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west77 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 13.01.2014 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mo Jan 13, 2014 3:35 pm Titel: Zuverlässigkeitsüberprüfung als Gepäckabfertiger mit Vorstra |
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Hallo
Vieleicht kann mir hier jemand helfen.
Hatte ein Vorstellungsgespräch als Gepäckabfertiger am Flughafen.
Dafür soll wohl eine züp durchgeführt werden.
Hatte vor 12 jahren einen Fs entzug Alkohol. 1,9 %
Kann ich es jetzt gleich vergessen mit der Züp ?
Ist die einzigste straftat die ich je begangen habe.
habe den fs nach erfolgreicher MPU wieder gemacht.
Muss ich bei dem Arbeitgeber angaben dazu machen, denke wenn ich das sage habe ich von vorneherein keine Chance.
Gruss an alle
Andreas |
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B1900D Captain


Anmeldungsdatum: 15.02.2011 Beiträge: 2106
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Verfasst am: Mo Jan 13, 2014 4:40 pm Titel: |
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Du kannst die ZÜP selber beantragen, dann siehst Du ob das noch gelistet ist. Ich denke allerdings nicht, dass es in Deinem Fall ein Problem für Dich werden wird, es ist schon lange her und die Natur des Delikts stellt meiner Meinung in der Gepäckabfertigung auch keine Gefahr für die Luftfahrt dar.
Probier es einfach! Viel Erfolg. |
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Alphadex Captain

Anmeldungsdatum: 06.02.2010 Beiträge: 170
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Verfasst am: Mo Jan 13, 2014 4:41 pm Titel: |
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LuftSiG §7
Da steht drin was gemacht wird. Ich behaupte mal du bekommst wegen der Geschichte keine Probleme. |
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west77 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 13.01.2014 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mo Jan 13, 2014 10:54 pm Titel: |
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Danke an euch..
Mir wurde gesagt bei einer Vorstrafe besteht man die ZüP
nicht. Gerade bei alc oder drogen . Habe leider in dem moment angegeben habe keine Vorstrafen, erst Zuhause ist mir eingefallen das die alc Fahrt ja auch eine Straftat war. Soll ich es wenn ich die ZÜP beantrage lieber doch mit angeben oder einfach verschweigen.
Habe aber bei der ZÜP gelesen das nur die letzten 10 Jahre abgefragt werden.
Ich weiss auf jedenfall das meine Tat in Flensburg 15 Jahre gespeichert.
( letztes Jahr nachgefragt)
Nächste Woche soll ich sie beantragen
Gruss Andy |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Di Jan 14, 2014 12:17 am Titel: |
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Trunkenheitsfahrten (Straftat) werden in Flensburg 10 Jahre gespeichert.
Gruß, Marcus |
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west77 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 13.01.2014 Beiträge: 3
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Verfasst am: Di Jan 14, 2014 1:43 am Titel: |
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Hallo EDML
Davon bin ich auch mal ausgegangen. Ist leider etwas undiurchsichtig,
es gibt da aber eine Frist ab wann gezählt wird die bis zu 5 jahre betragen kann wie bei mir der Fall.
beginnt die Tilgungsfrist 10 Jahre! gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG] erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde.
-> Tilgungsfrist: 10 Jahre + 0 bis 5 Jahre Startverzögerung = max. 15 Jahre
gruss andi |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Di Jan 14, 2014 3:16 pm Titel: |
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Echt - OK. Ich habe damit keine eigene Erfahrung ...
Gruß, Marcus |
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loewe007 Captain

Anmeldungsdatum: 06.12.2011 Beiträge: 898 Wohnort: EDDW  |
Verfasst am: Sa Jan 25, 2014 1:25 pm Titel: |
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Wie sah denn deine damalige Strafe aus? Über 90 TS? Dann ist diese im Führungszeugnis eingetragen.
Im VZR wurden alle Eintragungen durch den Entzug und die folgende Neuerteilung gelöscht. |
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