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flapfail Goldmember
Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6803 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb |
Verfasst am: Mi Jan 07, 2015 4:25 pm Titel: Wer nicht hören will, muss fühlen |
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Etihad-Pilot, der ohne Erlaubnis nach Mitternacht in Frankfurt gelandet ist, muss mit Geldstrafe zwischen
10 000 und 50 000 Euro rechnen
Das gab es in Frankfurt noch nie: Ein Pilot von Etihad Airways landete um 0.25 Uhr, ohne eine Erlaubnis dafür zu haben.Jetzt muss er mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
Doch was veranlasste den Flugzeugführer dazu?
So etwas hat weder die Deutsche Flugsicherung (DFS) noch das Hessische Wirtschaftsministerium erlebt: Ein Pilot der arabischen Airline Etihad Airways aus Abu Dhabi landete in Frankfurt weit nach Mitternacht um 0.25 Uhr, ohne eine Erlaubnis da- für zu haben. Allen Hinweisen der Lot- sen zum Trotz, dass in Frankfurt zwi- schen 23 und 5 Uhr seit drei Jahren das Nachtflugverbot gilt und nur Ma- schinen mit einer Ausnahmegenehmi- gung bis Mitternacht landen dürfen, danach aber Schluss ist, steuerte der Flugzeugführer des Airbus331 zur Landung an.
Zu teuer und kompliziert?
Eigentlich hätte die Maschine bereits am Samstagnachmittag in Frankfurt landen sollen. Doch erst verspätete sich der Start des Flugzeuges in Abu Dhabi wegen starken Nebels, dann wurde der Pilot wegen des starken
Schneefalls in Frankfurt nach Köln umgeleitet. Normalerweise werden die Passagiere in solchen Fällen dann mit Sonderbussen in die Mainmetropole gebracht, oder sie hätten in Hotels in der Domstadt übernachten können, um erst am nächsten Tag nach Frank-
furt zu fliegen. Möglicherweise war das der Airline aber zu teuer und kom- pliziert. Immerhin kostet so eine Über- nachtung im Hotel plus Verpflegung und Transfer die Fluggesellschaft lo- cker 100 Euro pro Passagier. In einem A331 finden fast 250 Menschen Platz. Da kommen schnell Kosten von min- destens 30000 Euro zusammen. Kann eine Airline keine guten Konditionen mit einem Hotel aushandeln, wird das auch noch teurer. Allerdings kann es aber auch sein, dass die Airline darauf pochte, dass das Flugzeug unbedingt am folgenden Tag in Frankfurt ge- braucht werde. Sonst geraten die eng getakteten Flugabläufe schnell aus dem Gleichgewicht, was die Piloten- streiks im vergangenen Jahr auch im- mer wieder gezeigt haben. Nicht ohne Grund streicht Lufthansa gerne schon einen Tag vor dem Streik Verbindun- gen, um nach dem Arbeitsausstand schnell wieder den regulären Flugplan aufnehmen zu können.
Und so entschied der Pilot - oder auch sein Arbeitgeber, das weiß man noch nicht -, doch nach Frankfurt zu fliegen. Um 23.43 Uhr startete er in Köln, obwohl in Frankfurt schon längst keine Maschine mehr landen durfte. Doch den Fluglotsen waren die Hände gebunden. Sie seien zunächst auch davon ausgegangen, dass dem Pi- lot eine Ausnahmegenehmigung vor- liege, sagt DFS-Sprecherin Kristina Ke- lek. Das geltende Nachtflugverbot ist immerhin auch in den Flugkarten, die die Piloten benutzen, vermerkt. „Wir
können nur Hinweise geben, aber letztlich ist der Pilot für die Sicherheit seines Flugzeugs verantwortlich", so Kelek. Und da der Pilot behauptete, sein Kerosin würde für einen Rückflug nach Köln nicht reichen, musste er lan- den dürfen. Das war jedoch nur eine Ausrede, wie sich später herausstellte.
Kerosin hätte ausgereicht
„Das Kerosin in seinem Tank wurde überprüft, und es stellte sich heraus, dass es durchaus bis Köln gereicht hät- te", sagt Marco Kreuter, Sprecher des Hessischen Wirtschaftsministeriums. Dort ist die Luftaufsicht angesiedelt, die sich jetzt gemeinsam mit dem Re- gierungspräsidiums Darmstadt um den Fall kümmert.
Es hat schon Gespräche mit dem Pi- loten gegeben. Und auch Vertreter der Airline wurden einbestellt. Wenn alle Untersuchungen abgeschlossen sind, wird auch die Strafe für den Piloten festgelegt. Nach Paragraf 58 des Luft- verkehrsgesetzes drohen ihm eine Stra- fe zwischen 10000 und 50000 Euro. ,Wie hoch sie letztlich sein wird, kön- nen wir noch nicht einschätzen", so Kreuter. Ob wohl der Pilot selbst diese saftige Strafe zahlen muss? Zunächst ist der Verstoß eine Sache des Flug- zeugführers, ein Autofahrer ist auch für sein Fahrzeug verantwortlich. Al- lerdings kann es auch sein, dass Etihad Airways die Kosten übernimmt. Im- merhin haben die arabischen Fluglinien keine Geldsorgen.
http://www.fr-online.de/flughafen-frankfurt/nachtflugverbot-in-frankfurt-ignoriert-pilot-muss-strafe-zahlen,2641734,29480498.html _________________ **Happy landings** |
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FlyingTom Captain
Anmeldungsdatum: 18.07.2014 Beiträge: 163
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LH3591 Gast
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Verfasst am: Mi Jan 07, 2015 9:28 pm Titel: |
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Was für eine Überschrift |
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Firat27 Captain
Anmeldungsdatum: 12.11.2012 Beiträge: 150
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Verfasst am: Mi Jan 07, 2015 9:45 pm Titel: |
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Das ist mit Abstand der lustigste Zwischenfall der Luftfahrtgeschichte! |
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FlameZz Captain
Anmeldungsdatum: 29.12.2012 Beiträge: 217 Wohnort: Sindelfingen |
Verfasst am: Do Jan 08, 2015 5:47 pm Titel: |
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Firat27 hat folgendes geschrieben: | Das ist mit Abstand der lustigste Zwischenfall der Luftfahrtgeschichte! |
Zu dieser Uhrzeit ja
Aber stell dir mal vor einer setzt sich das in den Kopf am Nachmittag, wenn da hoher Verkehr ist. Klar, dann gibt es das Problem mit dem Nachtlandeverbot nicht, aber wenn er trotzdem landet ohne Erlaubnis wird das gefährlich |
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Flugmensch Captain
Anmeldungsdatum: 20.04.2011 Beiträge: 769
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Verfasst am: Fr Jan 09, 2015 12:46 am Titel: |
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So wie ich das verstanden hab, hatte er ja die Clearance für die Landung, weil die Fluglotsen dachten er hat ne Ausnahmegenehmigung oder sein Sprit war leer.
Keine Erlaubnis bezieht sich wohl eher, auf die übergeordnete Stelle, die das verwaltet. Ist also nicht sicherheitsrelevant. |
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HighEGT Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 13.05.2014 Beiträge: 46
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Verfasst am: Fr Jan 09, 2015 6:36 am Titel: |
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Eine Landefreigabe wird es immer geben wenn man trotz Hinweis außerhalb der Zeit landet. Auch ohne Emergency&co.
Liegt alles im Verantwortungsbereich vom PIC |
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flapfail Goldmember
Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6803 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb |
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Flugmensch Captain
Anmeldungsdatum: 20.04.2011 Beiträge: 769
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Verfasst am: Sa Jan 10, 2015 5:18 pm Titel: |
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Der Text ist doch wieder totaler Bild Müll.
Anzeige richtet sich gg 4 Piloten und Besatzung.
Welche??
Die 1. oder 2.?
Warum genau Freiheitsberaubung?
Wurden die Leute gezwungen?
Was sollen die Piloten machen, wenn andere Flugzeuge lt. Fluglotsen Vorrang haben oder sie nicht starten dürfen, weil sie die Arbeitszeiten überziehen würden?
Hätten sie wegen dem medizinischen Notfall nicht Zwischenlanden sollen?
kA was da wirklich abging, an Hand des Bild Mülls kann man sich aber nur komische Fragen stellen. |
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prophecy Captain
Anmeldungsdatum: 14.05.2014 Beiträge: 193
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Verfasst am: Sa Jan 10, 2015 6:18 pm Titel: |
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das wirklich einzig doofe an der ganzen situation war doch nur, dass man angeblich nicht raus durfte. was da vorgefallen ist wissen wohl nur die betroffenen.
der verzögerte start war wegen des wetters wohl völlig legitim. hätte man gestartet wäre das gejammer groß wie man bei so einem wetter nur fliegen kann, startet man nicht wird deshalb gemeckert. man kann es den leuten - insb. deutschen - eben nie recht machen.
dass eine zwischenlandung in wien gemacht wurde wegen eines notfalls ist logischerweise auch völlig legitim und steht wohl nicht zur debatte. und wenn die piloten dann eben ihre zeit überschritten haben, kann man nun mal nicht weiterfliegen. ärgerlich, ist aber eben so. wäre man weitergeflogen und irgendwas wäre passiert, wäre das gejammer groß wieso piloten wieder übermüdet im cockpit sitzen.
ich finde wirklich alles an der diskussion typisch deutsch. man muss sich zwischen zwei optionen entscheiden und beide können nur falsch sein.
das bezieht sich jetzt natürlich auf den super verspäteten EY flug. |
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