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bearbus Captain


Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 762
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Verfasst am: Fr Nov 17, 2006 10:52 pm Titel: |
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Luftraum G geht normalerweise von Grund bis 2500ft. Das kann aber auch auf 1700ft oder 1000ft beschränkt werden, wie du schon gesagt hast. Oft in Nähe von großen Flughäfen, das ist aber alles in der Karte eingezeichnet. In Luftraum G braucht man mindestens 1,5 km Flugsicht, immer Erdsicht und man darf die Wolken nicht berühren. Dort fliegt kein kontrollierter Verkehr, nur Sichtverkehr!
Luftraum E geht normalerweise von 2500ft (oder halt dann auch wenn Golf runtergesetzt ist, dann beginnt Echo schon ab 1700 oder 1000 ft) bis FL 100 und da fliegt auch IFR Verkehr durch die Gegend. Man braucht 8 km Flugsicht und muss zu den Wolken 1000ft vertikalen und 1,5 km horizontalen Abstand halten, da aus der Wolke IFR Verkehr herausfliegen kann. Dort können auch Airbuss und Boeings rumfliegen^^
Ich hoffe, mein Segelflieger-knowledge hilft dir weiter
Grüße,bear |
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Patrik Captain

Anmeldungsdatum: 22.04.2005 Beiträge: 401 Wohnort: Dortmund  |
Verfasst am: Sa Nov 18, 2006 4:14 pm Titel: |
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Hallo FQ Versager!
Schau mal unter www.luftrecht-online.de .
Dort steht alles zur deutschen Luftraumstruktur, den entsprechenden VMC Minimas und Regeln für die jeweiligen Lufträume. Viel Spaß beim stöbern  _________________ Schöne Grüße! |
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Lufthansa 301 Senior First Officer


Anmeldungsdatum: 04.08.2006 Beiträge: 50 Wohnort: Stuttgart  |
Verfasst am: Sa Nov 18, 2006 11:22 pm Titel: |
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Nun auch nochmal von mir ...
A, Alpha nicht gebräuchlich in D, nur IFR-Verkehr (IFR: Instrument Flight Rules) erlaubt
B, Bravo nicht gebräuchlich in D, IFR-Verkehr und VFR-Verkehr (VFR: Visual Flight Regulations) erlaubt. Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich. VFR- und IFR-Flüge werden untereinander und gegeneinander gestaffelt.
C, Charlie kontrollierter Luftraum (in der Regel der komplette Luftraum ab FL 100, in Alpennähe ab FL 130) und in der Nähe von Verkehrsflughäfen unterhalb von FL 100
D, Delta kontrollierter Luftraum als 'Kontrollzone' '(D-CTR)' selber oder über den Kontrollzonen von Verkehrsflughäfen als kontrollierter Luftraum als Ersatz für C ohne CVFR-Pflicht im Sichtflug (CFVR: controlled visual flight rules; Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich, Minima für VFR-Flüge: Abstand von Wolken vertikal 1000ft, horizontal 1,5km, Flugsicht: 5km)
E, Echo kontrollierter Luftraum, für IFR und VFR-Flüge, wobei letztere keine Freigabe zum Einflug in diesen Luftraum benötigen, (Höchstgeschwindigkeit 250kt unter Flightlevel FL 100, meist ab 2500ft über Grund, Minima für VFR-Flüge: 8km Flugsicht, Abstand von Wolken vertikal 1000ft, horizontal 1,5km). Es ist der meistgenutzte Luftraum bei normalen VFR-Überlandflügen.
F, Foxtrot unkontrollierter Luftraum, wird aktiviert bei Nutzung durch IFR -Betrieb, trotzdem unkontr. Luftraum. Aber jeweils nur ein IFR-Flieger darf aktuell im Luftraum F sein (one at time..oder auch single approach)
G, Golf unkontrollierter Luftraum nur für VFR-Flieger, Höhe stets über Grund definiert (gestaffelt von 1000ft über 1700ft und 2500ft über Grund in zunehmender Entfernung zu einer Kontrollzone).
Um dies nochmal visuell zu unterlegen ...
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/Luftraum-Bild1.jpg
http://www.dg-flugzeugbau.de/Data/luftraum.jpg
http://www.flugplatz-schwenningen.de/fp_luftraum.gif _________________ If there is no Boeing,
I´am not going! |
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