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Marco2 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 03.09.2013 Beiträge: 6
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Verfasst am: Do Sep 05, 2013 2:08 pm Titel: |
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Vielen Dank nochmal J.A. fuer die Antwort,
Ich hatte ziemlich die gleichen Gedankengaenge wie du. Ich versuche im Moment herauszufinden bei welcher Stufe der Auszug gefordert wird, aber bin noch nicht fuendig geworden.
Punkte im Zentralregister gibt es soweit ich weiss nicht in der Schweiz.
Ich verstehe die Leute die sagen das ich fuer alle Ewigkeit ausgeschlossen bin oder das die Akten 5 Jahre lang aufbewahrt werden nicht.
Sobald die Frist (= Probezeit) abgelaufen ist (in meinem Falle 2 Jahre) wird der Eintrag undwidderuflich geloescht, wie soll da noch irgendwas eine Rolle spielen? Habe dies auch von einem befreundetem Anwalt bestaetigt bekommen (Zitat: "Gemäss Art. 369 StGB (Strafgesetzbuch) darf nach der Entfernung die Eintragung im Strafregister nicht mehr rekonstruierbar sein. Das entfernte Urteil darf dem Betroffenen nicht mehr entgegengehalten werden. Dies bedeutet, dass die Vorstrafe für Dritte grundsätzlich nicht mehr feststellbar ist und dem Betroffenen aus dieser Vorstrafe auch keine Nachteile erwachsen werden.")
Gruesse |
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ImhO77 Captain

Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Do Sep 05, 2013 2:18 pm Titel: |
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Vielleicht einfach mal die rein rechtliche Ebene ruhen lassen und so ehrlich zu sich selbst sein, dass man fuer den Beruf nicht geeignet ist wenn man sich alkoholisiert ans Steuer gesetzt hat. |
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Forennutzer Navigator

Anmeldungsdatum: 05.09.2013 Beiträge: 38
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Verfasst am: Do Sep 05, 2013 5:47 pm Titel: a |
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aasgabvababadb[/hide] |
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