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Wann Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen?
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airball2
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 317

BeitragVerfasst am: Mi Jan 02, 2008 9:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

KellogZ hat folgendes geschrieben:
Hmm, das Ding muss man doch nicht vor der Ausbildung beantragen? Darüber hätte mich die LH jawohl informiert. Bisher sollte da ja nur Polizeiliches Führungszeugniss beantragt werden.

Von der Rechtmäßigkeit der ganzen Aktion mal abgesehen.


Bist du schon in der Ausbildung? Wie lange schon? Und du hast noch nichts beantragen müssen?
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Tanlladwyr
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Anmeldungsdatum: 11.06.2006
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: Mi Jan 02, 2008 10:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich muss man das vor Ausbildungsbeginn haben, zumindest BEVOR man ein Flugzeug zu Ausbildungszwecken betreten darf...

Es ist extrem dreist und noch dazu überflüssig wie ich finde keine Worte -.-
Das gilt nämlich nur für bestimmte Lizenzen, kleine Leichtflugzeuge etc. sind davon ausgenommen, genauso ausländische Flugzeuge bzw. Flugzeuge mit ausländischen Registrierungen.
Das heißt Abdul von der Terrorweide steigt in seine arabische Citation mit 2 Nuklearsprengköpfen und sprengt Berlin in die Luft, ganz ohne ZÜP -.-

Dann frag ich mich wirklich: Wozu der Aufwand? Was wird verhindert?
LBA - Luftfahrt-Behinderungs-Amt Rolling Eyes
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airball2
Captain
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 317

BeitragVerfasst am: Do Jan 03, 2008 8:43 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du es gar nicht bis zur LH geschafft hast, frage ich mich, woher du diese Information hast? Vielleicht ist das bei Intercockpit einfach ein anderes Prozedere und er LH reicht das Führungszeugnis.

Bei dem anderen stimme ich selbstverständlich mit dir überein. Was mich am meisten aufregt ist, dass es tatsächliche keine Kriterien für die Zuverlässigkeit gibt - es ist von Beamtem zu Beamtem unterschiedlich! Auch habe ich gehört, dass Piloten, die etwa bankrott gegangen mit ihrer frühren Firma und dann einen gerichtlichen Gutachterstreit hatten, nicht zuverlässig erklärt wurden - wo ist da bitte Terrorgefahr? Und ich dachte, NUR darum ging es und nicht etwa darum, dass jemand ein zivilrechtliches Verfahren hat oder ähnliches?!? Unglaublich!
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Lh4139
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 212

BeitragVerfasst am: Do Jan 03, 2008 10:07 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hi airball2,

bei der LH wird die ZÜP erst in der Ausbildung beantragt. Zumindest hat das ein NFF`ler in einem anderen Topic geschrieben. Benutz mal die Suchfunktion dann solltest du den Beitrag finden.

Bei den Flugschulen musst du schon bei Anmeldung die ZÜP bzw. den Antrag dazu vorlegen sonst darfst du die Ausbildung gar nicht beginnen
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airball2
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 317

BeitragVerfasst am: Do Jan 03, 2008 3:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe bis dato eigentlich alles zur ZÜP gelesen, was es in diesem Forum gibt. Deswegen wundert es mich, dass hier jemand etwas davon geschrieben hat bezüglich der LH Ausbildung. Vielleicht weißt du ja noch, wo der Beitrag steht.
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Lh4139
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 212

BeitragVerfasst am: Do Jan 03, 2008 8:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Habs grad gefunden Very Happy Geb mal in der SuFu "Polizeiliches Führungszeugnis wann vorlegen?" ein, da solltest du 2 Beiträge von Captain Liko finden
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KellogZ
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Anmeldungsdatum: 26.06.2007
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: Do Jan 03, 2008 8:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist ja alles in Butter. Ich fange am 02.04 bei Lufthansa die Ausbildung an und hab bisher noch nichts von der ZÜP gehört. Bei allem anderen hat die Lufthansa ja frühzeitig informiert, deswegen hätte es mich sehr gewundert, wenn ich jetzt schon eine beantragen müsste.

Aber die ganze ZÜP ist sehr fragwürdig. Ich mein - nur weil man einem potentiellem Terroristen die Lizens wegnimmt, heisst das nicht, dass er kein Flugzeug mehr fliegen kann - und ich glaube nicht, dass er Sorge vor ner Strafe für Fliegen ohne Lizens hat, wenn er seine Ceszna in nen Hochhaus steuern will.
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Typhoon88
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Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 949

BeitragVerfasst am: Do Jan 03, 2008 8:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

*g* ja das stimmt wohl...und was ist eig mit den ausländischen Piloten? Als wenn jeder der über D fliegen will ne ZÜP braucht...

@KellogZ ich hab auch noch nichts von der ZÜP gehört, denke mal das werden wir noch erfahren.
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Lh4139
Captain
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 212

BeitragVerfasst am: Do Jan 03, 2008 9:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also ausländische Piloten welche Deutschland anfliegen brauchen keine ZÜP und das ist ja grad das schwachsinnige an der Sache Exclamation Machst du z.B bei der Swiss die Ausbildung brauchst du keine ZÜP.


Naja bringt ja alles nichts, machen müssen wir`s ja doch.....
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eclipse500
Gast





BeitragVerfasst am: Do Jan 03, 2008 9:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Lh4139 hat folgendes geschrieben:
Also ausländische Piloten welche Deutschland anfliegen brauchen keine ZÜP ...


Warum schreibt ihr eigentlich alle von einer Z Ü P Question

Heißt es nicht Z U P ??
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KellogZ
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Anmeldungsdatum: 26.06.2007
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: Do Jan 03, 2008 9:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

naja ...

ZUverlässigkeitsüberPrüfung

oder

ZuverlässigkeitsÜberPrüfung

kann man machen wie man will Wink
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eclipse500
Gast





BeitragVerfasst am: Do Jan 03, 2008 9:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

KellogZ hat folgendes geschrieben:
naja ...

ZUverlässigkeitsüberPrüfung

oder

ZuverlässigkeitsÜberPrüfung

kann man machen wie man will Wink


Ahja, danke, hab bisher immer nur von ner ZUP gehört
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