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Flighttrack ( neue Flugschule in Salzburg)
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jonas
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
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BeitragVerfasst am: Fr Mai 25, 2007 7:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Walserberg hat folgendes geschrieben:
Ich schätze mal, das wir bei BGS bald als Regionalpartner auch auf deren website geführt werden. Die Verträge sind abgeschlossen, aber die Prioritäten liegen momentan noch im Aufbau und der Organisation. Werd mich mal darum kümmern, wenn ich zurück in.


FT wird mittlerweile als Partner von BGS geführt, prima Sache! Very Happy

http://www.bristol.gs/international_map.php

Gruß, jonas
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-Robert Six, founder of Continental Airlines
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malte
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BeitragVerfasst am: Fr Jun 08, 2007 8:25 am    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,


kann mir einer von euch sagen, wie lang man nach bestandener ATPL Theorie Prüfung Zeit hat, den praktischen Teil zu absolvieren?
FALLS ich nämlich über Flighttrack die Theorie im Fernlehrgang machen würde, würde ich wahrscheinlich während der Zeit nicht zum Fliegen kommen.

Hab ich das richtig verstanden, dass ich die Praxis in DE an einer beliebigen Schule machen kann, aber die CPL/IR Prüfung in Österreich?


Lg,
Malte
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jonas
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
Wohnort: Paradise City

BeitragVerfasst am: Sa Jun 09, 2007 12:33 am    Titel: Antworten mit Zitat

malte hat folgendes geschrieben:
kann mir einer von euch sagen, wie lang man nach bestandener ATPL Theorie Prüfung Zeit hat, den praktischen Teil zu absolvieren?

Musste gerade selbst auch nochmal "nachforschen". Wink
Es sind im Rahmen der modularen Ausbildung nach Bestehen der ATPL-Theorieprüfung wohl 3 Jahre, um die CPL/IR-Praxis und den MCC-Kurs zu absolvieren!

Zitat:
Hab ich das richtig verstanden, dass ich die Praxis in DE an einer beliebigen Schule machen kann, aber die CPL/IR Prüfung in Österreich?

Ja. Wobei theoretisch nur der CPL-Checkflug in dem JAR-Mitgliedsland abgelegt werden muss, in dem auch die ATPL-Theorieprüfung absolviert wurde.
Das Instrument Rating ist keine eigenständige Lizenz, sondern nur eine Zusatzberechtigung und ist auch in D möglich. Frag´ da aber nochmal wuuusch, der kennt sich diesbzgl. besser aus!
Oder ruf´ gleich beim LBA an... Wink

Viele Grüße, jonas
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jonas
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
Wohnort: Paradise City

BeitragVerfasst am: So Jun 10, 2007 11:58 am    Titel: Antworten mit Zitat

Auf www.bristol.gs kann man sich ja die Demo-Videos des Distance Learning´s anschauen! z.B. "Taking a Lesson"...

Der Aufbau und das Layout sehen wirklich top aus! Kann man nicht anders sagen...
Auch der Teil mit der Visualisierung des Lernfortschrittes ist didaktisch prima aufgezogen!

In der Tat kein Vergleich zu den nationalen Fernlehrgangsanbietern!

Mich wundert nur sehr, warum bei solch einem Referenz-Material neben IC noch keine andere deutsche FTO auf die Idee gekommen ist, bristol.gs als Kooperationspartner für die ATPL-Theorie zu wählen!?
Oder gibt es diesbzgl. Restriktionen, dass z.B. nur bestimmte FTO´s oder eine bestimmte Anzahl diese Möhlichkeit bekommt?

Kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen, denn freier Wettbewerb müsste BGS bei dieser offerierten Qualität doch noch mehr Partner und somit einen höheren Umsatz ermöglichen!
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malte
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Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 371

BeitragVerfasst am: Mi Jun 13, 2007 6:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hey,

danke jonas! auf dich ist und bleibt verlass Wink
ja das bristol material sieht super aus.. hab für die ppl prüfung mit exam gelernt..überhaupt kein vergleich mit bristol!!! ich find klasse, dass man einstellen kann, wie viele std man die woche zeit hat und er einem so ein wochenprogamm zusammenstellt..genial!Smile
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Walserberg
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Anmeldungsdatum: 17.05.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: Mo Jul 23, 2007 2:50 pm    Titel: Tolle Neuigkeiten! Antworten mit Zitat

jonas hat folgendes geschrieben:
Mich wundert nur sehr, warum bei solch einem Referenz-Material neben IC noch keine andere deutsche FTO auf die Idee gekommen ist, bristol.gs als Kooperationspartner für die ATPL-Theorie zu wählen!?
Oder gibt es diesbzgl. Restriktionen, dass z.B. nur bestimmte FTO´s oder eine bestimmte Anzahl diese Möglichkeit bekommt?


Servus Jonas & Co.!

Sorry für die Verspätung, war umschulungsbedingt etwas im Stress, gilt es ja so nebenbei noch eine Großfamilie zu betreuen.

Also die News zum Tage, FT ist eine zugelassene FTO. Der erste JAR integrated ATPL-Kurs beginnt Mitte August. Der Fernlehrgang ist natürlich auch zugelassen.

Wenn es noch interessiert, Flight Track wird von VO nach einem Aufsichtsratsbeschluß als bevorzugtes Ausbildungsunternehmen mit der Ausbildung bis zum Typerating betraut, vorerst natürlich neben den laufenden Kursen der Mitbewerber. Also tolle Aussichten für das junge Salzburger Unternehmen.

Liebe Grüße aus SZG

Christian Very Happy

PS: BGS nimmt wirklich nur einen Regionalpartner pro Land, über den laufen dann Alle. Einer der Gründe war Qualitätskontrolle, nicht jeder bekommt die Partnerschaft, dien anderen Gründe habe ich nicht erfragt, immerhin sollte man auch mehrere Regionalpartner auditieren können. In Ö. gibt es aber sowieso nicht viel Auswahl, die meisten haben Nordian.
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jonas
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
Wohnort: Paradise City

BeitragVerfasst am: Mo Jul 23, 2007 3:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christian,

für mich persönlich steht auf jeden Fall schon fest:
ATPL-Theorie möglichst mit BGS-Material!

Ich bin von der offerierten Qualität absolut überzeugt! Very Happy


Viele Grüße,
jonas

P.S: Ab wann genau bietet ihr den Fernlehrgang an? Wann ist das erste Nahseminar geplant? Wie lang benötigt man auf Basis von BGS-Erfahrungewerten ungefähr bei welchem täglichen bzw. wöchentlichen Zeitaufwand bis zur Prüfungsreife (exklusive anschliessendem Nahseminar)? Wie oft pro Jahr ist die Durchführung des Nahseminars in SZG geplant?

Und last but not least nochmal zur Bestätigung: mit erfolgreich absolvierter ATPL-Theorieprüfung würde ich im Rahmen der modularen Ausbildung eine 3-Jahres-Frist auslösen, innerhalb derer ich die praktische CPL-IR(ME)-Prüfung absolviert haben muss! Richtig?
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Walserberg
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Anmeldungsdatum: 17.05.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: Di Jul 24, 2007 12:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Servus Jonas!

jonas hat folgendes geschrieben:
Ab wann genau bietet ihr den Fernlehrgang an?


Die Zulassung wurde beim audit gestern erteilt, der Fernlehrgang kann also jederzeit beginnen. So weit ich weiß wurden die ersten Schüler bereits an BGS gemeldet, für das System.

Zitat:
Wann ist das erste Nahseminar geplant?


Bitte im Büro erfragen. Werde am Do oder Fr im Büro sein um den Personaleinsatz des ersten integrated Kurs mit zu planen.

Zitat:
Wie lang benötigt man auf Basis von BGS-Erfahrungewerten ungefähr bei welchem täglichen bzw. wöchentlichen Zeitaufwand bis zur Prüfungsreife (exklusive anschliessendem Nahseminar)?


Das ist eine gute Frage, mit vielen Antwortmöglichkeiten, abhängig von der eigenen Lebenssituation (Freizeitanteil) sowie Faktoren wie Sprachverständnis und Auffassungsvermögen. Sind Kinder im Haushalt, dann wird es noch aufwändiger, aber das sind meine Erfahrungswerte. Ich werde mich im Büro erkundigen, wie der "offizielle" Zeitaufwand publiziert ist. Der basiert aber, vorerst noch, auf den britischen Erfahrungen.

Zitat:
Wie oft pro Jahr ist die Durchführung des Nahseminars in SZG geplant?


Das wird wohl der Nachfrage angepaßt, denn dzt. ist das Interesse am Fernlehrgang höher als erwartet.

Zitat:
Und last but not least nochmal zur Bestätigung: mit erfolgreich absolvierter ATPL-Theorieprüfung würde ich im Rahmen der modularen Ausbildung eine 3-Jahres-Frist auslösen, innerhalb derer ich die praktische CPL-IR(ME)-Prüfung absolviert haben muss! Richtig?


Das ist korrekt. Die Fristen sind ein eigenes Kapitel, aber im Groben bewegt es sich um 18 Monate für die Theorie Teilprüfungen und 36 Monate für die entsprechende Praxis Prüfung. Die 7 Jahre ab dem letzten IR-Gültigkeitsdatum in der CPL für die ATPL-Theorieprüfung ist dabei eine Ausnahme, die wegen der 1.500 Std aber auch notwendig ist.

Ich nehme an, du bist bereits in Kontakt mit dem Büro. Die Unterlagen liegen bereit und mit der Zulassung ist wieder etwas Druck aus der "Bürokratiearbeit" genommen worden. Das heißt, die Kapazität wird jetzt für den Schulbetrieb frei. Also dann bis bald (?).

Liebe Grüße aus SZG

Christian
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jonas
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
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BeitragVerfasst am: Di Jul 24, 2007 7:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Walserberg hat folgendes geschrieben:
Ich werde mich im Büro erkundigen, wie der "offizielle" Zeitaufwand publiziert ist. Der basiert aber, vorerst noch, auf den britischen Erfahrungen.

Das wäre nett von dir, wenn du das mal machen könntest! Einfach, um schon mal einen groben Anhaltspunkt zu haben, auf was man sich da einlässt...z.B. anhand der britischen Erfahrungswerte von BGS bei durchschnittlicher Auffassungsgabe benötigt man zur Durcharbeitung des Fernlehrgangs bei X Stunden tgl. Zeitaufwand X Monate.
Dass diese Angaben noch durch verschiedenen individuelle Faktoren abweichen können, ist klar...


Zitat:
Das wird wohl der Nachfrage angepaßt, denn dzt. ist das Interesse am Fernlehrgang höher als erwartet.

Das denke ich mir...bei DEM Kooperationspartner, den ihr euch da ins Boot geholt habt.

Zitat:

Ich nehme an, du bist bereits in Kontakt mit dem Büro. Also dann bis bald (?).

Nein, noch nicht. Bin gerade an Diplomprüfungen dran! Aber danach dann... Wink
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snafu
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Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Fr Jul 27, 2007 7:01 am    Titel: Antwort LBA Antworten mit Zitat

Hallo,

bin neu hier. Ich habe JAR FCL PPL und stehe jetzt auch vor der Entscheidung wo mache ich meinen ATPL. Da ich schon fertig studiert habe und einen ganz netten Job habe möchte ich das ganze auch nebenbei machen. Da es hier scheinbar Verwirrungen bezüglich der Annerkennung in Deutschland gibt habe auch ich mal das LBA gefragt.

Hier findet Ihr deren Antwort:

gemäß JAR-FCL 1.065(a) deutsch muß ein Bewerber die ordnungsgemäße
Erfüllung aller Anforderungen für die Erteilung einer Lizenz der
zuständigen Stelle des Staates nachweisen, in dem die
flugmedizinische Erstuntersuchung und Beurteilung sowie Ausbildung und
Prüfung für die entsprechende Lizenz durchgeführt wurde.

Eine Anerkennung von Ausbildungs- bzw. Prüfungsteilen eines anderen
JAA-Mitgliedstaates für eine deutsche Lizenz ist ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

sowie ich das sehe stimmt es also nicht einfach nur die Theorie dort zu machen und nur die CPL - Praktische Prüfung in Österreich abzulegen. Sehe ich das jetzt richtig??

Finde die Idee und Umsetzung von FlightTrack eigentlich richtig gut. Da ich aber jetzt eine Entscheidung treffen will werde ich wohl doch lieber die Finger davon lassen, da es mir einfach zu ungewiss ist wie unkompliziert ich an meinen Deutschen ATPL komme....

Grüße
Jörg
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jonas
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
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BeitragVerfasst am: Fr Jul 27, 2007 3:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jörg!

Der ganze Sachverhalt ist in der Tat komplett verwirrend! Der eine sagt es so, der andere so! Selbst innerhalb des LBA´s hört man verschiedenen Meinungen...

Flighttrack sagt, dass es kein Problem ist, da einige deren ATPL-Theorie-Schüler wohl sogar das Flugtraining in den USA machen und dann "nur" die praktische JAR-FCL-CPL-Prüfung in Österreich ablegen!

Mit Logik kommt man hier wohl nicht weit! Da fragt man sich schon, warum irgendwie alles noch komplexer und bürokratischer erscheint...obwohl die Einführung der JAR-FCL doch eigentlich genau das Gegenteil bewirken sollte!

Zum Glück habe ich selbst noch ein paar Monate Zeit, bis es bei mir "akut" mit der Wahl eines Fernlehrgang-Anbieters wird!
Auf jeden Fall werde ich definitiv keinen deutschen Anbieter wählen. Ich habe mir die beiden mal angesehen und muss sagen, dass das bristol.gs-Material um Welten besser ist!!!

Dann bleibt mir nur noch die Variante, die modulare ATPL-Theorie bei IC zu machen. Die haben ja in D als einzige FTO auch eine Kooperation mit bristol.gs.
Allerdings finde ich das Theorie-Modul bei IC mit 8.900,- € sehr teuer!

Viele Grüße, jonas
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Walserberg
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Anmeldungsdatum: 17.05.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: Fr Jul 27, 2007 5:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

jonas hat folgendes geschrieben:
Hallo Jörg!

Der ganze Sachverhalt ist in der Tat komplett verwirrend! Der eine sagt es so, der andere so! Selbst innerhalb des LBA´s hört man verschiedenen Meinungen...
Mit Logik kommt man hier wohl nicht weit! Da fragt man sich schon, warum irgendwie alles noch komplexer und bürokratischer erscheint...obwohl die Einführung der JAR-FCL doch eigentlich genau das Gegenteil bewirken sollte!


Hallo zusammen!

Also gleich vorneweg, wir sind nach wie vor der Meinung, dass es nach JAR FCL 1 aus dem österr. Bundesgesetzblatt möglich ist Teilbereiche der Ausbildung in Deutschland zu machen. Es wird dezidiert nicht Anders geschrieben, auch nicht bei JAR FCL 1.065. Der Knackpunkt dort ist bei der Übergabe der Zuständigkeit der Behörde während der Ausbildung, was in unserem Fall ja nicht zutrifft. Die ATPL-Theorieprüfung wird in Österreich abgelegt, daher muss die praktische CPL-Prüfung ebenfalls in Österreich erfolgen. Dadurch gibt die österr. Behörde ihre Zuständigkeit nicht ab und stellt am Ende die Lizenz aus, die wiederum nach D. übertragen werden kann, wenn man in D wohnt (über 185 Tage pro Jahr), oder in D als Pilot angestellt ist.
Wir haben heute versucht, die zuständige (österreichische) Behörde zu erreichen, war leider nicht möglich, werden es daher per e-mail versuchen. Eine Aussage des zuständigen Abteilungsleiters sollte dann reichen.

Bis dahin mal zum Vergleich die Textpassagen aus der österr., deutschen und JAA Version der JAR FCL:

JAR FCL 1.065 AT: (a) Der Bewerber hat der zuständigen Behörde die ordnungsgemäße Erfüllung aller Anforderungen
für die Erteilung einer Lizenz nachzuweisen. Diese gilt als zuständige Behörde des „Ausstellerstaates der
Lizenz“.

JAR FCL 1.065 DE: (a) Der Bewerber hat die ordnungsgemäße Erfüllung aller Anforderungen für die Erteilung einer Lizenz der zuständigen Stelle des Staates nachzuweisen, in dem die flugmedizinische Erstuntersuchung und Beurteilung sowie Ausbildung und Prüfung für die entsprechende Lizenz durchgeführt wurden. Nach der Ausstellung ist dieser Staat als „Ausstellerstaat der Lizenz“ zu bezeichnen (siehe JAR FCL 1.010(c)).

JAR FCL 1.065 JAA: (a) An applicant shall demonstrate the
satisfactory completion of all requirements for
licence issue to the Authority of the ‘State of
licence issue’ (see JAR–FCL 1.010(c)).

Sagt selbst, wessen Behörde sich näher an der JAR FCL bewegt.


@Jonas: Der Zeitbedarf liegt bei vier Monaten als absolutes Minimum, Vollzeitstudium, hast du so etwas vor???

Melde mich nochmal, wenn ich die deutsche Version der JAR FCL gelesen habe, die Schweizerische werde ich mir hoffentlich ersparen können. Wink

Liebe Grüße aus SZG

Christian
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