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Frage bezüglich des biogr. Fragebogens: Ordnungswiedrigkeit
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Odyssee
NFFler
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Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 23
Wohnort: Ahaus

BeitragVerfasst am: Di März 28, 2006 10:07 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hi !
Ich hab ein ähnliches Problem und zwar hab ich im Moment ein schwebendes Verfahren bezüglich einer "Rechts-vor-Links" Geschichte. Ich wusste nicht mal, dass da Vorfahrtsregel herrscht und es ist auch wie eine abknickende Vorfahrt gebaut.
Problem an der Geschichte: Wenn mein Einspruch scheitert sind es satte 3 Punkte in Flensburg, ne Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.
Ich hab einige Fotos von der Geschichte und die ganze Sache hat sich im Bereich unterhalb von 10 km/h abgespielt und es hat nur gereicht, weil der Unfallgegner die Kurve geschnitten hat.
In dem Fall dann einfach die Sache bei der FQ so erklären? Und was ist mitm ankreuzen, wenn die Sache vor Gericht geht? Ich hab ne Rechtsschutz und werd deshalb wenn's nötig ist auch noch bis zum OLG gehen Wink Dann dauert die Sache nur mit Sicherheit noch weit über meine FQ hinaus.
Grüße,
Odyssee
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Kölsche Jung
Captain
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 149
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Di März 28, 2006 11:20 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe ein paar Fragen zu deinem Problem, da ich aus deinem Post nicht ganz schlau werde:

Odyssee hat folgendes geschrieben:
Hi !
Ich hab ein ähnliches Problem und zwar hab ich im Moment ein schwebendes Verfahren bezüglich einer "Rechts-vor-Links" Geschichte. Ich wusste nicht mal, dass da Vorfahrtsregel herrscht und es ist auch wie eine abknickende Vorfahrt gebaut.

Was für ein Verfahren? Ordnungswidrigkeit oder Straftat (Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr)?

Odyssee hat folgendes geschrieben:

Problem an der Geschichte: Wenn mein Einspruch scheitert sind es satte 3 Punkte in Flensburg, ne Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.

Meinst du den Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid? Die scheitern zu fast 100%
Odyssee hat folgendes geschrieben:

Ich hab einige Fotos von der Geschichte und die ganze Sache hat sich im Bereich unterhalb von 10 km/h abgespielt und es hat nur gereicht, weil der Unfallgegner die Kurve geschnitten hat.

Eine Mitschuld des Gegners ändert nichts an deinem Vorfahrtsverstoß.

Odyssee hat folgendes geschrieben:
Ich hab ne Rechtsschutz und werd deshalb wenn's nötig ist auch noch bis zum OLG gehen Wink Dann dauert die Sache nur mit Sicherheit noch weit über meine FQ hinaus.


OLG? Bist du vom Unfallgegner verklagt worden oder meinst du das OVG?
_________________
Gruß
Michael
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Odyssee
NFFler
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Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 23
Wohnort: Ahaus

BeitragVerfasst am: Di März 28, 2006 1:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was für ein Verfahren? Ordnungswidrigkeit oder Straftat (Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr)?


Jep .. laut StVO ist das ein gefährlicher Eingriff. An der Stelle herrscht aber nicht hundertprozentig rechts vor links. Wüsst auch keiner aus meinem Bekanntenkreis. Deswegen der Einspruch, weil an der Stelle nicht mal Kreisamt, noch Stadtbauamt, noch Polizei zu 100% sagen wollen, es ist Rechts-vor-Links oder nicht.

Zitat:
OLG? Bist du vom Unfallgegner verklagt worden oder meinst du das OVG?


Das wär ja noch schöner als schön. Der hat nicht mal nen Schaden und meiner ist marginal. Es ist nur ein minimaler Teilkaskoschaden entstanden. Ich hab erst mal nen Widerspruch eingelegt und hoff wenigstens aus den Punkten raus zu kommen.

Der Polizist hat am Unfallort gestanden, schaut das Schild an: "Ich sag jetzt einfach mal, hier herrscht "Rechts-vor-Links"

Ich hab die Bilder zu nem Juraprofessor für Verkehrsrecht gegeben und der sagt, er würd an der Stelle die Verkehrsregel RvL nicht einsehen.

Stutzig macht mich vor allem, dass >JEDES< RvL bei uns im Ort durch Straßenmarkierungen kenntlich ist und an der Stelle keine Markierung aufgetragen wurde ... schon etwas merkwürdig *befind*
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Kölsche Jung
Captain
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 149
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Di März 28, 2006 4:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst einmal muss ich einen Fehler von mir verbessern (ich war noch nicht ganz fit heute Morgen), es wäre natürlich kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, da du ja selber Verkehrsteilnehmer warst, es kommt vielmehr eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c StGB in Betracht, allerdings nur dann, wenn du die Vorfahrt grob verkehrswidrig oder rücksichtslos nicht beachtet hast. Dies hätte neben einer zu erwartenden Geldstrafe den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge (i.d.R. für ein Jahr). Das scheint mir aufgrund deiner Schilderung jedoch nicht der Fall zu sein, so dass es ein Bußgeldverfahren bleibt. Hierzu ist allerdings zu sagen, dass ein Nichtbeachten der Vorfahrt mit Gefährdung des Vorfahrtberechtigten ohne Sachschaden 50,00 € (+Verwaltungsgebühr) und 3 Punkte nachsichziehen. Mit Sachschaden sogar 60,00 €. Das Problem in deinem Fall ist, dass es sich um einen sogenannten Kategorie A Verstoß handelt, mit der Folge Nachschulung und Probezeitverlängerung.

Zitat:
Stutzig macht mich vor allem, dass >JEDES< RvL bei uns im Ort durch Straßenmarkierungen kenntlich ist und an der Stelle keine Markierung aufgetragen wurde ... schon etwas merkwürdig *befind*


Dazu muss ich dir leider sagen, dass die StVO in diesem Punkt eindeutig ist, kein Ankündigung oder ein sonstiges Zeichen bedeutet automatisch Rechts vor Links, so dass mE der Unfallverursacher bist. In diesem Zusammenhang würde ich gerne mal wissen, welcher Jura-Prof da etwas anderes gesagt hat Rolling Eyes

Mein Tipp: Gucke dir die Stelle noch einmal genau an, wenn tatsächlich kein Verkehrsschild zu sehen ist, dann ist dort Rechts vor Links. Ein Gang vor das Verwaltungsgericht würde daran auch nichts ändern.

Wo ist der Unfall eigentlich passiert?(Kannst mir auch per PM antworten)
_________________
Gruß
Michael
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Odyssee
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Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 23
Wohnort: Ahaus

BeitragVerfasst am: Fr März 31, 2006 11:24 am    Titel: Antworten mit Zitat

Das schwebende Verfahren hat sich aufgehoben. Ich bin um die Punkte rum gekommen und muss nur ein Verwarngeld von 35 EUR zahlen. Noch mal mit nem blauen Auge davon gekommen Laughing Cool

Normalerweise sollt jetzt auch kein Nachspiel mehr wg. verlängerter Probezeit etc. kommen.

Also erst mal is der ganze Stress für Lufthansa gegessen. Eine Sorge weniger Wink
_________________
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b.scheuert
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: Sa Apr 08, 2006 3:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ich poste einfach hier rein, da ich jetzt keinen neuen aufmachen möchte und das doch ganz gut passt.
beim biographischen fragebogen wird ja nach wehr und zivildienst gefragt.
ich wurde ausgemustert, dann schreibe ich tauglichkeitsgrad 5 rein, das ist klar, aber bedeutet 'gemustert' = " tauglich befunden" oder einfach nur "bei bundeswehr gewesen und musterung druchlaufen"

wo soll ich aso das kreuz machen?
danke!
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Manuel16
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: Fr Apr 14, 2006 5:38 pm    Titel: Antworten mit Zitat

frage:es wurde oben was wegen ordnungswidrigkeit gesagt,zählt dazu auch ein schulverweis oder nur polizeiliches führungszeugnis?
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Boeing777
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Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: Sa Apr 15, 2006 11:11 am    Titel: Antworten mit Zitat

Herr schmeiß Hirn vom Himmel... Laughing .

Davon abgesehen, dass die Frage ja schon in einem anderen Thread beantwortet wurde:
Ein Schulverweis, ist ein Schulverweis und keine von einer amtlichen Behörde ausgesprochene Strafe.


Ach ist das schön, wenn man krank im Bett liegt und auf jeden noch so trivialen Sch*** antworten kann... Laughing .
Aber so langsam glaub ich, dass wir hier verarscht werden...
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Wir können nicht zweimal in den selben Fluss steigen, denn neue Wasser sind inzwischen herangeströmt und auch wir selber sind beim zweiten Mal schon andere geworden - alles fließt nichts besteht. (Heraklit - der dunkle Philosoph)
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Manuel16
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: Sa Apr 15, 2006 11:16 am    Titel: Antworten mit Zitat

boeing 777
du solltest dir vielleicht mal über die nutzung und vor allem dem sinn eines forum gedanken machen,wenn es anliegen gibt,kann man fragen stellen,und wenn diese dir nicht passen,dann gebe doch bitte nicht immer deinen senf dazu,versteh mal die leute,es hat nunmal nciht jeder die zeit im forum nach seiner frage zu suchen,die IRGENDWO schonmal beantwortet wurde,und wenn es um so etwas wie hier geht,ist das eine frage,die bisher nur 1MAL gestellt wurde,
also bitte,schreib das nächste mal gar nichts,du musst nicht immer deinen senf dazu geben,wenn dann bitte sachlich und nichts mit sch****und bitte,hack nicht auf anderen forum mitgliedern rum
hab nichts gegen dich,aber lass das doch einfach sein Very Happy
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Boeing777
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: Sa Apr 15, 2006 11:26 am    Titel: Antworten mit Zitat

Süß Very Happy !Fühlt sich da jemand auf den Schlips getreten?Sollte das am Ende vielleicht ein Teil der Intention meines Posts gewesen sein?

Aber eins sei Dir gesagt mein junger Freund:
Sinn und Zweck eines Forums ist es nicht, für den Mist einen neuen Thread zu eröffnen.Das ist der Übersichtlichkeit des Forums nicht grade zuträglich...

Und zu dem Thema Zeit...Sorry, diese "Ausrede" kann ich grade nicht ganz nachvollziehen...Die Boardsuche ist schneller bemüht, als ein neuer Thread erstellt bzw. ein Beitrag gepostet.Und Dein Berufswunsch setzt ein gewisses Maß an Selbstständigkeit voraus...
Oder lässt Du später auch den PNF den Anflug machen, weil Du grade keinen Bock oder keine Zeit hast... Laughing Wink
Embarassed Tut mir leid, wenn ich jetzt wieder der Polemik verfalle und auf Deinen geistreichen Post nicht in ausreichend sachlicher Art und Weise geantwortet hab...
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Manuel16
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: Sa Apr 15, 2006 6:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

naja boeing 777,denke wir haben beide recht,du da,ich da,
bloß dass meine beiträge nicht direkt leute kritisieren bzw. ihnen vorwürfe gemacht werden,so wie du es teilweise machst(lies dir mal in ruhe deine beiträge durch),denke aber wir weichen vom thema ab,so und jez schluss,
boeing 777,lass uns einen friedensflug machen,-)
hau rein
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Boeing777
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Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: Sa Apr 15, 2006 6:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso sollte ich mir Posts durchlesen, die ich selber verfasst habe??Ich leide weder unter Amnesie, noch habe ich Demenz...
Tja, und das was die Leute, die damit klar kommen, an mir mögen - Meine Direktheit/ Offenheit - können andere nicht ab...Ist nichts neues für mich.
Aber glaube mir - Konstruktive, offene und direkte Kritik bringt einen weiter im Leben Wink !!
Wenn man sie denn annimmt...
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