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Ausbildung-Bewerbung->Ziwi fehlt(besonderer Sachverhalt)!
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arod86
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Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: Do Jul 05, 2007 7:39 am    Titel: Ausbildung-Bewerbung->Ziwi fehlt(besonderer Sachverhalt)! Antworten mit Zitat

Hey..

hab mal ne Frage in Sachen Bewerbung. Ich weiss es wurde schon viel deswegen gefragt, aber habe nicht brauchbares für meine Frage gefunden.Wenn man jetzt den Ausbildungsvertrag vor der Musterung unterschrieben hat und zurück gestellt wurde, muss man dann auf jeden Fall so lange warten bis man Ausbildung beendet hat und dann weiss ob man noch gezogen wir oder nicht?Oder gibt es auch eine Regelung die sagt, dass man sich durch diesen Sachverhalt auch ohne Zivi/Bundbescheid bewerben kann??

Wäre super wenn ihr mir helfen könntet.

Danke
Rob
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damarges
Gast





BeitragVerfasst am: Do Jul 05, 2007 8:48 am    Titel: Antworten mit Zitat

Mach einfach Zivi und gut ist Smile Ist ne schöne und gute Erfahrung fürs Leben.. Rolling Eyes das sich immer alle vor diesen lächerlichen 9 Monaten drücken wollen.
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arod86
Senior First Officer
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Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: Do Jul 05, 2007 8:51 am    Titel: Antworten mit Zitat

nene das hat nix mit drücken zu tun..aber es ist doch logisch das ich mit 23 lieber direkt weiter an der "karriere" arbeiten will als noch 1 jahr zivi zu machen..aber wäre super wenn mir einer sagen kann ab wann ich micu bewerben könnte.

danke
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damarges
Gast





BeitragVerfasst am: Do Jul 05, 2007 9:20 am    Titel: Antworten mit Zitat

Aber Gefahr zu Laufen wegen des Wehrdienstes noch seinen Job oder Ausbildung zu verlieren oder nicht anfangen zu können! Dafür würd ich lieber 9 Monate dadurch! Ist wie gesagt auch eine Erfahrung fürs Leben und Kohle verdienst du dort auch (evtl. für nen Segelflugschein Wink
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Reno
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 04.07.2007
Beiträge: 5
Wohnort: Breisgau

BeitragVerfasst am: Do Jul 05, 2007 4:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hey ist genau mein Problem mir geht es genauso! Deshal schließe ich mich hier grade mal an:

Hallo liebe Leute,
ich mache gerade ein BA-Studium und bin deshalb befristet (bis Ende des Studiums) vom Wehrdienst freigestellt. Habe diesen also noch nicht absolviert. Jetzt bin ich in der Online Bewerbung bei Lufthansa auf einen Absatz gestossen, bei dem es heisst :
"befristete Freistellungen reichen für die Bewerbung nicht aus... "

Ich will unbedingt mein Studium fertig machen, weil ich das schon zum großteil absolviert habe.
Mich aber noch im Laufe meines Studiums bei LH bewerben.

Jetzt ist es nur so, dass mir der Typ damals vom KWEA damals gesagt hat, dass sich für mich nach meinem Studium die Sache mit dem Wehrdienst höchstwarscheinlich erledigt haben wird. Deshalb will ich dort keine schlafenden Hunde wecken.
Jetzt suche ich einen Weg diesen Absatz in der LH-Bewerbung zu übergehen und bin darauf gestoßen, mich beim Katastrophenschutz zu melden.
Da würde ich natürlich nur eintreten, wenn sie mich bei der Lufthansa nehmen würden...

Meint ihr das könnte so klappen?
Es geht mir ja nur darum in dem Online-Bewerbugnsprozeß weitervoran zu kommen.

Hat das für die LH-Bewerbung irgendwelche Nachteile? Da man in diesem Falle eine Nummer anrufen muss und es keinen Button dafür gibt, wie für z.B. "wehruntauglich".

Vielleicht kann mir jemand dazu Auskunft geben???

Danke!

@Damarges:
Es geht hier ja nicht darum sich vor dem Zivil/wehrdienst zu drücken.
Vielmehr darum, sich während des laufenden Studiums schon bei der Lufthansa zu bewerben. Wenn man durch die Tests fällt ist das Thema ja dann sowieso hinfällig... Es geht einfach nur darum in dem Bewerbungsverlauf weiter zukommen...

gruß an alle Wink
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damarges
Gast





BeitragVerfasst am: Do Jul 05, 2007 5:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich und auch sicher bis zu 80% meiner Komilitonen haben zuerst ihren Wehrdienst gemacht bevor sie überhaupt mit dem Studium begonnen haben.
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s3rJaY
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Anmeldungsdatum: 03.07.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: Do Jul 05, 2007 7:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

momentmal, man hat doch eh nach den test's noch ca. 16 monate nix bis die schulung beginnt oder habe ich da etwas falsch verstanden ?
Da könnte man doch in aller ruhe seinen wehrdienst machen.
Bei mir steht es auch noch aus.
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c_muc
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BeitragVerfasst am: Do Jul 05, 2007 8:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hey arod86, hab ich das richtig verstanden, dass Du schon 23 bist? Weil wenn, dann bist Du meines Wissens sowieso nicht mehr wehrpflichtig. Das haben sie vor ein paar Jahren neu eingeführt, dass man nur noch bis zum 23. Geburtstag wehrpflichtig ist, wenn ich mich nicht täusche.
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rossox
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BeitragVerfasst am: Do Jul 05, 2007 8:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das denke ich auch, habe auch gehört, dass man mit 23 raus ist... ich bin jetzt mit der Schule fertig (habe Abi nach gemacht), bin 22 und werde im Dezember 23, ich müsste noch.

Allerdings ist es für die anderen vielleicht interessant...
Wenn man eine Ausbildugn macht, ist das ein Grund, weshalb Zivildienst oder Wehrdienst verschoben werden, da muss man nicht groß hoffen, dass man die Ausbildung machen kann, das ist kein Problem.

@ s3rJaY
Mit den 16 Monaten ist das so gemeint, wenn dman sich bewirbt, spätestens 16 Monate soll man dann für eine Ausbildung zur Verfügung stehen. Es kann auch deutlich schneller gehen.
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Boeing 747-400
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BeitragVerfasst am: Do Jul 05, 2007 8:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

wenn man zur bundeswehr mit 17 kommt sinds bei mir zwar noch 3 jahre aba kann man in der wehrzeit auch zur luftwaffe?

lg
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rossox
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BeitragVerfasst am: Do Jul 05, 2007 8:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das geht, wenn du aber Pilot werden willst, dann mußt du dich zu dem Grundwehrdienst für 12 Jahr verpflichten.
Da durchläuft man aber gleiche oder zumindest ähnliche TEsts wie bei der Lufthansa...
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s3rJaY
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Anmeldungsdatum: 03.07.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: Do Jul 05, 2007 9:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

rossox hat folgendes geschrieben:
Das denke ich auch, habe auch gehört, dass man mit 23 raus ist... ich bin jetzt mit der Schule fertig (habe Abi nach gemacht), bin 22 und werde im Dezember 23, ich müsste noch.

Allerdings ist es für die anderen vielleicht interessant...
Wenn man eine Ausbildugn macht, ist das ein Grund, weshalb Zivildienst oder Wehrdienst verschoben werden, da muss man nicht groß hoffen, dass man die Ausbildung machen kann, das ist kein Problem.

@ s3rJaY
Mit den 16 Monaten ist das so gemeint, wenn dman sich bewirbt, spätestens 16 Monate soll man dann für eine Ausbildung zur Verfügung stehen. Es kann auch deutlich schneller gehen.


achso das heißt man soll da theoretisch gar nix bindendes machen ?
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