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Jugendstrafe
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aNd
Gast





BeitragVerfasst am: Do Nov 30, 2006 7:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

sag einfach du hast die gruene karte vergessen... dan sagen sie du sollst die innerhalb einer woche bei der poccistrasse vorzeigen. irgendeiner deiner freunde oder eltern haben immer ne gruene karte und da die ja uebertragbar sind... bingo. musst dan nur 5 euro zahlen. das ist der beste weg sich das ganze geld zu sparen. und das auf legalem wege.
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Manniger
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Anmeldungsdatum: 19.11.2006
Beiträge: 660
Wohnort: EDTR Rheinfelden

BeitragVerfasst am: Do Nov 30, 2006 9:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

wohl nicht. Komiltonen von meinem Cousin, der an der TU studiert, haben teilweise in dem Plastiketui für die Monatskarte statt der Fahrkarte immer 40 Euro, die sie statt Fahrkarte vorzeigen. Wenn man gleich zahlt dann nehmen die wohl keine Personalien auf, also können sie dir nicht nachweisen, wie viel mal sie dich schon erwischt haben... des mit der vergessenen Karte kann auch in die Hose gehen...
_________________
"When once you have tasted flight, you will forever walk the earth with your eyes turned skyward, for there you have been and there you will always long to return."
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markus87
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Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 122
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Do Nov 30, 2006 10:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@ manniger
warum haste denn nicht deinen freund der an der TU studiert gefragt ob es "masters" oder "master" heißt, anstatt die Umfrage zu starten? Razz
_________________
BU: 17./18.01.08 Very Happy
FQ: 15./16.04.08 ma schaun..
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: Do Nov 30, 2006 10:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Manniger hat folgendes geschrieben:
wohl nicht. Komiltonen von meinem Cousin, der an der TU studiert, haben teilweise in dem Plastiketui für die Monatskarte statt der Fahrkarte immer 40 Euro, die sie statt Fahrkarte vorzeigen. Wenn man gleich zahlt dann nehmen die wohl keine Personalien auf, also können sie dir nicht nachweisen, wie viel mal sie dich schon erwischt haben... des mit der vergessenen Karte kann auch in die Hose gehen...


naja, vllt solltest du deinem cousin mal flüstern das sein studentenausweiß auch ein semesterticket ist mit dem er kostenlos im Verbundnetz des Studienortes fahren kann, also respektiv sowas wie RMV, MVV etc mit bus und bahn Wink

bißchen unglaubwürdig, das weiß eigentlich jeder der studiert
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aNd
Gast





BeitragVerfasst am: Do Nov 30, 2006 10:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Amok hat folgendes geschrieben:
Manniger hat folgendes geschrieben:
wohl nicht. Komiltonen von meinem Cousin, der an der TU studiert, haben teilweise in dem Plastiketui für die Monatskarte statt der Fahrkarte immer 40 Euro, die sie statt Fahrkarte vorzeigen. Wenn man gleich zahlt dann nehmen die wohl keine Personalien auf, also können sie dir nicht nachweisen, wie viel mal sie dich schon erwischt haben... des mit der vergessenen Karte kann auch in die Hose gehen...


naja, vllt solltest du deinem cousin mal flüstern das sein studentenausweiß auch ein semesterticket ist mit dem er kostenlos im Verbundnetz des Studienortes fahren kann, also respektiv sowas wie RMV, MVV etc mit bus und bahn Wink

bißchen unglaubwürdig, das weiß eigentlich jeder der studiert



Nein, das stimmt so 100% nicht, zumindest bei der TU hat man dies nicht, wie es bei der LMU etc... aussieht weiss ich nicht. Aber man muss den normalen Studententarif zahlen fuer MVG/MVV
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: Do Nov 30, 2006 10:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ehrlich ?

die armen schweine Laughing ich hab ein Semesterticket, wobei ich es nie benutze

edit:/

btw.

TU hat sehrwohl Semesterticket (Am beispiel von Darmstadt jetzt)

http://www.asta-tud.de/de/infos/semesterticket/

alles im Studiausweis drin und wird mit dem Semesterbeitrag (180€) bezahlt
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aNd
Gast





BeitragVerfasst am: Do Nov 30, 2006 11:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry... wenn das nicht herrausgegangen ist, ich habe jetzt natuerlich nur von Muenchen geredet, und da bin ich mir zu 100% sicher, dass die TU und FH die ganz normalen Studenten/Schuelertickets kaufen muss... Bei der LMU weiss ichs wie gesgat nicht.
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Flzg
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Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: Fr Dez 01, 2006 3:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

bearbus hat folgendes geschrieben:
PS: Wie is das eigentlich, wenn man die österreichische Staatsbürgerschaft beantrag und dann "genommen" wird, werden die Vorstrafen dann übertragen? Sonst könntest du ja auswandern und dich als Österreicher bewerben?!


Unabhängig von Lufthansa muss man als Pilot regelmäßig, z.Z. alle 12 Monate, eine behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung nach LuftSiG § 7 bestehen. Dabei werden alle Daten bei

Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden der Länder,
Bundeszentralregister,
Bundeskriminalamt,
Zollkriminalamt,
Bundesamt für Verfassungsschutz,
Bundesnachrichtendienst,
militärischem Abschirmdienst,
Bundesbeauftragtem für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik,
Strafverfolgungsbehörden,
Kraftfahrtbundesamt, etc.

eingeholt. Auch wenn man ins Ausland zieht/seine Nationalität bleiben die entsprechenden Daten in Deutschland gespeichert. Wer nicht die letzten 10 Jahre ausschließlich in Deutschland wohnte, muss gegebenenfalls entsprechenden Nachweise aus den Wohnsitzländern beibringen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung geht weit über Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis hinaus. Die personenbezogenen Daten bleiben bis drei Jahre nach dem Ausscheiden aus der fliegerischen Tätigkeit gespeichert.
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Oyntzi
NFFler
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Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 24
Wohnort: bei EDDN

BeitragVerfasst am: Fr Dez 01, 2006 4:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Flzg hat folgendes geschrieben:
Dabei werden alle Daten bei

Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden der Länder,
Bundeszentralregister,
Bundeskriminalamt,
Zollkriminalamt,
Bundesamt für Verfassungsschutz,
Bundesnachrichtendienst,
militärischem Abschirmdienst,
Bundesbeauftragtem für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik,
Strafverfolgungsbehörden,
Kraftfahrtbundesamt, etc.

eingeholt.


Bedeutet das, dass man sich darum selber kümmern muss (also die Flensburg-Bescheide, usw. jedes Jahr neu beantragen muss) oder macht das direkt das LBA oder die Airline, für die man fliegt?
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Flzg
Captain
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Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: Fr Dez 01, 2006 4:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Aus "Datenschutzgründen" musst Du die Überprüfung selbst beantragen. Bei Lufthansa geht das sehr unkompliziert auf elektronischem Wege. Musst nur Deine Wohnorte der letzten zehn Jahre bestätigen und die Überprüfung per Klick beantragen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.
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Sicherheitssalamander
Moderator
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Anmeldungsdatum: 13.07.2008
Beiträge: 1924

BeitragVerfasst am: Mo Jul 14, 2008 10:51 am    Titel: Antworten mit Zitat

Der Thread ist zwar schon 1 1/2 Jahre alt, aber ich bin durch Zufall drauf gestoßen und will noch was dazu sagen.

Ich denke , dass, egal um welche Straftaten es sich handelt, es für alle Straftaten Fristen gibt, wann diese aus einem Führungszeugnis entfernt werden. Einfach mal bei Wikipedia nach Führungszeugnis suchen.
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EDML
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mo Jul 14, 2008 11:45 am    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, das stimmt so nicht. Das LBA braucht ein sog. Behördenführungs-
zeugnis (Belegart "O"). Da steht viel mehr drin und auch bereits aus dem
normalen Führungszeugnis gelöschte Delikte sind noch verzeichnet.

Gruß, Marcus
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