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ATPL incl. PPL?
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Quasar
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Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: So Apr 22, 2007 5:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt eigentlich eher drauf an WIE du deinen ATPL machst.
Wenn du zB bei LH genommen wirst machst du den ATPL durchgehend (keine eigene Prüfung) und darfst dann auch keine entsprechenden Muster fliegen.. dürfte aber leicht zu kriegen sein. Mach man das ganze modular macht man eine Lizenz nach der andren also auch PPL-A, man muss halt die Lizenzen erhalten.

So hats mir jedenfalls ein Bekannter (Pilot) erklärt...
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Nobody who has not been up in the sky on a glorious morning can possibly imagine the way a pilot feels in free heaven. ~William T. Piper
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Howie206
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Anmeldungsdatum: 12.02.2004
Beiträge: 206
Wohnort: EDDF

BeitragVerfasst am: So Apr 22, 2007 5:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@Quasar:

Auch bei LH macht man am Ende seiner Ausbildung einen CPL-IFR... damit kannst du auch kleine Maschinen fliegen.

Gruß
Howie206
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Quasar
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Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: So Apr 22, 2007 6:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so, danke für die Korrektur... Wink
Wie gesagt, mir wurde des so gesagt als ich die Frage gestellt hab...
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Sunrise
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Anmeldungsdatum: 11.04.2007
Beiträge: 48
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: So Apr 22, 2007 8:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

DaKäptn hat folgendes geschrieben:
Also meines Wissens ist es so, dass der UL-Schein 60 Monate gültig ist. Um aber die Rechte der Lizenz ausüben zu dürfen, muss man (Tagesaktuell) innerhalb der letzten 24 Monate 12 Flugstunden und 12 Landungen auf SEP, TMG, oder UL geflogen haben. Darin muss eine Übungsstunde mit Lehrer enthalten sein. Also es gibt da keinen Stichtag, sondern man muss immer, bevor man fliegen geht nachprüfen, ob man vom aktuellen Datum 24 Monate rückwirkend diese Kriterien erfüllt.
Wenn man diese Kriterien nicht erfüllt, kann man eine Befähigungsüberprüfung machen, oder - meines Wissens (bin mir da aber nicht ganz sicher) - die fehlenden Vorrausetzungen unter Aufsicht eines Lehrers nachholen.

Alle Angaben - wie immer - ohne Gewähr Wink. Falls ich mich wo "verhaut" habe, bitte berichtigen!

Viele Grüße
Käptn

P.S. Am Sichersten ist es immer, wenn man an Flugschulen, oder beim DULV/DAeC direkt nachfrägt.



Angenommen ich erfülle diese Voraussetzungen, ist der UL-Schein dann trotzdem nur 60 Monate gültig oder kann man den durch Erfüllen dieser Voraussetzungen, also regelmässiges UL-Fliegen, verlängern? Und das ganze ist dann aber wirklich nur in Deutschland möglich, anderswo bräuchte ich erst die Landeslizens, oder? Hat jemand eine Ahnung, wie man die erwerben kann?

Danke an alle! Smile
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DaKäptn
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Anmeldungsdatum: 22.03.2003
Beiträge: 249

BeitragVerfasst am: So Apr 22, 2007 8:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sunrise hat folgendes geschrieben:
DaKäptn hat folgendes geschrieben:
Also meines Wissens ist es so, dass der UL-Schein 60 Monate gültig ist. Um aber die Rechte der Lizenz ausüben zu dürfen, muss man (Tagesaktuell) innerhalb der letzten 24 Monate 12 Flugstunden und 12 Landungen auf SEP, TMG, oder UL geflogen haben. Darin muss eine Übungsstunde mit Lehrer enthalten sein. Also es gibt da keinen Stichtag, sondern man muss immer, bevor man fliegen geht nachprüfen, ob man vom aktuellen Datum 24 Monate rückwirkend diese Kriterien erfüllt.
Wenn man diese Kriterien nicht erfüllt, kann man eine Befähigungsüberprüfung machen, oder - meines Wissens (bin mir da aber nicht ganz sicher) - die fehlenden Vorrausetzungen unter Aufsicht eines Lehrers nachholen.

Alle Angaben - wie immer - ohne Gewähr Wink. Falls ich mich wo "verhaut" habe, bitte berichtigen!

Viele Grüße
Käptn

P.S. Am Sichersten ist es immer, wenn man an Flugschulen, oder beim DULV/DAeC direkt nachfrägt.



Angenommen ich erfülle diese Voraussetzungen, ist der UL-Schein dann trotzdem nur 60 Monate gültig oder kann man den durch Erfüllen dieser Voraussetzungen, also regelmässiges UL-Fliegen, verlängern? Und das ganze ist dann aber wirklich nur in Deutschland möglich, anderswo bräuchte ich erst die Landeslizens, oder? Hat jemand eine Ahnung, wie man die erwerben kann?

Danke an alle! Smile


Das mit den 24 Monaten ist immer innerhalb dieser 60 Monate so. Wie gesagt vom aktuellen Datum abhängig. Also wenn du am 24.05.2007 einen Flug machen willst, musst du vorher prüfen, ob du seit dem 24.05.2005 diese genannten Kriterien erfüllst. Wenn der Schein nach diesen 60 Monaten zur Verlängerung ansteht, muss man diese erbrachten Leistungen (in Form von Flugstunden, Landungen und Übungsflügen) in ein Formular schreiben und einschicken. Wenn alles erfüllt wird, bekommt man den Schein verlängert und ist wieder weitere 60 Monate gültig. Ein gültiges Medical wird natürlich immer benötigt - logisch.

Wie das mit dem Ausland aussieht, weiß ich auch nicht so genau. Man müsste sich da genauer erkundigen. Früher durfte man nur mit UL Lizenz z.B. nicht nach Österreich fliegen. Dafür hätte man den PPL-A gebraucht. Diese Regelung wurde irgendwann mal für eine gewisse Zeit aufgeweicht. Es war sehr stark vom jeweiligen Land abhängig. Bei einigen war es wohl kaum ein Problem, andere wollten den PPL-A.
Bin mir aber nicht sicher, wie es jetzt gerade ist. Bin zur Zeit (leider) nicht besonders aktiv in diesem Gebiet.
Bei Detailfragen wirklich einfach mal ´ne Mail an eine UL-Flugschule schicken. Die beantworten das sehr gerne.

Viele Grüße
Käptn
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Axel
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Halle

BeitragVerfasst am: Mo Apr 23, 2007 3:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Lizenz ist im Grunde nicht ausschlaggebend, welches Flugzeug du fliegen darfst. Dafür ist die jeweilige Muster- bzw. Klassenberechtigung erforderlich. Eine Klassenberechtigung ist hierbei eine Zusammenfassung mehrerer Flugzeuge. Zum Beispiel sind einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2 Tonnen in einer Klassenberechtigung zusammengefasst. Für größere Flugzeuge bedarf es jeweils einer eigenen Musterberechtigung für jeden Flugzeugtyp.

Rein rechtlich darf ich auch mit einer PPL-A eine Boeing 747 fliegen. Vorausgesetzt, ich erwerbe die entsprechende Musterberechtigung (Type Rating) und ich halte mich an die Einschränkungen, die die PPL auferlegt. Ich darf also meine 747 nur privat und ohne Gewinnerzielungsabsicht fliegen. Und auch nur VFR - wenn ich kein IR habe. Faktisch ist das also Quatsch - aber möglich wäre es.

Umgekehrt darf man selbstverständlich mit einer ATPL ein Echo-Klasse-Flugzeug fliegen - sofern man die entsprechende Klassenberechtigung hat. Diese muss alle zwei Jahre erneuert werden - wofür die bereits angesprochenen Mindeststunden, sowie ein Checkflug mit Lehrer nötig sind.

Kurz: Nicht die Lizenz sondern die Muster- bzw. Klassenberechtigung ist ausschlaggebend dafür, welches Flugzeug du fliegen darfst.
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Sunrise
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Anmeldungsdatum: 11.04.2007
Beiträge: 48
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: Mo Apr 23, 2007 4:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, das macht das Ganze schon klarer, danke. Und die Muster- bzw. Klassenberechtigung erwerbe ich schon während der Ausbildung oder kann man sich die einfach irgendwann besorgen? Trotzdem ist diese Berechtigung landesabhängig, oder? Also würde sie nicht gelten, wenn ich im Ausland eine Maschine chartern möchte.
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Axel
NFFler
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Halle

BeitragVerfasst am: Mo Apr 23, 2007 6:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gültigkeit im Ausland ist mir auch immer wieder ein Fragezeichen. Erstmal klar ist, dass JAR-Lizenzen (also alle, wenn du sie jetzt in Europa erwirbst), in allen JAR-Ländern gelten. Grob gesagt sind das alle europäische Länder. Das stimmt zwar nicht ganz - aber fast. Korrigiert mich, wenn ich Mist erzähle.

Beim UL gilt das aber nicht. Der UL-Schein ist meines Wissens nicht im Ausland gültig, da er im Sinne des Gesetzes keine Fluglizenz ist, sondern ein Sportgeräteführerschein (ähnlich einem Tauchschein oder einem Falschirmspringerschein) welcher auf rein nationalen Regeln basiert. Da hat mehr oder weniger jedes Land eigene Regeln erfunden. Das soll aber glaube auch vereinheitlicht werden - als very light aircraft, oder so.

Beim PPL-A erwirbst du die Klassenberechtigung bis 2 Tonnen und einmotorig automatisch zusammen mit der Lizenz. Jede weitere Berechtigung musst du zusätzlich erwerben. Zum Beispiel, wenn du ein Flugzeug über 2 Tonnen bewegen willst. Seit einiger Zeit gibt es auch die PPL-N (N für national). Dieser ist nur bis 790 kg (?) gültig - also dank kleinerer Flugzeuge etwas günstiger zu erwerben. Die PPL-N ist aber eine rein deutsche Erfindung und wird deshalb im Ausland nicht anerkannt. Du bist also auf innerdeutsche Flüge festgenagelt.
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