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Flying.Balu Senior First Officer

Anmeldungsdatum: 01.10.2011 Beiträge: 55 Wohnort: FRA  |
Verfasst am: Sa Apr 13, 2013 11:56 am Titel: |
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mach dich locker,
da fliegen leute mit ganz anderen problemen/ausrutschern (waffenbesitz, trunkenheit am steuer plus unfall) ihrer jugend/testosteronzeit.
ein staatsanwalt entscheidet ja auch im interesse seiner selbst und eröffnet in deinem fall zu 99% kein verfahren.
mit der ZÜP ist das auch immer so eine sache. da wird sich gerne ein bisserl aufgespielt seitens der ämter mancher bundesländer. meist reicht ein widerspruch und du hast das dingen letzten endes doch.
viel erfolg für deine weitere ausbildung.
balu |
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tankman Captain

Anmeldungsdatum: 06.08.2007 Beiträge: 1386 Wohnort: around the world  |
Verfasst am: Sa Apr 13, 2013 2:54 pm Titel: |
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In ö: verwaltungsstrafmandat - wenn man es bezahlt ist die sache gegessen. Vorstrafen gibts nur bei strafdelikten. Selbst wenn es eines wäre würde in der regel kein strafverfolgung von der staatsanwaltschaft aufgenommen werden - zu geringfügig. Und selbst vor gericht würde es nur eine diversion ohne vorstrafe geben.
Ich denke auch nicht dass sowas ins verkehrsregister kommt - das war ein fahrfehler der wenn dann überhaupt gering fahrlässig war. Hat nichts mit übertretungen, die bewusst gemacht werden zu tun.
Also es kann überhaupt nix passieren _________________ die letzten worte eines kapitäns: junge, ich zeig dir was.. die des co's: das schau ich mir an |
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