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Flugbegleiter Edelweiss Air -> Niederlassungsbewilligung

 
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final.approach
Captain
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Anmeldungsdatum: 15.04.2012
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: So Jun 02, 2013 8:52 pm    Titel: Flugbegleiter Edelweiss Air -> Niederlassungsbewilligung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin diesem Jobinserat der Edelweiss Air (http://www.edelweissair.ch/medias/edw/company/jobs/bewerbungsformular-fa-neu-ab-maerz-2013.pdf) über den Weg gelaufen, allerdings wirft es eine Frage auf:
Ich bin deutscher Staatsbürger, habe dementsprechend einen deutschen Pass und meinen Lebensmittelpunkt in Deutschland. Jetzt ist im Inserat allerdings von einer ominösen Niederlassungsbewilligung C die Rede. Nach meinen Recherchen erhält man diese, sobald man seit 5-10 Jahren dauerhaft in der Schweiz wohnhaft ist.
Da sie jedoch als Voraussetzung für eine eventuelle Beschäftigung bei dieser Airline genannt wird - muss eine solche Niederlassungsbewilligung schon zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden sein bzw. kennt sich jemand von Euch zufällig näher mit jener aus?

Bin für jeden Rat dankbar! Smile
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: So Jun 02, 2013 9:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ruf halt morgen mal bei denen an.
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Felix_928
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Anmeldungsdatum: 03.03.2013
Beiträge: 278
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: So Jun 02, 2013 10:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@final.approach: Ich kann nicht mal in Ruhe deinen Post lesen, weil dieses Mr.Bean-Bild mich die ganze Zeit ablenkt Very Happy Wink
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final.approach
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Anmeldungsdatum: 15.04.2012
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: So Jun 02, 2013 10:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Felix_928 hat folgendes geschrieben:
@final.approach: Ich kann nicht mal in Ruhe deinen Post lesen, weil dieses Mr.Bean-Bild mich die ganze Zeit ablenkt Very Happy Wink


Hmm, nagut dachte mir schon dass es vielleicht doch etwas...hell ist Very Happy
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sharklets
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Anmeldungsdatum: 24.06.2012
Beiträge: 339

BeitragVerfasst am: So Jun 02, 2013 11:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

final.approach hat folgendes geschrieben:

Hmm, nagut dachte mir schon dass es vielleicht doch etwas...hell ist Very Happy


Ach, solange du dir keine Signatur zulegst, in der Samuel L. Jackson mit dem Kopf wackelt, ist alles in Ordnung! Wink
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Alice D.
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Anmeldungsdatum: 16.02.2011
Beiträge: 1881

BeitragVerfasst am: Mo Jun 03, 2013 11:06 am    Titel: Antworten mit Zitat

*hust*
Hehehehee...! Surprised
_________________
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-Tobias-
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 01.04.2010
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: Mi Jun 05, 2013 8:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo final.approach

Um nochmals das Thema aufzugreifen:
"Bürger der EU-17 Staaten (ausser Zypern und Malta) und der EFTA erhalten aufgrund von Niederlassungsverträgen oder aus Gegenrechtsüberlegungen nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren die Niederlassungsbewilligung." (siehe: http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_c_eu_efta.html)

Das Anforderungsprofil ist ja dafür da, zu zeigen, was man mitbringen sollte. Darin wird erwähnt, dass man einen Schweizer Pass oder eben diese Niederlassungsbewilligung C haben muss; diese erhälst du aber nach obiger Aussage erst nach 5 Jahren. So zumindest verstehe ich das.

Gruss
_________________

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Moep
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Anmeldungsdatum: 25.03.2003
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: So Jun 09, 2013 6:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

sharklets hat folgendes geschrieben:
final.approach hat folgendes geschrieben:

Hmm, nagut dachte mir schon dass es vielleicht doch etwas...hell ist Very Happy


Ach, solange du dir keine Signatur zulegst, in der Samuel L. Jackson mit dem Kopf wackelt, ist alles in Ordnung! Wink


Laughing
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final.approach
Captain
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Anmeldungsdatum: 15.04.2012
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: Di Jun 11, 2013 11:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

-Tobias- hat folgendes geschrieben:

Das Anforderungsprofil ist ja dafür da, zu zeigen, was man mitbringen sollte. Darin wird erwähnt, dass man einen Schweizer Pass oder eben diese Niederlassungsbewilligung C haben muss; diese erhälst du aber nach obiger Aussage erst nach 5 Jahren. So zumindest verstehe ich das.

Danke für die Antwort. Genauso hatte ich das auch interpretiert, aber es nimmt ja dann eigentlich jedem Nicht-Schweizer die Chance auf diesen Job, sehe ich das richtig?
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