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Versicherungsfrage

 
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Tilmo
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Anmeldungsdatum: 12.02.2012
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: Mo Dez 30, 2013 2:17 pm    Titel: Versicherungsfrage Antworten mit Zitat

Hey!
Ist zwar jetzt sehr weit OT aber ich denke mal, dass mir hier auch geholfen werden könnte.

Ich war vor Weihnachten mit einem Freund auf unserem Ehemaligenfest unserer früheren Schule. Während eines Gesprächs hat dieser Kollege leider sein Bier beim gestikulieren umgehauen und mir schick über die Hose ink. Handy gekippt. Das gibt seitdem keinen Ton mehr von sich. Wir waren heute bei der Versicherung da es sich ja offensichtlich um nen Haftpflichtschaden handelt..

Nun die Frage:
Wie das so ist ziehen die von der Versicherung je nach Alter natürlich auch was vom Wert des Gerätes ab. Um diesen Wert zu ermitteln hat der Versicherer jedoch den aktuellen Kaufpreis bei Amazon genommen und dann die 20% Wertverlust pro Jahr abgezogen. Sollte für diese Berechnung nicht der Neupreis den ich gezahlt habe zur Hand genommen werden? Komme mir da schon etwas übern Tisch gezogen vor..

Über nen Tipp hinsichtlich dieser Sache wäre ich ganz erfreut.. Sonst müsste ich um mein altes Gerät wieder zu kaufen nochmal ordentlich selber drauflegen was ich natürlich nicht einsehe.
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Skyrock
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Anmeldungsdatum: 05.04.2012
Beiträge: 649

BeitragVerfasst am: Mo Dez 30, 2013 3:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird immer vom Wiederbeschaffungswert ausgegangen. Die ist also der jetzige Kaufpreis. Insofern ist die Berechnung deines Versicherers richtig, wenn auch schlecht für dich.
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Tilmo
Captain
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Anmeldungsdatum: 12.02.2012
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: Mo Dez 30, 2013 5:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Antworten..

Ja Wiederbeschaffungswert wäre für mich halt genau der im Internet vom Versicherer gefundene Preis. Für mich macht es halt keinen Sinn wenn er vom aktuellen Preis nochmal den Preisverfall abzieht der sich nach Jahren berechnet. Das fände ich iO wenn man vom Neupreis zum Kaufdatum ausgeht. Aber egal. Bittere Pille und der saure Apfel gleichzeitig..
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: Mo Dez 30, 2013 5:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn dir jemand in deinen seltenen Oldtimer reinrauscht willst du ja auch den bsp. jetzt 10x höheren Kaufpreis als Wiederbeschaffungswert haben oder ?

Gleiches Spiel, nur andersrum!
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Subi88
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Anmeldungsdatum: 19.05.2013
Beiträge: 225

BeitragVerfasst am: Mo Dez 30, 2013 7:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Amok hat folgendes geschrieben:
Wenn dir jemand in deinen seltenen Oldtimer reinrauscht willst du ja auch den bsp. jetzt 10x höheren Kaufpreis als Wiederbeschaffungswert haben oder ?



Hier ging es ja nie um den Kaufpreis. Von der Versicherung würde ich das fordern, was ich bräuchte um mir zum jetzigen Zeitpunkt den Wagen in gleichem Zustand (vor dem Crash) nochmal zu kaufen. Der ursprüngliche Kaufpreis ist da ziemlich egal. Bin nicht ganz sicher ob ich dich richtig verstanden habe..


Tilmo hat folgendes geschrieben:

Ja Wiederbeschaffungswert wäre für mich halt genau der im Internet vom Versicherer gefundene Preis.


Der Preis bei Amazon ist in diesem Falle allerdings der Wiederbeschaffungspreis für ein neues Gerät. Deines war ja nicht mehr neu. Von daher könnte das schon hinhauen bzw. fast noch gut für dich sein, da die Gebrauchtpreise meist niedriger als 20% unter dem aktuellen Händlerpreis liegen.

Der Versicherer setzt also einfach gesagt 20% Wertverlust pro Gebrauchsjahr gegenüber einem Neugerät zum gleichen Zeitpunkt an. Das ist fair.
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Tilmo
Captain
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Anmeldungsdatum: 12.02.2012
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: Mo Dez 30, 2013 7:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hey!
Danke!
Ja dass die den Gebrauchszustand des Geräts mit einrechnen hatte ich völlig vergessen!

Freundlich war, dass sich der Versicherer einverstanden erklärt hat bei nem anderen Neugerät trotzdem zu zahlen Smile
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