wird mit der Entlassung nichts zu tun haben, denn das Studium wird vor der Pilotenausbildung durchgeführt. Hat er die Uni vor dem Vordiplom geschmissen, so muss er danach einen Weiterverpflichtungsantrag gestellt haben, um doch noch in die Fliegerei zu kommen. Dann wäre er aber als Pilot auch wieder SaZ 15 oder BS geworden... |
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Alt&Neu Captain

Anmeldungsdatum: 01.05.2009 Beiträge: 604
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Verfasst am: Sa Jun 26, 2010 9:45 am Titel: |
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...wenn ich mich nicht zu sehr vertue, war es beim 72. auch schon so, dass ein durchgefallenes Studium dazu führte, nicht mehr in der Pilotenlaufbahn weiter geführt zu werden (Ausnahmen gibts wahrscheinlich wie immer)....bleibt also die Frage, ob die beiden Piloten oder Pilotenanwärter waren oder sind. Und wenn sie tatsächlich einen Schein haben, kann der nur mit einer sehr geringen Stundenanzahl unterlegt gewesen sein...was die Beschäftigungsmöglichkeiten als Pilot Hub in der freien Wirtschaft in Deutschland stark einengt.
Ohne Studium besteht im Berufsverhältnis des BS dann schon die Möglichkeit, relativ zeitig zu kündigen...die 3 fache Studiumszeit bzw. die 10 Jahresfrist greift dann ja nicht...
...aber ehrlich....dann lieber ein wenig warten und wenigstens das Studium haben...wenn mans besteht.... |
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--Tommy-- Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Sa Jun 26, 2010 1:01 pm Titel: |
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Die nicht, aber wenn die Pilotenausbildung eine Fachausbildung ist, so würden die Fristen trotzdem wieder greifen. Und damit wäre auch der Soldat ausm 72. OAJ nach wie vor innerhalb dieser Frist und müsste schon andere Wege gegangen sein, um seine Kündigung durchzusetzen. |
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