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								| Crazy888 Captain
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 04.12.2006
 Beiträge: 70
 
 
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											|  Verfasst am: Mo Dez 04, 2006 5:38 pm    Titel: Frage zum Bewerbungsbogen, zur Bundeswehr, zur FH in Bremen |   |  
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											| Also, hallo ich bin neu hier.
 Ich bin seit Mai 18 Jahre alt und derzeit in der 13. Klasse.
 Einen Musterungstermin hab noch nicht bekommen.
 
 So nun meine Fragen:
 Was ist sinnvoller? Erst der Wehrdienst bei der Bundeswehr nachm Abi im nächsten Jahr und sich dann erst für das darauffolgende Wintersemester 2008 bewerben oder schon jetzt?
 Muss man den Wehrdienst dann später nachholen nach den 3 Jahren Ausbildung?
 
 Und nun noch eine Frage zu dem Bewerbungbogen den man im Internet ausfüllen kann. Dort steht bei dem Punkt "Ihr Einstieg in die Schulung" ein rundes Kontrollkästchen das man auswählen muss bei dem folgendes steht:
 
 "Ich bin im Besitz der allg./fachgebundenen Hochschulreife und stehe zum Studium zur Verfügung ab Wintersemester 01.10.2007."
 
 Jedoch mach ich doch erst im Mai 2007 mein Abi und bin jetzt somit noch nicht im Besitz der allg. Hochschulreife. Kann ich das Kästchen trotzdem auswählen?
 
 Und nochwas:
 da steht das ich mich selbstständig bei der FH um einen Studienplatz bewerben muss.
 
 Wie läuft das genau? Müsst ich mich da jetzt auch schon bei der FH bewerben ohne zu wissen ob ich überhaupt den Eignungstest bei der Lufthansa bestehe?
 ich dachte wenn ich bei der Lufthansa angenommen werde sorgen die dann für ein Studiumplatz?
 Was ist wenn ich an der FH nicht angenommen werde aber den Eignungstest trotzdem bestehe?
 
 Wie läuft das genau ab?
 Ich hoffe ihr könnt mir bei meinen vielen Fragen helfen.
 DANKE!
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								| ratzfatz Captain
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 16.07.2006
 Beiträge: 1213
 Wohnort: FRA
 
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											|  Verfasst am: Mo Dez 04, 2006 6:53 pm    Titel: |   |  
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											| 1) Wehrdienst muss zu Ausbildungsbeginn abgeleistet sein. 
 2) Wenn du dein Abi im Mai hast, dann reicht das doch für den 1.10.07.
 Interessanter ist aber, ob du gezogen wirst. Wenn das der Fall ist, dann stehst du natürlich nicht mehr zur Verfügung.
 
 3) Zu allen Fragen die du hast, wird dir mit Sicherheit unter den Telefonnummern geholfen, die du auf www.Lufthansa-pilot.de --> Kontakt findest.
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								| Crazy888 Captain
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 04.12.2006
 Beiträge: 70
 
 
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											|  Verfasst am: Mo Dez 04, 2006 7:57 pm    Titel: |   |  
											| 
 |  
											| Wiederspricht sich das mit dem Wehrdienst aber nicht ein bisschen? 
 Ich hab gelesen das der Wehrdienst nicht vorher geleistet werden muss.
 
 Auch in der Online Bewerbung unter "Weitere Vorraussetzungen" kann man folgendes auswählen:
 
 "bisher kein Musterungsbescheid /
 gemustert, aber noch kein Datum"
 
 Was ist nun richtig?
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								| Flzg Captain
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 29.09.2006
 Beiträge: 318
 
 
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											|  Verfasst am: Mo Dez 04, 2006 9:52 pm    Titel: |   |  
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											|  	  | ratzfatz hat folgendes geschrieben: |  	  | Wehrdienst muss zu Ausbildungsbeginn abgeleistet sein. | 
 
 Nein. www.lh-pilot.de
 "Ab sofort können Sie sich auch ohne Musterungsbescheid bewerben und die Eignungstests durchlaufen. Der Wehr- / Zivildienst muss dann erst nach dem Ende der Schulung abgeleistet werden. Sofern Sie befreit oder ausgemustert sind, können Sie jederzeit direkt durchstarten."
 
 Wenn Du zusätzlich zur Pilotenausbildung den Studiengang ILST absolvieren möchtest, musst Du Dich um die Immatrikulation bemühen.
 
 "Auch für den ILST müssen Sie sich im ersten Schritt bei uns online bewerben und die Eignungsuntersuchungen bestehen. Beachten Sie, dass der Einstieg in das Studium immer nur zum Wintersemester im Oktober möglich ist. Parallel müssen Sie sich selbst um die Immatrikulation an der Hochschule kümmern. Auf der Homepage der Hochschule finden Sie die aktuellen Bewerbungsfristen. Voraussetzung für die Immatrikulation in Bremen ist ein Schulungsvertrag mit Lufthansa Flight Training."
 
 http://www.lufthansa-pilot.de/faq.php#Studium
 
 "Wo finde ich Informationen über den ILST?
 
 Sie sollten sich genau unter www.hs-bremen.de informieren, ob die Studieninhalte Ihren Stärken und Interessen entsprechen. Ein erfolgreich absolviertes Studium bietet keine Garantie für eine entsprechende Stelle im Bodenbereich der Lufthansa (z.B. im Falle von Fluguntauglichkeit). Viele Infomationen finden Sie auch auf den Homepages der einzelnen ILST-Kurse im Internet."
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								| Crazy888 Captain
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 04.12.2006
 Beiträge: 70
 
 
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											|  Verfasst am: Mi Dez 06, 2006 4:34 pm    Titel: |   |  
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 |  
											| Und wie läuft das mit der Bewerbung bei der Hochschule? Sollte ich warten bis ich die Eignungstest bestanden habe?
 
 Und wie siehts halt aus wenn ich den Eignungstest betsanden haben sollte aber keinen Platz mehr an der FH bekomme?
 
 
 Und nochmal was zur Bundeswehr:
 Was meint ihr sollte man lieber vorher schon zum Bund gehen oder hat das keinerlei Nachteile wenn ich erst nach der Ausbildung gehe.
 Nicht das ich dann die Ausbildung hinter mir hab und keinen Arbeitsplat bei der Lufthansa bekommen nur weil ich noch zur Bundeswehr muss.
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								| ratzfatz Captain
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 16.07.2006
 Beiträge: 1213
 Wohnort: FRA
 
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											|  Verfasst am: Mi Dez 06, 2006 8:57 pm    Titel: |   |  
											| 
 |  
											| Das ist aber neu, dass man den Dienst nachher leisten kann. Mir wurde damals noch gesagt, ich müsse vorher geleistet haben... 
 Im Zweifelsfalle würde ich aber tunlichst die Ausbildung nach dem Dienst beginnen. Es ist doch völliger Blödsinn, erst nach der Ausbildung zum Bund zu gehen.
 Interessant ist das ganze für diejenigen, die nach Beendigung der Ausbildung zu alt sind, noch gezogen zu werden.
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								| Amok Captain
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 02.06.2006
 Beiträge: 2464
 
 
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											|  Verfasst am: Mi Dez 06, 2006 10:04 pm    Titel: |   |  
											| 
 |  
											| hast du musterung oder einberufungsbescheid während der schulung oder wenn du den schulungsvertrag hast legt man einfach wiederspruch ein 
 man wird dann für die zeit freigestellt, und macht man ilst, der immerhin 5 jahre dauert ink. ausbildung, dann wird sich mit sicherheit vom kwa niemand mehr bei dir melden
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								| MichaelZ Captain
 
  
  
 Anmeldungsdatum: 09.10.2006
 Beiträge: 1153
 
 
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											|  Verfasst am: Mi Dez 06, 2006 10:54 pm    Titel: |   |  
											| 
 |  
											| Du kannst ja auch den Wehr-ZivilDienst aufschieben und hoffen dass dir während des Studiums ein Flugzeug über das Bein rollt... ----> Untauglich ---> ausgemustert... 
 
 lol sry das war jetzt blöd
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 LH - FAIL :/
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								| Crazy888 Captain
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 04.12.2006
 Beiträge: 70
 
 
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											|  Verfasst am: Do Dez 07, 2006 9:22 pm    Titel: |   |  
											| 
 |  
											| Also kann ich darauf schließen das es völlig egal is ob man vorher oder nacher zum Bund gehen. 
 Und wär nett wenn jemand noch meine Frage bzgl. dere FH klären könnte:
 
 
  	  | Zitat: |  	  | Und wie läuft das mit der Bewerbung bei der Hochschule?
 Sollte ich warten bis ich die Eignungstest bestanden habe?
 
 Und wie siehts halt aus wenn ich den Eignungstest bestanden haben sollte aber keinen Platz mehr an der FH bekomme?
 
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								| Amok Captain
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 02.06.2006
 Beiträge: 2464
 
 
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											|  Verfasst am: Do Dez 07, 2006 9:57 pm    Titel: |   |  
											| 
 |  
											|  	  | Zitat: |  	  | Vertrag mit einer Partner-Verkehrsfliegerschule Die Hochschule Bremen schreibt vor, dass zur Immatrikulation in den ILST ein Schulungsvertrag mit einer unserer Partner-Verkehrsfliegerschulen vorliegen muss.
 
 Dabei wird aus Kulanz und aufgrund der Einsicht, dass sich die ILST-Studierenden einen vertieften Einblick in das Flugschul-Angebot verschaffen wollen, die Vorlage eines Vorvertrages erlaubt.
 
 Die Partner-Verkehrsfliegerschulen bieten den Studierenden auch einen solchen Vorvertrag an.
 
 Die Studierenden sind verpflichtet, spätestens zum Ende des 2. Semesters (Stichtag: 1. September des Jahres nach der Immatrikulation) dem Immatrikulationsamt der Hochschule Bremen unaufgefordert einen endgültigen Schulungsvertrag mit einer unserer Partner-Verkehrsfliegerschulen vorzulegen.
 
 Liegt zum Stichtag kein endgültiger Schulungsvertrag vor, kann eine Fortsetzung des Studiums innerhalb des Semesterverbandes nicht mehr erfolgen, da eine Ausbildung von Seiten der Partner-Verkehrsfliegerschulen frühestens ein Jahr später im nachfolgenden Semesterverband beginnen kann.
 | 
 
 du kannst dich erst mit vertrag von der lft bewerben, demzufolge muss das ganze gedöns (bu/fq/med) vor dem 15.7 des zu beginnenden Wintersemesters abgeleistet werden wenn man im gleichen Jahr Abi macht. Ansonsten heißt es ein Jahr warten.
 
 http://www.hs-bremen.de/Deutsch/Seiten.asp?SeitenID=59
 
 alles prima erklärt mit Telefonnummern, wählen, fragen -> alles wissen !
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								| totalx Captain
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 28.06.2004
 Beiträge: 113
 Wohnort: Dietzenbach
 
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											|  Verfasst am: Fr Dez 08, 2006 7:44 am    Titel: |   |  
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											|  	  | Amok hat folgendes geschrieben: |  	  |  	  | Zitat: |  	  | Vertrag mit einer Partner-Verkehrsfliegerschule Die Hochschule Bremen schreibt vor, dass zur Immatrikulation in den ILST ein Schulungsvertrag mit einer unserer Partner-Verkehrsfliegerschulen vorliegen muss.
 
 Dabei wird aus Kulanz und aufgrund der Einsicht, dass sich die ILST-Studierenden einen vertieften Einblick in das Flugschul-Angebot verschaffen wollen, die Vorlage eines Vorvertrages erlaubt.
 
 Die Partner-Verkehrsfliegerschulen bieten den Studierenden auch einen solchen Vorvertrag an.
 
 Die Studierenden sind verpflichtet, spätestens zum Ende des 2. Semesters (Stichtag: 1. September des Jahres nach der Immatrikulation) dem Immatrikulationsamt der Hochschule Bremen unaufgefordert einen endgültigen Schulungsvertrag mit einer unserer Partner-Verkehrsfliegerschulen vorzulegen.
 
 Liegt zum Stichtag kein endgültiger Schulungsvertrag vor, kann eine Fortsetzung des Studiums innerhalb des Semesterverbandes nicht mehr erfolgen, da eine Ausbildung von Seiten der Partner-Verkehrsfliegerschulen frühestens ein Jahr später im nachfolgenden Semesterverband beginnen kann.
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 du kannst dich erst mit vertrag von der lft bewerben, demzufolge muss das ganze gedöns (bu/fq/med) vor dem 15.7 des zu beginnenden Wintersemesters abgeleistet werden wenn man im gleichen Jahr Abi macht. Ansonsten heißt es ein Jahr warten.
 
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 Das stimmt so leider nicht.
 
 Du musst einen Vorvertrag der LFT oder einer anderen Partnerverkehrsfliegerschule vorlegen. (Vorverträge der anderen Schulen bekommt man auf Anfrage zugeschickt.) Der Termin dafür ist der Studienbeginn, also sowas um den 4. Oktober rum.
 
 Bis zum 15.7. muss man sich lediglich um einen Studienplatz beworben haben. Im ILST ist man im Moment eh froh über jeden der kommt. Da schicken die keinen weg.
 _________________
 Alex
 
 10.ILST
 
 BU, FQ, MED, BRE I,PHX, BRE II, ATPL, PA42
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								| Amok Captain
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 02.06.2006
 Beiträge: 2464
 
 
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											|  Verfasst am: Fr Dez 08, 2006 5:57 pm    Titel: |   |  
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											|  	  | totalx hat folgendes geschrieben: |  	  |  	  | Amok hat folgendes geschrieben: |  	  |  	  | Zitat: |  	  | Vertrag mit einer Partner-Verkehrsfliegerschule Die Hochschule Bremen schreibt vor, dass zur Immatrikulation in den ILST ein Schulungsvertrag mit einer unserer Partner-Verkehrsfliegerschulen vorliegen muss.
 
 Dabei wird aus Kulanz und aufgrund der Einsicht, dass sich die ILST-Studierenden einen vertieften Einblick in das Flugschul-Angebot verschaffen wollen, die Vorlage eines Vorvertrages erlaubt.
 
 Die Partner-Verkehrsfliegerschulen bieten den Studierenden auch einen solchen Vorvertrag an.
 
 Die Studierenden sind verpflichtet, spätestens zum Ende des 2. Semesters (Stichtag: 1. September des Jahres nach der Immatrikulation) dem Immatrikulationsamt der Hochschule Bremen unaufgefordert einen endgültigen Schulungsvertrag mit einer unserer Partner-Verkehrsfliegerschulen vorzulegen.
 
 Liegt zum Stichtag kein endgültiger Schulungsvertrag vor, kann eine Fortsetzung des Studiums innerhalb des Semesterverbandes nicht mehr erfolgen, da eine Ausbildung von Seiten der Partner-Verkehrsfliegerschulen frühestens ein Jahr später im nachfolgenden Semesterverband beginnen kann.
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 du kannst dich erst mit vertrag von der lft bewerben, demzufolge muss das ganze gedöns (bu/fq/med) vor dem 15.7 des zu beginnenden Wintersemesters abgeleistet werden wenn man im gleichen Jahr Abi macht. Ansonsten heißt es ein Jahr warten.
 
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 Das stimmt so leider nicht.
 
 Du musst einen Vorvertrag der LFT oder einer anderen Partnerverkehrsfliegerschule vorlegen. (Vorverträge der anderen Schulen bekommt man auf Anfrage zugeschickt.) Der Termin dafür ist der Studienbeginn, also sowas um den 4. Oktober rum.
 
 Bis zum 15.7. muss man sich lediglich um einen Studienplatz beworben haben. Im ILST ist man im Moment eh froh über jeden der kommt. Da schicken die keinen weg.
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 naja um den vorvertrag zu haben muss man ja immerhin schonmal durch die fq
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