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Selbstständig als Pilot
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Jabberwock
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 10.12.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Fr Aug 16, 2013 3:04 pm    Titel: Selbstständig als Pilot Antworten mit Zitat

Hallo,

ich fange demnächst mit dem PPL an und wie das so ist kommt man dann ja schnell ist träumen und schwärmen.

Und so dachte ich mir... ich mache einfach noch den CPL hinterher und vielleicht kaufe ich mir eine PA32 und fliege alle meine Freunde und Bekannte und Kollegen und jeden anderen der es möchte durch die Gegend.

Nur als Nebenjob, ich habe ja eine Job und bin auch ganz glücklich damit. Aber so kommt halt des eine zum anderen. Außerdem würde sich das ganz gut ergänzen da bei uns in der Firma öfters mal wohin geflogen wird (innerhalb Deutschland und Schweiz).

Jetzt habe ich aber gelesen das ich trotzt CPL keine Flüge anbieten darf.

Sondern nur IFR mit zwei Motoren und zwei Piloten.

Stimmt das oder habe ich da was falsch verstanden?
Dann kann man doch die ganzen "kleinen" Maschinen alle nur noch für den Hobby Bereich benutzen!?!
Und ich bin mir ziemlich sicher das ich im Netz Angebote für Flüge (HH-Sylt) mit eine C172 gesehen habe. Wenn da schon zwei Piloten drin sein müssen bleibt ja nicht mehr viel für Passagiere über. Wie mache die das dann wenn es nicht erlaubt ist? Da passt doch irgendwas nicht...

Ihr könnt mir das doch sicher erklären, oder?

mfg
Jabberwock
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Alice D.
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 16.02.2011
Beiträge: 1881

BeitragVerfasst am: Fr Aug 16, 2013 3:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Gedunstig war's und fahle Wurnen zerschellten kasig im Gestrock, oh Graus, es glumpt der Jabberwock -- und die graislichen Gulpen murnen? Laughing
_________________
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Jabberwock
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 10.12.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Fr Aug 16, 2013 9:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Na wenigstens mal jemand der weiß woher der name kommt... aber was hilft mir das jetzt weiter. Oder willst du mir sagen es ist nonsense den ich geschrieben habe?

Mfg
Jabberwock
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Alice D.
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 16.02.2011
Beiträge: 1881

BeitragVerfasst am: Fr Aug 16, 2013 9:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, nein, alles gut... ich musste nur schmunzeln und meinen Offtopic-Senf ablassen Smile
_________________
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Schienenschreck
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3244
Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha

BeitragVerfasst am: Sa Aug 17, 2013 2:37 am    Titel: Re: Selbstständig als Pilot Antworten mit Zitat

Jabberwock hat folgendes geschrieben:
Sondern nur IFR mit zwei Motoren und zwei Piloten.

OFD (ex OLT) und LFH fliegen gewerblich die Inseln VFR mit einem Piloten an, erstere auch einmotorisch.
_________________
...mit Lizenz zum Fliegen
Idea Pilotenboard Wiki
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Jabberwock
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 10.12.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Sa Aug 17, 2013 9:01 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ja eben, das meine ich ja. Es gibt diese gewerblichen VFR flüge.

ABER Zietat aus:
http://www.pilotenboard.de/viewtopic.php?t=17458&sid=6f344efbcd807083fdab4adcc51d930a

Zitat:
folgende Idee:

Ich mache die Ausbildung zum Berufspiloten (ich glaube CPL). Werde mich dann selbständig machen und als Freelancer Leute dorthin kutschieren wohin und wann sie wollen.

Leider völlig abwegig.

Gründe:
- Dafür ist ein Luftfahrtbetrieb nötig. Bedeutet Riesenbürokratie und Kosten.
- Die Flugzeuge müssen dem Luftfahrtbetrieb gehören oder von ihm fest gemietet / geleast sein
- VFR geht in Deutschland gar nichts
- IFR geht nur mit 2 Piloten und 2 Motoren. Außerdem ist die Ausbildung wesentlich aufwendiger als der CPL

Gruß, Marcus



Zitat:
Mit einem CPL ohne IFR kannst Du Rundflüge machen und Springer absetzen - mehr nicht.



Das verstehe ich halt nicht ganz.
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EDML
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Sa Aug 17, 2013 12:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz einfach: Einmotorig und mit einem Piloten nur VFR.

Wenn man nicht im Gleitflug das Land erreicht aber nicht übers Wasser. Sylt ginge also noch aber Helgoland nicht.

Da man aber um irgendwo sicher hinzukommen eigentlich immer IFR fliegen muß geht es halt nur 2motorig & mit 2 Piloten.

Auf die Inseln macht man es VFR da es dort (ausser auf Sylt) eh keine IFR Anflüge gibt. Über dem Meer (ohne Berge) sind die Chancen VFR durchzukommen außerdem recht gut.

Du bräuchtest außerdem ein AOC - das ist mehr Aufwand als die Lizenz.

Gruß, Marcus
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Cumulusflieger
Captain
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Anmeldungsdatum: 20.03.2013
Beiträge: 147
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Sa Aug 17, 2013 12:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

EDML hat folgendes geschrieben:
Ganz einfach: Einmotorig und mit einem Piloten nur VFR.



Wieso darf man denn nicht IFR fliegen?
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B1900D
Captain
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Sa Aug 17, 2013 3:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Laut EU-OPS und LBA darf man das unter ganz bestimmten Vorrestzungen (2-motorig (keine Strahltriebwerke), 3-Axis Autopilot und Pilot mit spezieller IFR, Single Pilot Erfahrung und Single Pilot Checkflug) sehr wohl, ist allerdings ziemlich aufwendig und kostspielig. Als frischer Pilot aus der Flugschule erfüllt man diese Vorraussetzungen halt längst nicht.
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EDML
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Sa Aug 17, 2013 5:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

B1900D hat folgendes geschrieben:
Laut EU-OPS und LBA darf man das unter ganz bestimmten Vorrestzungen (2-motorig (keine Strahltriebwerke), 3-Axis Autopilot und Pilot mit spezieller IFR, Single Pilot Erfahrung und Single Pilot Checkflug) sehr wohl, ist allerdings ziemlich aufwendig und kostspielig. Als frischer Pilot aus der Flugschule erfüllt man diese Vorraussetzungen halt längst nicht.


Echt? - Interessant. Unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen denn?

Interessanter wäre ja SET IFR ...

Gruß, Marcus
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B1900D
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: So Aug 18, 2013 12:28 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wir sind uns einig, das die EU-OPS 1 die "Gewerbsmäßige Beförderung in Flugzeugen" betrifft.

Dazu gibt es folgende Bestimmungen, die ich auf Anhieb gefunden habe:


EU-OPS 1.655
Der Luftfahrtunternehmer darf Flüge nach IFR mit nur einem Piloten nur dann durchführen, wenn das Flugzeug über einen
Autopiloten mit mindestens Höhen- und Steuerkurshaltung verfügt.


EU-OPS 1.940
b) Mindestflugbesatzung für Flüge nach Instrumentenflugregeln oder bei Nacht. Für Flüge nach Instrumentenflugregeln
oder bei Nacht hat der Luftfahrtunternehmer sicherzustellen, dass
1. bei allen Propellerturbinenflugzeugen, deren höchste genehmigte Anzahl der Fluggastsitze mehr als 9 beträgt,
sowie allen Strahlflugzeugen die Flugbesatzung aus mindestens 2 Piloten besteht oder
2. die Bestimmungen der Anlage 2 zu OPS 1.940 erfüllt sind, wenn bei anderen Flugzeugen als den in Buchstabe b
Nummer 1 genannten die Flugbesatzung aus einem einzigen Piloten bestehen soll. Werden die Bestimmungen der
Anlage 2 nicht erfüllt, muss die Flugbesatzung aus mindestens 2 Piloten bestehen.

Anlage 2:

Flüge mit einem Piloten nach Instrumentenflugregeln oder bei Nacht
a) Flugzeuge gemäß OPS 1.940 Buchstabe b Nummer 2 dürfen mit einem Piloten nach Instrumentenflugregeln oder bei
Nacht betrieben werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Der Luftfahrtunternehmer hat in das Betriebshandbuch ein Programm zur Durchführung von Umschulungen und
wiederkehrenden Schulungen für Piloten aufzunehmen, das ergänzende Bestimmungen für den Betrieb mit einem
Piloten enthält;
2. die Verfahren im Cockpit müssen insbesondere umfassen:
i) Bedienung der Triebwerke und deren Handhabung im Notfall,
ii) Verwendung von Checklisten für normale, außergewöhnliche und Notverfahren,
iii) Funksprechverkehr mit der Flugverkehrskontrolle,
iv) An- und Abflugverfahren,
v) Bedienung des Autopiloten und
vi) vereinfachte Dokumentation während des Fluges;
3. die wiederkehrenden Überprüfungen gemäß OPS 1.965 sind als alleiniger Pilot auf Flugzeugen des/der entsprechenden
Musters/Klasse unter Berücksichtigung der für den Einsatz charakteristischen Umgebungsbedingungen
abzulegen;
4. der Pilot hat mindestens 50 Flugstunden auf Flugzeugen des/der entsprechenden Musters/Klasse nach
Instrumentenflugregeln nachzuweisen, davon 10 Stunden als Kommandant; und
5. ein Pilot, der als alleiniger Pilot nach Instrumentenflugregeln oder bei Nacht eingesetzt wird, hat in den letzten
90 Tagen vor Beginn seines Einsatzes als alleiniger Pilot mindestens 5 Flüge nach Instrumentenflugregeln einschließlich
3 Landeanflüge nach Instrumentenflugregeln auf Flugzeugen des/der entsprechenden Musters/Klasse
nachzuweisen. Dieser Nachweis kann durch die Überprüfung eines Landeanflugs nach Instrumentenflugregeln auf
einem Flugzeug des/der entsprechenden Musters/Klasse ersetzt werden.

EU-OPS 1960

a) Der Luftfahrtunternehmer hat sicherzustellen, dass
1. der Inhaber einer Lizenz für Berufspiloten (CPL) auf Flugzeugen, die nach den Festlegungen im Flughandbuch mit
einem Piloten betrieben werden dürfen, nur dann als Kommandant tätig wird, wenn er
i) für Flüge nach Sichtflugregeln (VFR), bei denen Fluggäste befördert werden und die mehr als 50 NM über
den Startflugplatz hinausführen, über eine Flugerfahrung von mindestens 500 Flugstunden auf Flugzeugen
verfügt oder im Besitz einer gültigen Instrumentenflugberechtigung ist oder
ii) für Flüge nach Instrumentenflugregeln auf mehrmotorigen Flugzeugen über eine Flugerfahrung von mindestens
700 Stunden auf Flugzeugen verfügt. Die Flugerfahrung muss mindestens 400 Stunden als verantwortlicher
Pilot (gemäß den Vorschriften über Flugbesatzungslizenzen) umfassen, davon 100 Stunden nach
Instrumentenflugregeln einschließlich 40 Stunden auf mehrmotorigen Flugzeugen. Die 400 Stunden als verantwortlicher
Pilot können durch die doppelt so hohe Anzahl von Stunden als Kopilot ersetzt werden, wenn
diese Stunden innerhalb eines im Betriebshandbuch vorgeschriebenen festgelegten Konzepts für eine aus
mehreren Mitgliedern bestehende Flugbesatzung erworben wurden;
2. ergänzend zu den Bestimmungen von Nummer 1 Ziffer ii bei Flügen nach Instrumentenflugregeln mit einem Piloten
die Bestimmungen der Anlage 2 zu OPS 1.940 erfüllt sind (siehe oben....).


Es ist also durchaus möglich, das ein Betreiber gewerbliche IFR Flüge mit einem Piloten durchführen kann. Auf der Katana DA42 wird dies meines Wissens auch schon seid Jahren betrieben (z.B. Air Taxi). Allerdings ist der Schulugsaufwand und die Punkte die Erfüllt werden müssen (z.B. Currency etc.), nicht gering und würde sich, wie man sieht, nur ab einer bestimmten gewerblichen Auslastung überhaupt lohnen, da sonst recht schnell die Vorraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.
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EDML
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: So Aug 18, 2013 12:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, das ist interessant.

Gruß, Marcus
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