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EFA2000 Captain

Anmeldungsdatum: 05.02.2006 Beiträge: 82
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Verfasst am: Di Mai 09, 2006 3:06 pm Titel: |
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Oh man, du hast recht mit dem Teufelskreis... _________________ LFF Jet |
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FlyingFred320 Captain

Anmeldungsdatum: 04.07.2005 Beiträge: 86
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Verfasst am: Di Mai 09, 2006 3:57 pm Titel: |
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Hallo!
EFA2000: Ich meine, mir hätte man immer gesagt, das Ergebnis der EFU sei nur zwei Jahre gültig. Ich finde das auch komisch, weil es ja noch die Option auf ein Studium gibt, bevor man die fliegerische Ausbildung macht. Und da das ja drei Jahre dauert, wäre die Frist ja dann abgelaufen.
Vlt. irre ich mich, bin mir aber ziemlich sicher, es mehrmals gehört zu haben.
RK: Auch mit mittlerem bis schlechtem Schulenglisch kannst du die BU packen. Du musst nur bereit sein, viele Synonyme und Vokabeln zu lernen und deine Grammatik auf einen Stand zu bringen, dass du weisst, wann Wörter in welcher Zeit wie gebildet werden. Ist alles eine Sache des Lernaufwandes, habe ich dir ja aber schon geschrieben.
Gruß, FF320 |
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EFA2000 Captain

Anmeldungsdatum: 05.02.2006 Beiträge: 82
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Verfasst am: Di Mai 09, 2006 7:20 pm Titel: |
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EFU ist doch etwas völlig anderes, oder? Die EFU hast du doch bei der Musterung machen müssen. Diese Tests werden herangezogen, wenn du ganz normalen Wehrdienst machst! Anhand der Ergebnisse der EFU wird lediglich entschieden, ob du als normaler Wehrdienstleistender zum Heer, zur Marine oder zur Luftwaffe gehen sollst. Man muss ja auch nur zur EFU, wenn man vorher aus gesundheitlichen Gründen nicht ausgemustert wurde! Die Ergebnisse der EFU haben meiner Meinung nach nichts mit der fliegerischen Verwendung zu tun!
Die Ergebnisse der opz sind tatsächlich vier Jahre gültig!
Ach ja: Auch wenn das Ergebniss nur zwei Jahre lang gültig wäre, dann wäre das für Rotkehlchen ja lange genug um sich in der Zeit bei der LH zu bewerben. _________________ LFF Jet |
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FlyingFred320 Captain

Anmeldungsdatum: 04.07.2005 Beiträge: 86
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Verfasst am: Mi Mai 10, 2006 11:40 am Titel: |
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Natürlich wäre das lang genug, habe ich ihm auch geraten.
Also was du meinst ist die EUF. Die macht man tatsächlich bei der Musterung. Kann sein, dass es die Abkürzung EFU gar nicht gibt, aber ich meine damit jedenfalls die Eignungsfeststellung für den fliegerischen Dienst.
Dass die Tests der OPZ vier Jahre gültig sind, kann gut sein.
Aber ich meine sogar aus Nuggets Mund gehört zu haben, dass die Ergebnisse aus Phase II und III zwei Jahre Gültigkeit haben.
Wie dem auch sei, EFA2000, für unser Rotkehlchen jedenfalls genug Zeit.
Gruß, FF320 |
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EFA2000 Captain

Anmeldungsdatum: 05.02.2006 Beiträge: 82
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Verfasst am: Mi Mai 10, 2006 8:49 pm Titel: |
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Angenommen, das mit der länge der Gültigkeit wäre kein Problem! Ich glaube Rotkehlchen hat dann noch ein weiteres Problem, oder sehe ich das falsch? Er muss dann nämlich den ganz normalen Wehrdienst leisten! Infolge dessen könnte er kein halbes Jahr nach Australien!! Ist es denn eigentlich möglich, dass man in seinem Wehrdienst besondere "Urlaubstage" bekommt, um sich irgendwo (z.B. LH) zu bewerben? _________________ LFF Jet |
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Bjoern Captain

Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 172
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Verfasst am: Do Mai 11, 2006 1:50 am Titel: |
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@Rotkehlchen
Wie wärs mit folgendem Szenario...
Du unterschreibst eine Verpflichtungserklärung mit Wideruf und wirst mit der Planung für WSO eingestellt. Während der sechs Monate, in denen du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kannst, absolvierst du BU/FQ und schreibst einen Antrag auf Einplanungswechsel für Jet-front.
Damit verlierst du keine Zeit (Wehr-/Ersatzdienst musst du sowieso machen) und hälst dir alle Optionen offen... Lufthansa, die Möglichkeit vor der Einstellung noch auf die Jet-frontliste zu rutschen oder durch einen Wechselantrag dahin zu kommen bzw. eventuell doch WSO zu werden.
@EFA2000
Ja, du kannst für Einstellungstests Sonderurlaub bekommen. _________________ "For some must watch that most can sleep"
(Shakespeare) |
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Bullet Captain


Anmeldungsdatum: 18.03.2006 Beiträge: 163 Wohnort: Hildesheim  |
Verfasst am: Do Mai 11, 2006 8:17 am Titel: |
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ansonsten schonmal alle möglichen nachtwachen krallen um sonderurlaub zu ergattern... |
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Gast
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Verfasst am: Fr Mai 12, 2006 2:23 pm Titel: |
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Ich geh mal davon aus, du weißt, dass man für eine Bewerbung bei LH seinen Wehrdienst bereits abgeleistet haben muss. Sonst nehmen die deine Bewerbung gar nicht an.
Und um den Englisch Test zu bestehen reicht es mal auf dlr-downloads.de reinzuschauen. Sind fast die Orginalfragen. Da braucht man nicht nach Australien.
Grüße |
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Captain Michael Captain


Anmeldungsdatum: 15.10.2005 Beiträge: 408
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Verfasst am: Fr Mai 12, 2006 3:21 pm Titel: |
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falsch, man muss nur wissen, wann man ihn voraussichtlich abgeleistet hat, also ab wann man bei der lufthansa anfangen könnte.... |
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FlyingFred320 Captain

Anmeldungsdatum: 04.07.2005 Beiträge: 86
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Verfasst am: So Mai 14, 2006 1:07 pm Titel: |
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Zitat: | Und um den Englisch Test zu bestehen reicht es mal auf dlr-downloads.de reinzuschauen. Sind fast die Orginalfragen. |
Das ist ja eine Unverschämtheit, so etwas hier zu behaupten.
In so einem Forum, wo sich angehende BU-Absolventen herumtreiben und informieren, einen solchen Mist zu veröffentlichen, finde ich dreist. Es ist einfach nicht wahr, Gast, was du da schreibst. Hast du die Berufsgrunduntersuchung beim DLR durchlaufen? Eigentlich spielt es keine Rolle, denn egal, wie die Antwort lautet, finde ich es unmöglich und es haut mich vom Hocker.
Bist du dir darüber im Klaren, wieviel bei dieser Untersuchung auf dem Spiel steht? Da geht es um deine berufliche Zukunft und die Chance, Verkehrsflugzeugführer zu werden. Da gibt es leider net so viele Möglichkeiten hier in D.! Daher finde ich es sehr fahrlässig von dir, hier zu schreiben, ein Blick auf dlr-downloads.de würde genügen, um diesen Testabschnitt zu bestehen. Ich hoffe, die meisten, die das gelesen haben, wissen, dass es schlichtweg nicht stimmt (ausgenommen, man hat ein gewisses Sprachtalent oder verfügt bereits über das nötige Wissen)!!
Viele haben die BU nur aufgrund des Englischtests nicht bestanden und das, obwohl sie einen Auslandsaufenthalt zuvor gemacht haben.
Vielleicht meintest du das nicht so, wie du es geschrieben hast, und wolltest RK nur ein bißchen die Angst nehmen. Wenn dem so ist, dann überdenke deine Aussage bitte noch einmal!
Entschuldige RK, dass ich deinen Thread so verunstalte, aber das konnte ich einfach nicht im Raum stehen lassen!
Gruß, FF320 |
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Gast
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Verfasst am: So Mai 14, 2006 2:14 pm Titel: |
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Wollte damit sagen, dass man den Englisch- Test auch ohne ein halbes Jahr im Ausland bestehen kann. Nicht mehr und nicht weniger.
Hab die Bu selbst gemacht und hab mich sehr gewundert, dass ALLE Synonyme genau so im Internet zu finden waren. Ob man Sprichwörter/ Redewendungen in der Form auch in Australien aufschnappt, weiß ich nicht.
Davon abgesehen muss jeder selbst wissen, wie wichtig ihm die Sache ist. Wenns nur um das Bestehen geht, soll er sein "Urlaubsgeld" nehmen und n Seminar machen.
Kann deine Aufregung nicht verstehen. Wenn du meinst, um den Englisch- Test zu schaffen, muss man ins Ausland, ok bitte. Bin der Meinung, das geht auch mit weniger. Da er ja eh nur wenig Zeit hat, glaub ich, kann man darauf als erstes verzichten. |
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Spacefish Captain

Anmeldungsdatum: 20.01.2005 Beiträge: 755 Wohnort: Berlin  |
Verfasst am: So Mai 14, 2006 9:53 pm Titel: |
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Indem man vorher bereits seine Musterung hatte und T3 oder schlechter bekommen hat, was durchaus kein Problem ist, wenn man sich drum kümmert.
Auf www.lufthansa-pilot.de steht immernoch in den Voraussetzungen klipp und klar
Zitat: | Abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst bzw. Nachweis der Ausmusterung oder
Befreiung
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