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Neuer Ausbildungsweg in Australien ?!?!
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Flzg
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: Fr Feb 16, 2007 1:52 am    Titel: Antworten mit Zitat

eimsewan hat folgendes geschrieben:
könnte man nicht theoretisch einfach in dem land, wo man gerne arbeiten möchte, die prüfung einfach nochmal ablegen? vllt wird man von der dortigen flugbehörde zur prüfung zugelassen, wenn man schon einen (oder heißt es eine Question ) atpl aus dem ausland hat.
ich meine, die nötigen kenntnisse hat man ja. wer in europa nen airbus fliegen darf, sollte doch dafür in australien fähig sein und umgekehrt oder nicht?! zumal man als pilot der lh ja auch in verschiedene länder außerhalb europas fliegt, wo man was anderes als den europäischen atpl benötigen würde, um dort beruflich zu fliegen.
wenn das ginge, müsste man überlegen, wie teuer die atpl-prüfung in demjenigen land ist. das könnte bestimmt im vierstelligen euro-bereich liegen. aber wenn es nicht mehr als ein monatsgehalt ist, wär es meiner meinung nach sinnvoll.


Anerkennung eines nicht-JAR-FCL ATPL setzt 1500 Flugstunden als Kapitän (Kommandant) auf Verkehrsflugzeugen voraus.
Die Anerkennung führt nicht zur Erteilung einer nationalen deutschen oder JAR-FCL Lizenz. Nur der Privatpilotenschein (PPL) kann auf Antrag in eine JAR-FCL Lizenz bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem der Bewerber seinen Wohnsitz hat, umgeschrieben werden.

Zum Pilot der Lufthansa im Ausland:
Er fliegt weltweit mit der JAR-FCL Lizenz, denn sein Luftfahrzeug behält ja auch weltweit das deutsches Staatszugehörigkeitszeichen.
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eimsewan
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Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 38
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: Fr Feb 16, 2007 4:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Flzg hat folgendes geschrieben:
Zum Pilot der Lufthansa im Ausland:
Er fliegt weltweit mit der JAR-FCL Lizenz, denn sein Luftfahrzeug behält ja auch weltweit das deutsches Staatszugehörigkeitszeichen.


ja, das ist ja klar. ich meine das nur mal auf den logischen standpunkt bezogen (also unabhängig vom luftfahrt gesetz). von dem her ist es meiner meinung nach selbstverständlich, dass zb ein 747 kapitän bei der lh eigentlich auch in der lage sein müsste, eine 747 unter australischer flagge bei qantas zu fliegen. problem sind halt diese ganze nationalen begrenzungen, wie du ja shcon sagtest.

aber das mit der kapitänsregelung ist ja mal sehr interessant zu wissen.

mfg eimsewan
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