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Frage allg. Hochschulreife

 
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TomJay
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 24.05.2013
Beiträge: 5
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: Fr Mai 24, 2013 11:36 am    Titel: Frage allg. Hochschulreife Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

bin neu hier, die Suchfunktion hat mir leider nicht wirklich eine Antwort geliefert, also frage ich mal direkt (hoffentlich im richtigen Thread-Teil?)

Ich habe in Bayern mittlere Reife gemacht, danach eine Berufsausbildung (Industriekaufmann) mit 3 Jahren Regelausbildungszeit UND hab inzwischen auch noch meinen geprüften Industriefachwirt (IHK) drangehängt.

Jetzt ist es so, dass dieser Industriefachwirt zum einen international den Titel "Bachelor professional" trägt, zum anderen hat man durch den Industriefachwirt in Bayern eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben. D.h. man dürfte damit auch nicht fachgebunden an einer Uni studieren.

Kann mir jemand sagen, ob meine "allgemeine Hochschulzugangsberechtigung" gleichzusetzen ist mit der "allgemeinen Hochschulreife" wie bei LH gefordert? An sich ist es ja das gleiche, nur halt kein Abitur im klassischen Sinne...

Bei der Hotline dort erreiche ich leider niemanden Sad

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten! Smile
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Viele Grüße
Thomas
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Skribo
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Anmeldungsdatum: 12.11.2012
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Fr Mai 24, 2013 2:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das sagt Wiki:

Im November 2008 beschloss die Hochschulrektorenkonferenz die Neuordnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte. Im März 2009 schließlich einigten sich die Kultusminister der Länder darauf, dass Absolventen betrieblicher Aufstiegsfortbildungen – beispielsweise Meister im Handwerk, Industriemeister, Techniker, Fachwirte und Inhaber gleichgestellter Abschlüsse – deutschlandweit die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten: Sie können ein Fach ihrer Wahl studieren, ohne eine Eignungsprüfung ablegen zu müssen. Damit ist ihr Abschluss der allgemeinen Hochschulreife gleichgesetzt.


Frag mal in deinem Prüfungsamt oder ählichem nach, ob sie dir mit einem Schreiben die allgemeine Hochschulreife bestätigen. Mir wurder so ein Schreiben ausgestellt, allerdings durch das Erreichen von 90 Creditpoints im Rahmen eines Studiums.

Ansonsten, LH anrufen oder Mail mit einem entsprechenden Zeugnis und fragen, ob das reicht.

Viele Grüße
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manfredo
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Anmeldungsdatum: 24.04.2012
Beiträge: 257

BeitragVerfasst am: Fr Mai 24, 2013 6:38 pm    Titel: Antworten mit Zitat

die betonung liegt auf hochschulzugangsberechtigung. diese hast du, ob die nun "allgemeine Hochschulzugangsberechtigung" oder "allgemeinen Hochschulreife" heisst, ist nicht wichtig. die schreiben das nur, weil eine fachhochschulreife nicht ausreicht
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TomJay
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Anmeldungsdatum: 24.05.2013
Beiträge: 5
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: Fr Mai 24, 2013 8:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank schon mal euch beiden für die Antworten. Klingt ja fast, als wären meine Aussichten gar nicht ganz so miserabel Smile

@manfredo: Bist du dir da sicher, oder ist das nur so deine Meinung?

Ich werde nächste Woche nochmal versuchen, da in Bremen jemanden ans Telefon zu bekommen und nachfragen. Freitag Mittag war vielleicht auch einfach ne doofe Zeit, um anzurufen...
Eine E-Mail Adresse um denen zu schreiben find ich irgendwie nirgends. Kann das sein, oder stell ich mich jetzt recht an, und scheitere schon vor BU & FQ an der Kontaktaufnahme? Very Happy

Werd auf jeden Fall nochmal hier posten, sobald ich was in Erfahrung gebracht habe. Dürfte ja für manch anderen nicht uninteressant sein.

Weitere Antworten sind natürlich auch willkommen Wink
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Viele Grüße
Thomas
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Skribo
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Anmeldungsdatum: 12.11.2012
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Fr Mai 24, 2013 8:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Aja, was mir noch einfällt, mir wurde damals mitgeteilt, dass auch ein Auszug aus dem Hochschulgesetz, der diesen Sachverhalt darlegt, ausreicht.

Wenn du dazu einen Gesetzestext findest, müsste es ausreichen.

Ich hab damals auch seitenweise Gesetzestexte durchgelesen, bis ich den passenden Passus gefunden hatte. Hab dann aber doch ein Schreiben der Hochschule abgegeben.
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manfredo
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Anmeldungsdatum: 24.04.2012
Beiträge: 257

BeitragVerfasst am: Fr Mai 24, 2013 11:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

was lufthansa will ist eine hochschulzugangsberechtigung. die hast du, wenn auch nicht über ein abitur. ich bin mir eigentlich sicher, dass es langt, allerdings frag besser nochmal nach, was du ja nächste woche tun möchtest
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TomJay
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 24.05.2013
Beiträge: 5
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: Fr Mai 31, 2013 11:05 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

also nach Rücksprache ist es so, dass ich eben einfach einen Nachweis beilegen muss, aus dem hervorgeht, dass ich mit dem Abschluss der Fachwirte-Prüfung eine allg. Hochschulzugangsberechtigung erworben hab, und diese einer allg. Hochschulreife gleichgestellt ist.

Man liest ja überall im Internet, dass dies so ist. Auch die Dame bei der LH war der Ansicht, es wäre so. Werde jetzt mal meine zuständige IHK anfragen, ob sie mir das bestätigen können.
Und dann werde ich mich wohl auf die "Mission Pilot werden" begeben Cool

Vielen Dank nochmals für die Antworten!
_________________
Viele Grüße
Thomas
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FlyTux
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Anmeldungsdatum: 11.09.2012
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mo Sep 02, 2013 3:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, konntest du das mit der Bestätigung klären oder hat ein Auszug aus dem Schulgesetzt gereicht?
Ich stehe gerade vor ähnlichem Problem. Werde in einem Jahr meinen Staatlich geprüftenTechniker abschließen, kann mich jetzt also endlich bewerben.
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TomJay
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Anmeldungsdatum: 24.05.2013
Beiträge: 5
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: Mo Sep 02, 2013 4:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi!

Die Lufthansa hat auf lufthansa-pilot.de inzwischen bei den Bewerbungsvoraussetzungen folgenden Zusatz aufgenommen:

Zitat:
Beruflich qualifizierte Bewerber mit Meisterbrief oder gleichwertiger beruflicher Fortbildung (z.B. Fachwirt) müssen mit der Bewerbung vom jeweiligen Bildungsträger (z.B. IHK oder Prüfungsamt der Universität) einen Nachweis einreichen, dass mit dem bisherigen beruflichen Abschluss gemäß dem jeweiligen Landeshochschulgesetz ein fachgebundener bzw. ggf. allgemeiner Hochschulzugang erworben wurde.


Ich habe daraufhin an das bayerische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (zuständig für die bay. Hochschulen) geschrieben. Die haben mir auch postwendend eine Bestätigung geschickt, dass ich mit dem Fachwirteabschluss eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben habe, sofern die Weiterbildungsmaßnahme mindestens 450 Unterrichtsstunden umfasst hat. Das wiederum hat mir der Bildungsträger, in meinem Fall die IHK, problemlos bescheinigt.

Soweit ich das mitbekommen habe, ist es egal, wer dir die Hochschulzugangsberechtigung bescheinigt. Also ob IHK, HWK, Bildungsträger, Ministerium... Irgendein Wisch auf dem steht, dass du mit dem Technikerabschluss an einer Hochschule studieren dürftest, reicht.

In meinem Fall wurde aus der Bewerbung nichts. Habe diesen klitzekleinen, miesen, versteckten Hinweis (finde ihn schon wieder nicht) auf lufthansa-pilot.de übersehen, nach dem ich leider 2 Jahe zu alt für die Bewerbung bin.
Bleibt momentan noch die Swiss als Option, aber mal sehen...
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Viele Grüße
Thomas
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