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Daniel737 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 25.05.2011 Beiträge: 11 Wohnort: Greven  |
Verfasst am: So Mai 26, 2013 10:56 am Titel: Werkspilot mit ATPL/CPL |
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Hallo zusammen,
Ende des Jahres werde ich meinen CPL/IR (frozen ATPL) in der Tasche haben und mich auf Jobsuche begeben.
Zur Überbrückung werde ich wohl meinen alten Studentenjob wieder aufnehmen. In dem Unternehmen kam bereits früher mal die Idee auf einige Geschäftreisen mit dem Flieger zu erledigen. Der Gedanke wurde dann allerdings wieder verworfen als ich zwecks ATPL-Ausbildung das Unternehmen verlassen hatte...
Wenn ich nun Ende des Jahres wieder dort bin werde ich natürlich alles daran setzen die Idee wieder aufleben zu lassen
Lizenzmäßig gibt es ja dann keine Einschränkungen, einen Flieger müsste man chartern da ein eigener Flieger bei vllt ein bis 2 Flugtagen / Monat keinen Sinn macht und den Rahmen sprengen würde!
Wie ich bereits herausgefunden habe zählt sowas wohl zum Werksverkehr. Wo findet man Bedingungen und Regelungen für diese Art der Fliegerei?
Da der Werksverkehr ja nicht als gewerbliche Fliegerei gilt (?)...könnte man auch eine Maschine im (nicht-gewerblichen) Verein für slche Zwecke chartern?
vg Daniel _________________ http://www.vfr-guide.de |
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B1900D Captain


Anmeldungsdatum: 15.02.2011 Beiträge: 2106
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Verfasst am: So Mai 26, 2013 12:39 pm Titel: |
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Nö - so wie Du das beschreibst ist das kein Werksverkehr sondern Charter. Werksverkehr bedeutet, das die Firma eine eigene private Maschine hat.
Das Flugzeug das Du dann fremd chartern möchtest, muß, weil es defacto so gesehen kommerziell ist, entsprechend auf einem AOC sein und wenn Du die Maschine fliegen sollst, dann musst Du mit der Charterfirma entsprechend zumindest irgendwie ein Freiberufler abkommen haben. Das Unternehmen zu dem Du zurück willst, chartert dann so gesehen, den Flieger und den Piloten bei der Charterfirma. Das Du der Pilot bist, ist da sogesehen rein nebensächlich.
Eine Maschine, privat oder aus einem Verein taugt dafür nicht. Die Maschine muß dafür, wie schon erwähnt, auf einem gewerblichen AOC sein. Ist heutzutage so.
Am besten mal joyflight fragen, der kennt die Details. |
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joyflight Captain

Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München  |
Verfasst am: So Mai 26, 2013 1:25 pm Titel: |
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danke für das Vertrauen, B1900
Leider bin ich selber noch nicht bis in die Tiefen der Werksflugverkehrsregulierungsparagraphen vorgedrungen, aus praktischer Erfahrung und "rumhören" folgendes:
1. wie vom TE vorgestellt funktioniert's nicht - das "Werk" muss den Werksverkehr wollen, und somit Besitz ergreifen, am Verkehrsmittel
2. Der Besitz muss nicht zwingend allumfassend sein
3. AOC oder nicht, hängt von 2. ab, ist aber für das Werk / den Betrieb nicht relevant (im Gegenteil: die Lizenz, per AOC Mineralölsteuern zu sparen widerspricht sich gerade mit Werksverkehr, siehe aktuellste Urteile)
4. Ob und wo ich die Absichten zum Werksverkehr anmelde, und nach welchen Regeln geflogen wird, hängt von 3. und Werks-OPS ab (VFR mit UL unterwegs, oder "heavy metal IFR", etc.)
Per PN gerne mehr,
Udo
air.taxi ät arcor.de
PS: "chartern" wie bei jedem Privatflug auch - das ändert nichts an der allgemeinen Diskussion der Charter-Kosten (Verteilung), nur weil der Charterer nun ein Werk ist.
Sprich: ob ich beim Verein chartere, bei Max Mustermann, oder bei einem zum Verchartern (mit und ohne Pilot) berechtigten Luftfahrtunternehmen, ist eine Problematik für sich, und nicht davon abhängig ob der Nutznießer privat, Aktionerechlich, oder eine sonstige juristische Person ist _________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ |
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coolmadmat Captain

Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 1311
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Verfasst am: So Mai 26, 2013 1:47 pm Titel: |
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Könnte ich dann nicht selbst ein AOC anmelden und Maschinen zwecks Flug mieten? Diese befinden sich für die Zeit der Mietung ja in meinem Besitz. (Punkt 2). Richtig? Würde mich nur mal interessieren. _________________ „To oberserve without evaluating is the highest form of human intelligence“. - Jiddu Krishnamurti |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: So Mai 26, 2013 1:59 pm Titel: |
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coolmadmat hat folgendes geschrieben: | Könnte ich dann nicht selbst ein AOC anmelden und Maschinen zwecks Flug mieten? Diese befinden sich für die Zeit der Mietung ja in meinem Besitz. (Punkt 2). Richtig? Würde mich nur mal interessieren. |
Das geht - ist aber ein Riesenaufwand. Weiterhin müssen die Flugzeuge dann auf das AOC eingetragen sein. Das wiederum bedingt enstsprechende Wartung.
Gruß, Marcus |
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joyflight Captain

Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München  |
Verfasst am: So Mai 26, 2013 2:23 pm Titel: |
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coolmadmat:
rechne für die kleinigkeit des AOC ca 1000,- pro monat an papierkram.
wenn du teurer bist - meld dich bei mir, für den preis "verkauf" ich dir einen platzhalter
das "problem" an der logik ist einfach: wenn ich schon AOC habe, warum sollte ich noch werksverkehr wollen? (damit möchte ich geradeheraus ein AOC umgehen, deshalb mach ich ja werksverkehr)
es gibt nichts, was ich im "werk" machen könnte, was im AOC nicht doppelt so viel spass macht (ausser fracht motzt nicht, fracht kotzt nicht) es sei denn, man will SE IFR fliegen, und gerade dafür gibt's auch kein AOC _________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ |
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Daniel737 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 25.05.2011 Beiträge: 11 Wohnort: Greven  |
Verfasst am: Mo Mai 27, 2013 6:05 pm Titel: |
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Danke erstmal für die vielen Antworten!
Das ganze scheint ja mal wieder reichlich kompliziert zu werden...
Eigenes AOC ist natürlich nicht geplant, weil ich erstens nicht lange in dem Unternehmen sein werde und weil ein eigenes Flugzeug auch keinen Sinn macht (soo groß ist das Unternehmen nicht).
Aber Fakt ist doch dass ich einen Flieger chartern kann um damit Chef und Führungsetage durch die Gegend zu fliegen. Das könnte ich ja selbst mit PPL, nur dass ich dann nicht bezahlt werden dürfte...
Aber das Problem gäbe es ja dank CPL nicht.
Die Frage ist also wie man dafür den passenden Rahmen schaffen kann?!
Ich kann natürlich auch "umsonst" fliegen. Bei den ein bis 2 Gelegenheiten im Monat würde das eh keine Rolle spielen.
Wie würde das ganze in dem Fall aussehen? -> Firma chartert Flugzeug und ich fliege gratis um die Stunden mitzunehmen
Wer ist dann wie versichert? Am Ende bin natürlich immer ich der Dumme der die Verantwortung trägt, aber auch dabei muss man ja irgendwie abgesichert sein. _________________ http://www.vfr-guide.de |
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B1900D Captain


Anmeldungsdatum: 15.02.2011 Beiträge: 2106
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Verfasst am: Mo Mai 27, 2013 6:57 pm Titel: |
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Der CPL bringt Dir nix, weil Du als CPL privat auch nicht einfach so als selbsternannter Dienstleister gegen Bezahlung fliegen darfst. Du darfst dies nur in einem Angestelltenverhältnis innerhalb eines Flugbetriebes mit entsprechender Genehmigung (AOC konform).
Bei der Versicherung liegt genau das Problem - privat haftest Du sowieso voll. Das ist genau der Grund, warum Du privat als CPLer keine Flüge verkaufen darfst. Ein vorhandenes AOC soll dem zahlenden Gast die entsprechenden Sicherheiten geben und gewährleisten. Alles andere wäre dem Kunden gegenüber schon grob fahrlässig.
Es ist halt nicht so einfach, wie man sich das vielleicht so vorgestellt hat.
Für den passenden Rahmen müsstest Du Dir also so oder so einen Flugbetrieb suchen, um überhaupt als CP tätig zu werden. Werkesverkehr ist im Prinzip ja auch nichts anderes als ein eingeschränkter Flugbetrieb, ebenso Flüge für den Privat-Besitzer eines Flugzeuges sog. "private owner flights").
Die wichtigste Frage die sich ausserdem von selber stellt: will man seinen vertrauensvollen Fluggästen so ein Angebot tatsächlich zumuten, muß ja nichtmal worst case sein. Muss man mit dem Feuer spielen, nur um ein paar Flugstunden für lau zu bekommen ?
Die 2 Flugstunden im Monat kann man mMn auch privat ohne Druck mit seinen Freunden und Bekannten abfliegen. |
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joyflight Captain

Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München  |
Verfasst am: Mo Mai 27, 2013 8:14 pm Titel: |
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genau wie von B1900 gesagt: wegen 2-3 stunden pro monat, ist die versicherungsfrage für den ernstfall nicht gerechtfertigt.
wenn dem chef aber das vertrauen genügt, kann er flugzeuge chartern wie viele er will.
es gab mal konstellationen, wonach laut "formular" von eddh.de auch ein PPL'ler mit seinen passagieren ein "beförderungsabkommen nach warschauer pakt" unterzeichnet: es wird empfohlen, diesen beförderungsvertrag an einem sicheren ort aufzubewahren (also nicht mit ins flugzeug zu nehmen).
ob der chef dann dumme fragen stellt, wenn er das unterzeichnen muss, hängt vielleicht auch davon ab, wie geschickt man es ihm verkauft ("oh, überraschung, sie haben ein persönliches "ticket" gewonnen").
tatsache ist, dass der pilot nach BGB unbegrenzt haftet, wenn er eben nicht diese haftungseinschränkung nach warschauer abkommen macht - welches bis zu leichter/mittlerer fahrlässigkeit auf die versicherungssummen beschränkt.
alles andere ruiniert im zweifelsfall dein leben (finanziell).
aber cool wäre das schon, wenn man die firmenmannschaft selber befördert.
frage: wieviel passagier-beförderungserfahrung hast du schon (oma, tante, familie, alles zusammengerechnet)?
udo _________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ |
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flapfail Goldmember

Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6910 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb  |
Verfasst am: Di Mai 28, 2013 11:41 am Titel: |
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joyflight hat folgendes geschrieben: | coolmadmat:
rechne für die kleinigkeit des AOC ca 1000,- pro monat an papierkram.
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und für die Ausstellung ca 22000.-- - abhängig von dem Land wo du es beantragst _________________ **Happy landings** |
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Daniel737 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 25.05.2011 Beiträge: 11 Wohnort: Greven  |
Verfasst am: Di Mai 28, 2013 1:59 pm Titel: |
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Ja, diese Verzichtserklärungen kenne ich auch...die hatten wir in einfacherer Form früher mal im Verein im Einsatz, heute allerdings nichtmehr, da die angeblich sowieso vor keinen Gericht irgendwas bewirken würden.
Ich kann grad keine Stundenzahl nennen...aber ich fliege seit 12 Jahren, dabei jede Menge Gastflugerfahrung aus dem Segelflug. Dann um die 6 Jahre Motorsegler wobei dort auch immer ein Passagier dabei war....das ganze hat mich ja dazu bewegt den CPL/ATPL zu machen
Aber ich merke schon...das ganze Vorhaben wird wohl wie ich das hier lese nicht realisierbar sein
Dann habe ich vermutlich mehr davon wenn ich mich solange als Schlepp-Pilot irgendwo eherenamtlich nützlich mache
Trotzdem Danke für die vielen Antworten!!  _________________ http://www.vfr-guide.de |
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joyflight Captain

Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München  |
Verfasst am: Di Mai 28, 2013 2:20 pm Titel: |
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Daniel,
sollte nicht (nur) eine Bremse sein.
Im "Werksverkehr", wenn man das als eher professionell organisiert sieht, kommen einige zusätzliche Hürden auf Dich zu, die nicht (nur) den Alltag der Kilo-Piloten widerspiegelt.
Ich überlege auch persönlich, welche von den Kollegen ich unter welchen Umständen mitnehme, und welche nicht. Ich nenne das aber immer noch Privatflug, so wie ich es bisher praktiziert habe, daher ist es auch ziemlich egal, ob in einer Vereinsmaschine, mit Tuurbine, oder MoSe, oder Multi Engine, oder mit was auch immer.
Pauschal die Geschäftsführung (oder mir unbekannte Personen aus der Firma) in ein (kleines) Charter-Flugzeug einzuladen, bringt auf beiden Seiten eventuell falsche Erwartungen:
1. der Pilot
2. das (Vereins-)Flugzeug
3. die Passagiere
4. das Wetter
... werden der Reihe nach "Probleme und Problemchen" verursachen. Dabei einen klaren Kopf als Single Pilot zu bewahren, wird schwierig, zumindest um einge Dimensionen schwieriger als beim Alpen-Segel-Rundflug am Sonntagnachmittag vor und nach reichlich Kaffee und Kuchen.
Du musst auch zugeben, solche gelegentliche Geschäftsflüge sind nicht wirklich das, was Du Dir unter "Werksflugverkehr" vorgestellt hast.
Der Mensch wächst an sienen Aufgaben, und ich meine, nur mit Oma um den Block fliegen ist vielleicht viel sicherer, bringt mich auf Dauer aber nicht weiter.
Deshalb: überprüfe nochmal Deine Einstellung zum Stammtisch-Gehabe "Rückversicherungen bringen doch nichts", und wachse, Schritt für Schritt - vielleicht wird's dann irgendwann mal was (wenn in DE die Mentalität dem Fliegen gegenüber freundlich ist, und Flugzeuge als "normales" Arbeitswerkzeug des Managements gesehen werden - Ironie wieder off).
Für weitere oder weiterentwickeltere Ideen zum Werksverkehr bin ich immer zu haben, bzw. suche selber Firmen, die "ernsthaft" Interesse zeigen - heutzutage müssen wir Piloten die Nachfrage kreieren, auch da, wo die Kunden noch gar nicht wissen dass sie Bedarf haben
Werksverkehrte Grüße,
Udo
PS: gibt's in der Firma Strecken, die absolut im Nischenbereich stecken, wo regelmäßiges Anfliegen Sinn macht? Wenn ja, wieso nur 2mal im Monat? Kann die Firma Geld sparen, wenn die Strecke (werk-)täglich geflogen wird? Kann ein Ansatz "Think Big" besser sein, als der von dir vorgeschlagene (leih dir eine Vereins-Klapperkiste in die freiwillig kaum ein neutraler Pax einsteigt)?
Das wären meines Erachtens die wichtigsten Faktoren pro(kontra Werksverkehr - wer Dir nachher Kapital, MAschine, oder sonstwas zur Verfügung stellt, hängt alles von diesen Voraussetzungen ab, und ist sekundär. (jeder Flugzeugbesitzer wird dich die Strecke fliegen lassen, und bietet Dir sogar Anteile am Flugzeug an, wenn Du für saubere Auslastung sorgst ....) _________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ |
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