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Terry
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Anmeldungsdatum: 04.03.2006
Beiträge: 41
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: Do März 09, 2006 9:44 pm    Titel: BU- Frage Antworten mit Zitat

Tach,
bekommt man eigentlich bei bestandener BU einen Nachweis darüber und inwiefern könnte der mir nützten hinsichtlich Bewerbungen etc.(z.B.Hapag)?
Oder hat eine eventuell erfolgreiche BU keine Bedeutung bei nicht geschaffter FQ?
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Romeo.Mike
Captain
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Do März 09, 2006 10:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

dir wird in dem Schreiben "nur" zum Bestehen der BU gratuliert, die Infos, die die HLF haben will, gibt die LH verständlicher Weise nicht raus. Immerhin hat die LH dafür viel Geld ausgegeben.


Gruß

Romeo Mike
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blablubb
Captain
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Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 1485
Wohnort: tal zwischen bergen

BeitragVerfasst am: Fr März 10, 2006 7:57 am    Titel: Antworten mit Zitat

es gibt manche unternehmen wie auch z.b. fast alle privaten flugschulen, die aufgrund der gesetzeslage einen nachweis einfordern müssen über die "fachliche" eignung des flugschülers/kandidaten. hierzu gibt es einen paragraphen (14) in dem genau steht was, und wie geleístet werden muss. gegen überweisung von ein paar (25 glaub ich) euros bekommst du vom dlr dieses "paragraph 14" schreiben. bis max. 2 jahre nach der bu glaube ich.

grüße
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Terry
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Anmeldungsdatum: 04.03.2006
Beiträge: 41
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: Fr März 10, 2006 12:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wird dieser Nachweis über die Eignung zu Fliegen auch für die PPL-Schulung beispielsweise benötigt? Und ist der DLR-Test(Lufthansa) generell gültig?
Hab ich es richtig verstanden, verliert er seine Gültigkeit nach 2 Jahren?

MfG Terry
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muenchhausen
NFFler
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Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: Sa März 11, 2006 3:13 am    Titel: Antworten mit Zitat

Terry hat folgendes geschrieben:
Wird dieser Nachweis über die Eignung zu Fliegen auch für die PPL-Schulung beispielsweise benötigt?

nein
Zitat:
Und ist der DLR-Test(Lufthansa) generell gültig?

nein
Zitat:
Hab ich es richtig verstanden, verliert er seine Gültigkeit nach 2 Jahren?

nein, nicht der nachweis selbst-du kannst ihn nur nicht unbegrenzt lang nach deiner bu vom dlr kriegen.
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wflight737
Captain
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Anmeldungsdatum: 17.08.2004
Beiträge: 306
Wohnort: somewhere in nowhere

BeitragVerfasst am: Sa März 11, 2006 9:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

blablubb hat folgendes geschrieben:
gegen überweisung von ein paar (25 glaub ich) euros bekommst du vom dlr dieses "paragraph 14" schreiben


mittlerweile sinds schon 30€...

Habe mir sagen lassen, dass die den Wisch sogar austellen bei Nichtbestehen der drei Aufgabengebiete und man muss sogar dafür die Summe als "Bearbeitungsgebühr" blechen... Confused Question Exclamation

Gut, dass man nicht alles verstehen muss im Leben Smile

LG
wflight
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