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Juke Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 01.12.2012 Beiträge: 58
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Verfasst am: Sa Mai 04, 2013 12:25 am Titel: Selbstkostenflüge |
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Guten Abend,
Da ich mich noch an eine Diskussion der letzen Tage errinere, in welcher es um "Selbstkostenflüge" ging habe ich heute eine endgültige, bzw. vorrübergehende, Antwort bekommen.
Ich habe dieses Amtskauderwelsch mal komplett durchgelesen und verstehe es so wie es auch (scheinbar für mich) drinsteht:
"Vorbehaltlich einer abschließenden Klärung durch die Kommission
hat daher das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
zunächst entschieden, dass bis zur endgültigen Klärung durch die
Kommission
- Mitflüge gegen Selbstkosten innerhalb von Vereinen,
- Mitflüge bei gleichgerichteten Interessen im Sinne einer Fahr/
Fluggemeinschaft,
- Mitflüge unter Verwandten und engen Bekannten,
- Absetzflüge von Fallschirmspringern, sofern diese nicht im
Rahmen eines gewerblichen Unternehmens angeboten werden,
nicht die Kriterien der Definition der gewerblichen Tätigkeit der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 erfüllen. Diese Flüge sind hiermit bis auf
Weiteres auch für Inhaber einer Privatpilotenlizenz gestattet.
(EG) Nr. 216/2008 erfüllen. "
Selbstkostenflüge sind also um es abschließend zu klären, immernoch wie vorher erlaubt, solange dafür nicht geworben wird, oder eine Gewinnabsicht dahinter steckt.
Das volle schreiben findet ihr hier:
/Edit:
Sorry, ich weiß nicht, warum ich eine direkte verlinkung per URL gimmick /fett oder quotes nicht machen kann, deswegen einfach kopieren für die die es interessiert. Edit: Seltsamer weise zeigt er es jetzt doch als link an .. ich blick da nicht mehr durch
----->
http://www.file-upload.net/download-7549944/130430_Schreiben_an_KOM_Final.pdf.html
<-----
Grüße _________________ Wenn man sich bei der LH bewirbt und angenommen wird, heißt das nicht, dass man nach dem Studium einen Job hat. Eher heißt es, dass man einen Studienabschluss vorm Job hat. |
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Flugleiter Captain
Anmeldungsdatum: 31.12.2011 Beiträge: 5444 Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen |
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joyflight Captain
Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2162 Wohnort: München |
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Juke Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 01.12.2012 Beiträge: 58
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Verfasst am: Sa Mai 04, 2013 11:56 am Titel: |
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nö steht mit drin im "quote" _________________ Wenn man sich bei der LH bewirbt und angenommen wird, heißt das nicht, dass man nach dem Studium einen Job hat. Eher heißt es, dass man einen Studienabschluss vorm Job hat. |
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EDML Moderator
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Sa Mai 04, 2013 2:33 pm Titel: |
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Leider interpretiert Ihr das nicht ganz richtig. Die Geschichte wird auch so erheblich eingeschränkt und die klassichen Gastflüge sind nicht mehr möglich:
Zitat: | - Mitflüge gegen Selbstkosten innerhalb von Vereinen, |
Bedeutet nur das sich Vereinsmitglieder gegenseitig gegen Erstattung der Kosten mitnehmen dürfen - aber niemanden der nicht im Verein ist!
Aus dem Schreiben (PDF) geht das ganz klar hervor:
Zitat: | Daraus folgt, dass, sofern die Beförderung gegen Entgelt ausschließlich
innerhalb des Vereins stattfindet – sie also nicht der Öffentlichkeit
angeboten wird - es sich grundsätzlich nicht um gewerblichen Luftverkehr
handelt. |
Leider scheint auch der DAEC nicht willens oder in der Lage zu sein das richtig zu lesen ...
Gruß, Marcus |
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Juke Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 01.12.2012 Beiträge: 58
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Verfasst am: Sa Mai 04, 2013 8:39 pm Titel: |
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Naja, nun erkläre mir mal was für dich der Sinn der Selbstkostenflüge ist, wenn nicht innerhalb des Vereins, oder wie es gesagt wird: "Mitflüge unter Verwandten und engen Bekannten [Anmerkung: Freunde]" .
Für mich persönlich ist es eben das, was mir wichtig ist. Wenn du die "Öffentlichkeit" mitnehmen willst, dann ist es genau das worum man sich streitet, nämlich in meinen Augen gewerblich, da die Öffentlichkeit nie von dir wissen würde (außer du schaltest Werbung) und das ist ganz klar gewerblich in meinen Augen.
Außerdem auch "Flug/Fahrgemeinschaften" sind erlaubt, also ist doch alles wofür man diese Regelung haben möchte, zumindest für mich persönlich, im Grünen Bereich.
Wenn ich jetzt falsch liegen sollte, bitte belehre mich eines besseren. Allerdings geht das genau aus dem PDF hervor. _________________ Wenn man sich bei der LH bewirbt und angenommen wird, heißt das nicht, dass man nach dem Studium einen Job hat. Eher heißt es, dass man einen Studienabschluss vorm Job hat. |
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Flugleiter Captain
Anmeldungsdatum: 31.12.2011 Beiträge: 5444 Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen |
Verfasst am: Sa Mai 04, 2013 8:44 pm Titel: |
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Juke hat folgendes geschrieben: | da die Öffentlichkeit nie von dir wissen würde (außer du schaltest Werbung) und das ist ganz klar gewerblich in meinen Augen.
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Du musst nich unbedingt Werbung schalten. Wenn an nem Flugplatz die Tür zum Vereinsheim / Flugschule offen steht, kommen immer mal wieder Gäste dahin und fragen nach einer Möglichkeit mal mitzufliegen. Werbung ist da nicht nötig. _________________ Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!
- SPL (Segelflug)
- PPL-A incl. FI |
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EDML Moderator
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Sa Mai 04, 2013 10:58 pm Titel: |
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Juke hat folgendes geschrieben: | Naja, nun erkläre mir mal was für dich der Sinn der Selbstkostenflüge ist, wenn nicht innerhalb des Vereins, oder wie es gesagt wird: "Mitflüge unter Verwandten und engen Bekannten [Anmerkung: Freunde]" .
Für mich persönlich ist es eben das, was mir wichtig ist. Wenn du die "Öffentlichkeit" mitnehmen willst, dann ist es genau das worum man sich streitet, nämlich in meinen Augen gewerblich, da die Öffentlichkeit nie von dir wissen würde (außer du schaltest Werbung) und das ist ganz klar gewerblich in meinen Augen.
Außerdem auch "Flug/Fahrgemeinschaften" sind erlaubt, also ist doch alles wofür man diese Regelung haben möchte, zumindest für mich persönlich, im Grünen Bereich.
Wenn ich jetzt falsch liegen sollte, bitte belehre mich eines besseren. Allerdings geht das genau aus dem PDF hervor. |
Tja, der Sinn spielt für eine Behörde nur selten eine Rolle ...
Gruß, Marcus |
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EDML Moderator
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Irony Captain
Anmeldungsdatum: 02.08.2012 Beiträge: 209 Wohnort: Hamburg |
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EDML Moderator
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Di Mai 07, 2013 2:04 pm Titel: |
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Das Schreiben ist ja bekannt.
Steht aber auch ganz klar drin, dass die Übergangsregelung nur Flüge innerhalb von Vereinen zulässt - keine Gastflüge.
Gruß, Marcus |
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