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Jochen Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 26.02.2013 Beiträge: 2 Wohnort: Stuttgart |
Verfasst am: Di Feb 26, 2013 2:34 pm Titel: Steuertipp für alle mit MPL-Lizenz |
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Hy,
mein Steuerberater hat mir gestern erzählt, dass die Ausbildungskosten, die durch die NFF-Ausbildung entstehen, jetzt mit den neuen MPL-Lizenzen zu hundert Prozent anerkannt werden können!
Wichtig ist dabei, dass in der Lizenz explizit der Eintrag bezüglich MPL steht.
Viel Erfolg,
Grüßle
Jochen |
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92Phips Captain
Anmeldungsdatum: 09.11.2010 Beiträge: 353
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Verfasst am: Di Feb 26, 2013 5:18 pm Titel: |
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Quelle? |
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ImhO77 Captain
Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Di Feb 26, 2013 5:35 pm Titel: Re: Steuertipp für alle mit MPL-Lizenz |
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Steht da doch:
Jochen hat folgendes geschrieben: |
mein Steuerberater hat mir gestern erzählt |
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PeterSchmidt Captain
Anmeldungsdatum: 25.05.2012 Beiträge: 232
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Verfasst am: Di Feb 26, 2013 9:43 pm Titel: |
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Das heißt die 60000 Euro Eigenanteil? Das wäre ja nicht schlecht... |
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Jochen Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 26.02.2013 Beiträge: 2 Wohnort: Stuttgart |
Verfasst am: Mi Feb 27, 2013 10:31 am Titel: |
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Hy,
die Quelle ist, wie erkannt, mein Steuerberater Marcel Schreiber. Er kümmert sich seit Jahren ausschließlich um Kollegen aus verschiedenen Airlines und hat daher schon seit Jahren mit dem Thema zu kämpfen. Bisher gab es diesbezüglich immer wieder unterschiedliche Entscheidungen der FÄ und teilweise wurden die Enscheidungen auch auf die lange Bank geschoben.
Jetzt, so sagt er, gibt es diesbezüglich keine große Möglichkeiten der FÄ mehr, sich aus der Sache herauszuwinden.
Es sei aber nochmals erwähnt, dass es sich bei der Argumentation lediglich um die MPL-Lizenzen handelt!
Er hat schon entsprechende Beweisführungen ausgearbeitet und kennt die benötigten Argumente.
Bei Interesse einfach mit ihm Kontakt aufnehemen.
Info@s-h-consulting.de Marcel Schreiber
Grüßle
Jochen |
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Elmar Captain
Anmeldungsdatum: 18.05.2007 Beiträge: 685 Wohnort: Raum Stuttgart |
Verfasst am: Mi Feb 27, 2013 5:40 pm Titel: |
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Was würde man dann erstattet bekommen? Mehrwertsteuer oder in wie fern würde dies dann aussehen?
Alles Gute!
Elmar _________________ Altitude, Airspeed, Brain - You need two of them to survive. |
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Schokomuffin Captain
Anmeldungsdatum: 08.06.2012 Beiträge: 491
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Verfasst am: Mi Feb 27, 2013 5:42 pm Titel: |
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Die 60.000 Euro werden bei den ersten Gehaltszahlungen bei der Ermittlung der Lohnsteuerlast vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Sagen wir, ihr habt einen gemittleten Steuersatz von 35%, dann müsst ihr 21.000 Euro weniger Lohnsteuer zahlen (Gibt ne Rückerstattung nach Steuervorauszahlung). |
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n3toX Captain
Anmeldungsdatum: 06.03.2012 Beiträge: 1591 Wohnort: Beteigeuze |
Verfasst am: Mi Feb 27, 2013 5:55 pm Titel: |
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Schokomuffin hat folgendes geschrieben: | Die 60.000 Euro werden bei den ersten Gehaltszahlungen bei der Ermittlung der Lohnsteuerlast vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Sagen wir, ihr habt einen gemittleten Steuersatz von 35%, dann müsst ihr 21.000 Euro weniger Lohnsteuer zahlen (Gibt ne Rückerstattung nach Steuervorauszahlung). |
Die Rückersattung bzw. das, was man sich "unterm Strich an Steuern spart" wird aber nicht vom Durchschnittsteuersatz bemessen, sondern vom Grenzsteuersatz . Wenn ich 30.000 Euro verdiene und einen Grenzsteuersatz von 30% habe (Durchschnittsteuersatz 20%) und 1000 Euro davon absetzen kann, spar ich mir 300 Euro und nicht 200 Euro an Steuern. Pi Mal Daumen jetzt. Wir leben in einem progressiven Steuersystem. |
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Schokomuffin Captain
Anmeldungsdatum: 08.06.2012 Beiträge: 491
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Verfasst am: Mi Feb 27, 2013 6:06 pm Titel: |
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Stimmt, hast Recht. Umso besser |
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Sicherheitssalamander Moderator
Anmeldungsdatum: 13.07.2008 Beiträge: 1924
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Verfasst am: Mi Feb 27, 2013 6:36 pm Titel: |
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So einfach ist das nicht. Das hängt davon ab, wann im Jahr man anfängt zu arbeiten. Wenn man direkt zu Beginn des Jahres anfängt zu arbeiten und 60000 EUR verdient, wird das komplett verrechnet und man zahlt keine Steuern. In diesem Fall reduziert sich das um den Durchschnittssteuersatz. Wenn man irgendwann im Jahr anfängt und weniger als 60000 EUR verdient, wird ein Teil des Verlusts in das darauf folgende Jahr vorgetragen. Das ist dann weder Grenzsteuersatz noch Durchschnittssteuersatz. Wenn man während der Ausbildung arbeitet, wird das auch schon mit diesen Einnahmen verrechnet.
Absetzbar sind übrigens nicht nur die 60000 EUR, sondern alle Aufwendungen für die Ausbildung, also Laptop, Umzug nach Bremen, Bücher, Software etc. Also Belege aufheben! _________________ Pilotenboard-Wiki |
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n3toX Captain
Anmeldungsdatum: 06.03.2012 Beiträge: 1591 Wohnort: Beteigeuze |
Verfasst am: Mi Feb 27, 2013 7:03 pm Titel: |
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Sicherheitssalamander hat folgendes geschrieben: | wird ein Teil des Verlusts in das darauf folgende Jahr vorgetragen. Das ist dann weder Grenzsteuersatz noch Durchschnittssteuersatz. |
Wieso nicht? Angenommen 40.000 oder 30.000 Euro Verlustvortrag ins nächste Jahr vermindert mein zu versteuerndes Einkommen um eben jenen Betrag. Der Verlustvortrag minimiert klar meinen Grenzsteuersatz. Mit sinkenden Grenzsteuersatz und allgemein sinkenden tatsächlichen Steuern sinkt mein Durchschnittssteuersatz ebenso.
Zitat: | Absetzbar sind übrigens nicht nur die 60000 EUR, sondern alle Aufwendungen für die Ausbildung, also Laptop, Umzug nach Bremen, Bücher, Software etc. Also Belege aufheben! |
Und damit dürften wir auch über das erste Jahresgehalt eines Lufthansa-FOs hinauskommen. Damit steuert sich der Verlustvortrag doch - meiner Laienmeinung nach - mit ins nächste Berufsjahr wieder hinein.
Bin zwar kein Experte auf dem Gebiet und lass mich auch gern überzeugen... |
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Sicherheitssalamander Moderator
Anmeldungsdatum: 13.07.2008 Beiträge: 1924
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Verfasst am: Mi Feb 27, 2013 7:17 pm Titel: |
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n3toX hat folgendes geschrieben: | Sicherheitssalamander hat folgendes geschrieben: | wird ein Teil des Verlusts in das darauf folgende Jahr vorgetragen. Das ist dann weder Grenzsteuersatz noch Durchschnittssteuersatz. |
Wieso nicht? Angenommen 40.000 oder 30.000 Euro Verlustvortrag ins nächste Jahr vermindert mein zu versteuerndes Einkommen um eben jenen Betrag. Der Verlustvortrag minimiert klar meinen Grenzsteuersatz. Mit sinkenden Grenzsteuersatz und allgemein sinkenden tatsächlichen Steuern sinkt mein Durchschnittssteuersatz ebenso. |
Unter Grenzsteuersatz hab ich in diesem Zusammenhang den normalen Grenzsteuersatz verstanden, den Du ohne Abzüge hättest. Mit LH-Einstiegsgehalt also den Maximalsteuersatz.
Wenn ich bei Deinem Beispiel bleibe mit 30 % Grenzsteuersatz bleibe, kann ich nicht einfach 60000 EUR * 0,3 rechnen, nur das wollte ich deutlich machen.
n3toX hat folgendes geschrieben: | Sicherheitssalamander hat folgendes geschrieben: | Absetzbar sind übrigens nicht nur die 60000 EUR, sondern alle Aufwendungen für die Ausbildung, also Laptop, Umzug nach Bremen, Bücher, Software etc. Also Belege aufheben! |
Und damit dürften wir auch über das erste Jahresgehalt eines Lufthansa-FOs hinauskommen. Damit steuert sich der Verlustvortrag doch - meiner Laienmeinung nach - mit ins nächste Berufsjahr wieder hinein.
Bin zwar kein Experte auf dem Gebiet und lass mich auch gern überzeugen... |
Ja, das ist richtig. Wenn der Verlust größer als das Einkommen ist, wird er ins nächste Jahr vorgetragen. Ich habe nichts gegenteiliges behauptet. _________________ Pilotenboard-Wiki |
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