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airball2 Captain

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 317
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Verfasst am: Mi Jan 02, 2008 9:23 pm Titel: |
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| KellogZ hat folgendes geschrieben: | Hmm, das Ding muss man doch nicht vor der Ausbildung beantragen? Darüber hätte mich die LH jawohl informiert. Bisher sollte da ja nur Polizeiliches Führungszeugniss beantragt werden.
Von der Rechtmäßigkeit der ganzen Aktion mal abgesehen. |
Bist du schon in der Ausbildung? Wie lange schon? Und du hast noch nichts beantragen müssen? |
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Tanlladwyr Captain

Anmeldungsdatum: 11.06.2006 Beiträge: 85
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Verfasst am: Mi Jan 02, 2008 10:15 pm Titel: |
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Natürlich muss man das vor Ausbildungsbeginn haben, zumindest BEVOR man ein Flugzeug zu Ausbildungszwecken betreten darf...
Es ist extrem dreist und noch dazu überflüssig wie ich finde keine Worte -.-
Das gilt nämlich nur für bestimmte Lizenzen, kleine Leichtflugzeuge etc. sind davon ausgenommen, genauso ausländische Flugzeuge bzw. Flugzeuge mit ausländischen Registrierungen.
Das heißt Abdul von der Terrorweide steigt in seine arabische Citation mit 2 Nuklearsprengköpfen und sprengt Berlin in die Luft, ganz ohne ZÜP -.-
Dann frag ich mich wirklich: Wozu der Aufwand? Was wird verhindert?
LBA - Luftfahrt-Behinderungs-Amt  _________________ DLR BU -->
IP BQ -->  |
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airball2 Captain

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 317
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Verfasst am: Do Jan 03, 2008 8:43 am Titel: |
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Wenn du es gar nicht bis zur LH geschafft hast, frage ich mich, woher du diese Information hast? Vielleicht ist das bei Intercockpit einfach ein anderes Prozedere und er LH reicht das Führungszeugnis.
Bei dem anderen stimme ich selbstverständlich mit dir überein. Was mich am meisten aufregt ist, dass es tatsächliche keine Kriterien für die Zuverlässigkeit gibt - es ist von Beamtem zu Beamtem unterschiedlich! Auch habe ich gehört, dass Piloten, die etwa bankrott gegangen mit ihrer frühren Firma und dann einen gerichtlichen Gutachterstreit hatten, nicht zuverlässig erklärt wurden - wo ist da bitte Terrorgefahr? Und ich dachte, NUR darum ging es und nicht etwa darum, dass jemand ein zivilrechtliches Verfahren hat oder ähnliches?!? Unglaublich! |
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Lh4139 Captain

Anmeldungsdatum: 02.09.2004 Beiträge: 212
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Verfasst am: Do Jan 03, 2008 10:07 am Titel: |
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Hi airball2,
bei der LH wird die ZÜP erst in der Ausbildung beantragt. Zumindest hat das ein NFF`ler in einem anderen Topic geschrieben. Benutz mal die Suchfunktion dann solltest du den Beitrag finden.
Bei den Flugschulen musst du schon bei Anmeldung die ZÜP bzw. den Antrag dazu vorlegen sonst darfst du die Ausbildung gar nicht beginnen |
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airball2 Captain

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 317
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Verfasst am: Do Jan 03, 2008 3:49 pm Titel: |
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| Ich habe bis dato eigentlich alles zur ZÜP gelesen, was es in diesem Forum gibt. Deswegen wundert es mich, dass hier jemand etwas davon geschrieben hat bezüglich der LH Ausbildung. Vielleicht weißt du ja noch, wo der Beitrag steht. |
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Lh4139 Captain

Anmeldungsdatum: 02.09.2004 Beiträge: 212
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Verfasst am: Do Jan 03, 2008 8:31 pm Titel: |
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Habs grad gefunden Geb mal in der SuFu "Polizeiliches Führungszeugnis wann vorlegen?" ein, da solltest du 2 Beiträge von Captain Liko finden |
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KellogZ Captain

Anmeldungsdatum: 26.06.2007 Beiträge: 143
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Verfasst am: Do Jan 03, 2008 8:36 pm Titel: |
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Dann ist ja alles in Butter. Ich fange am 02.04 bei Lufthansa die Ausbildung an und hab bisher noch nichts von der ZÜP gehört. Bei allem anderen hat die Lufthansa ja frühzeitig informiert, deswegen hätte es mich sehr gewundert, wenn ich jetzt schon eine beantragen müsste.
Aber die ganze ZÜP ist sehr fragwürdig. Ich mein - nur weil man einem potentiellem Terroristen die Lizens wegnimmt, heisst das nicht, dass er kein Flugzeug mehr fliegen kann - und ich glaube nicht, dass er Sorge vor ner Strafe für Fliegen ohne Lizens hat, wenn er seine Ceszna in nen Hochhaus steuern will. |
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Typhoon88 Captain


Anmeldungsdatum: 04.03.2007 Beiträge: 949
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Verfasst am: Do Jan 03, 2008 8:39 pm Titel: |
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*g* ja das stimmt wohl...und was ist eig mit den ausländischen Piloten? Als wenn jeder der über D fliegen will ne ZÜP braucht...
@KellogZ ich hab auch noch nichts von der ZÜP gehört, denke mal das werden wir noch erfahren. |
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Lh4139 Captain

Anmeldungsdatum: 02.09.2004 Beiträge: 212
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Verfasst am: Do Jan 03, 2008 9:15 pm Titel: |
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Also ausländische Piloten welche Deutschland anfliegen brauchen keine ZÜP und das ist ja grad das schwachsinnige an der Sache Machst du z.B bei der Swiss die Ausbildung brauchst du keine ZÜP.
Naja bringt ja alles nichts, machen müssen wir`s ja doch..... |
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eclipse500 Gast
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Verfasst am: Do Jan 03, 2008 9:18 pm Titel: |
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| Lh4139 hat folgendes geschrieben: | | Also ausländische Piloten welche Deutschland anfliegen brauchen keine ZÜP ... |
Warum schreibt ihr eigentlich alle von einer Z Ü P
Heißt es nicht Z U P ?? |
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KellogZ Captain

Anmeldungsdatum: 26.06.2007 Beiträge: 143
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Verfasst am: Do Jan 03, 2008 9:28 pm Titel: |
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naja ...
ZUverlässigkeitsüberPrüfung
oder
ZuverlässigkeitsÜberPrüfung
kann man machen wie man will  |
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eclipse500 Gast
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Verfasst am: Do Jan 03, 2008 9:46 pm Titel: |
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| KellogZ hat folgendes geschrieben: | naja ...
ZUverlässigkeitsüberPrüfung
oder
ZuverlässigkeitsÜberPrüfung
kann man machen wie man will  |
Ahja, danke, hab bisher immer nur von ner ZUP gehört |
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