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LaRs1985 Captain


Anmeldungsdatum: 23.02.2006 Beiträge: 121 Wohnort: München  |
Verfasst am: Sa Feb 25, 2006 5:29 pm Titel: Polizeiliches Führungszeugniss |
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So erstmal ein freundliches hallo an alle
Ich dachte ich regestriere mich auch mal im Forum, damit Ich schonmal einen Schritt weiter in Richtung bestandener BU im Juli bin.
Also nun aber zu meiner Frage, ich hatte leider vor gut einen 3/4 Jahr eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen. Allerdings wurde diese bei der Staatsanwaltschaft fallen gelassen da ich und ein Kumpel von 2 Angegriffen wurden und uns nur verteidigt haben. Daraufhin haben uns die 2 Angreifer angezeigt weil sie von der Polizei noch erwischt wurden..... Also es kam zu keiner Verurteilung oder sonst irgendetwas auch keine Zeugenaussage bei der Polizei.
Normal würde ich jetzt sagen das ich keinen Eintrag in mein polizeiliches Führungszeugniss bekomme, aber mich hat da vor eine Woche ein Sache stutzig gemacht. Ich wurde vor 1 Woche von der Polizei aufgehalten zu einer allgemeinen Personenkontrolle. Nun haben mich die werten Beamten gefragt ob ich schon irgendwie mal mit der Polizei in Konflikt gekommen bin. Was ich daraufhin verneint habe. Als der Polizist dann mit meinen Perso zurück kam sprach er mich auf die Anzeige an und auch noch auf eine Kinderdummheit als ich mit einem Kumpel ausversehen eine Hecke angezündet habe ( liegt mehr als 10 Jahre zurück). Nun ist die Frage hatte jetzt nur die Polizei Einsicht auf diese Sachen oder steht das dann auch in meinen Führungszeugniss was die LH vom Bundeszentralregister bekommt ? |
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k.kerper NFFler

Anmeldungsdatum: 21.02.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: Sa Feb 25, 2006 5:38 pm Titel: |
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Hi...
Ich glaube sowas weiß keiner der die Erfahrung nicht gemacht hat. Warum holst du dir nicht einfach eins bei der Polizei dann weißt du es. Oder du fragst nach. Nur so kannst du auf Nummer Sicher gehen und weißt, was drin steht, weil das ja immer unterschiedlich sein kann von Fall zu Fall...
Ach ja, sei froh, dass du noch so lange Zeit hast und fang früh genug an, dich vorzubereiten... _________________ Träume sind nur so groß, wie du sie wagst zu leben... |
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Lukas85 Navigator

Anmeldungsdatum: 06.01.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: Sa Feb 25, 2006 6:08 pm Titel: |
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also erstmal:
1.Wenn Du zu nix verurteilt wurdest, dann gibt´s auch keinen Eintrag - punkt.
2. Wenn Du vor 10 Jahren noch nicht 14 warst dann ist das zweite auch komplett irrelevant.
Gericht und Polizei haben ganz andere Karteien/Akteneinsicht .
Beispiel:
Bekannter hat wg. Verstoß gegen BMG 2 (oder 3?) Jahre auf Bewährung bekommen. Zu dem Zeitpunkt war er 19 (20?) . Er hat KEINEN Eintrag ins PFZ bekommen. Trotzdem weiß natürlich das Gericht oder die Polizei bei einer evtl. weiteren Verhandlung, dass er vorbestraft ist! |
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LaRs1985 Captain


Anmeldungsdatum: 23.02.2006 Beiträge: 121 Wohnort: München  |
Verfasst am: Sa Feb 25, 2006 6:20 pm Titel: |
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erstmal danke für die schnellen antworten
So wie Lukas das beschrieben hat denke ich mir das auch.... Aber ich versuche auch mal mich ans Bundeszentralregister zu wenden. |
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blablubb Captain


Anmeldungsdatum: 28.05.2003 Beiträge: 1485 Wohnort: tal zwischen bergen  |
Verfasst am: So Feb 26, 2006 11:26 am Titel: |
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nimms mir bitte bloß nicht übel - aber so herzlich gelacht habe ich schon lange nicht mehr.... (vielleicht, weil ich an ein paar dummheiten in meiner kindheit erinnert wurde...) -
ich weiß, wie man mit absicht (versucht) eine hecke anzuzünden - aber wie macht man es ausversehen?????
*lol* |
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Lukas85 Navigator

Anmeldungsdatum: 06.01.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: So Feb 26, 2006 12:04 pm Titel: |
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naja, als ich versuchte mit einem Kumpel mittels Silvesterknaller einen möglichst lauten Knall in einem Papiercontainer zu erzeugen (von wg. Resonanzkörper...) stand das Ding dann auch plötzlich in Flammen!
everything´s possible  |
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MieschMan NFFler

Anmeldungsdatum: 21.03.2006 Beiträge: 20 Wohnort: Hamburg  |
Verfasst am: Mi März 22, 2006 10:48 pm Titel: |
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Hi Ihr,
das verstehe ich nicht. Laut meinem Kollegen wandern Haftstrafen automatisch ins BZR - auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt ist. Bei Verstoß BTMG ist, je nach Umfang, eine Haft- bzw. Bewährungsstrafe vorgesehen.
D.h.: unserem Verständnis nach gibt es eine Eintragung ins BZR, sowohl in die Datenbank der Polizei (POLAS). Biste mit was erwischt worden, wirst Du da schon bei der kleinsten Menge als Konsument geführt.
Mieschman _________________ ...und er wurde an zwei Baumstämme genagelt, nur weil er die Meinung vertrat, das Leben sei viel schöner, wenn zur Abwechslung alle mal lieb zueinander seien (D. Adams, Per Anhalter durch die Galaxis) |
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Kölsche Jung Captain

Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 149 Wohnort: Köln  |
Verfasst am: Do März 23, 2006 8:10 am Titel: |
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MieschMan hat folgendes geschrieben: | Hi Ihr,
das verstehe ich nicht. Laut meinem Kollegen wandern Haftstrafen automatisch ins BZR - auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt ist. Bei Verstoß BTMG ist, je nach Umfang, eine Haft- bzw. Bewährungsstrafe vorgesehen.
D.h.: unserem Verständnis nach gibt es eine Eintragung ins BZR, sowohl in die Datenbank der Polizei (POLAS). Biste mit was erwischt worden, wirst Du da schon bei der kleinsten Menge als Konsument geführt.
Mieschman |
Das ist nicht richtig, grundsätzlich werden zwar Verurteilungen, bei denen auf Strafe erkannt wurde, sowie Schuldfeststellungen nach § 27 JGG in das BZR eingetragen, § 32 BZRG nennt hiervon jedoch einige Ausnahmen. Gerade Taten die auf Grund einer BTM-Abhängigkeit begangen werden, werden oft nicht ins BZR eingetragen. Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten werden genau wie Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen nie (außer bei Sexualstraftaten zum Nachteil von Minderjährigen) in das BZR eingetragen.
Und POLAS, IGVP und PVP sind zwar schöne Dinge für die Polizei, nur leider interessiert es in diesem Zusammenhang niemanden, was die Polizei sich schönes speichert, da es keine Auswirkung entfaltet. _________________ Gruß
Michael |
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Rasbas Captain


Anmeldungsdatum: 08.12.2005 Beiträge: 263
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Verfasst am: Do März 23, 2006 8:58 am Titel: |
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Kölsche Jung hat folgendes geschrieben: | Gerade Taten die auf Grund einer BTM-Abhängigkeit begangen werden, werden oft nicht ins BZR eingetragen. Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten werden genau wie Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen nie (außer bei Sexualstraftaten zum Nachteil von Minderjährigen) in das BZR eingetragen. |
Bei einer Verurteilung von 2 oder 3 Jahren (!) ist wohl doch wohl kaum auf eine Verurteilung aus Abhängigkeitsgründen auszugehen, sondern viel eher auf Dealerei o.ä. zurückzuführen, oder nicht? Ich jedenfalls habe noch nie gehört, dass jemand wegen einer "Konsumentendosis" zu mehrjähriger Haftstrafe (auf Bewährung) verurteilt wurde - zumindest nicht in den letzten Jahren. |
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Kölsche Jung Captain

Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 149 Wohnort: Köln  |
Verfasst am: Do März 23, 2006 2:42 pm Titel: |
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Ich wolte hier nicht zu sehr ins Detail gehen aber, da es scheinbar Klärungsbedarf gibt noch eine kurze Klarstellung von mir:
1. Es kann nur eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren (§ 56 II StGB) zur Bewährung ausgesetzt werden.
2. Ist ein Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt worden (oder nach § 35 BTMG zurückgestellt) so wird diese nicht in das Führungszeugnis aufgenommen.
3. Aus Abhängigkeitsgründen bedeutet, dass die Tat, es muss sich hier nicht um einen Verstoß gegen das BTMG handeln, wegen der Abhängigkeit begangen wurde. (Stichwort: Beschaffungskriminalität, wozu auch das Dealen zur Finanzoerung des eigenen Bedarfs gehört)
Es ist also davon auszugehen, dass bei dem Bekannten von @Lukas85, da eine Eintragung in das Führungszeugnis nicht erfolgte, entweder auf Jugenstrafe erkannt wurde oder die Tat aus Abhängigskeitsgründen verübt wurde. _________________ Gruß
Michael |
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